[imc-presse] PM: Hat der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) das Parlament falsch informiert?

RA Sven Adam kontakt at anwaltskanzlei-adam.de
Mon May 11 15:10:37 CEST 2026


PRESSEMITTEILUNG

Hat der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) das Parlament 
falsch informiert?

Berlin, Bremen, Göttingen, den 11.05.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat wegen der Affäre um den 
Buchhandlungspreis eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. 
Mittlerweile liegt die Antwort vor - und sie wirft für die Anwält:innen 
der betroffenen Buchhandlungen neue Fragen auf. Der BKM gibt an, 
nachgefragt zu haben, welche konkreten Erkenntnisse dem Bundesamt für 
die drei Buchhandlungen vorgelegen haben. Dies lässt sich mit der im 
Eilverfahren vorgelegten Verwaltungsakte allerdings nicht Einklang bringen.

"Die Antwort des BKM ist mit den uns vorliegenden Erkenntnissen nicht zu 
vereinbaren", so Lea Voigt, Rechtsanwältin des Golden Shop in Bremen, 
und erläutert: "In Ziff. 12 fragt die Fraktion, warum der BKM es 
unterlassen hat, beim BfV nachzufragen, welche konkreten Erkenntnisse 
für besagte Buchhandlungen vorlägen und warum er sich entgegen dem 
vorgesehenen Verfahren nicht unmittelbar an das BMI gewendet habe, um 
eine Analyse der vorliegenden Erkenntnisse zu erhalten." Die Fraktion 
bezieht sich damit erkennbar auf Ziff. II. Abs. 4 des BMI-Rundschreibens 
vom 06.02.2017 (sog. "Haber-Verfahren"), wonach die anfragende Behörde 
auf die pauschale Mitteilung des BfV, dass "verfassungsschutzrelevante 
Erkenntnisse" vorliegen, um eine Präzisierung der vorhandenen 
Erkenntnisse bitten kann.

In der Akte, die der BKM dem Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren 
übersandt hat, ist allerdings lediglich eine E-Mail vom 16.01.2026 mit 
der Erstanfrage an das Bundesamtes für Verfassungsschutz enthalten. Die 
Antwort des BfV vom 28.01.2026, wonach "verfassungsschutzrelevante 
Erkenntnisse" vorliegen sollen, ist das letzte Dokument in der Akte. 
Weitere Nachfragen, um welche Erkenntnisse es sich handelt, sind in der 
Akte nicht, auch nicht in geschwärzter Form, enthalten.

Sven Adam, Rechtsanwalt des Buchladens Rote Straße in Göttingen, 
kommentiert: "Der BKM ist in Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zur 
Vorlage der vollständigen Akten verpflichtet. Soweit die Behörde der 
Auffassung gewesen wäre, zur Vorlage von Aktenbestandteilen nicht 
verpflichtet zu sein, hätte sie dies dem Gericht mitteilen müssen. Denn 
nur in diesem Fall kann das Verwaltungsgericht prüfen, ob die 
Verweigerung rechtmäßig ist."

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der die Buchhandlung zur schwankenden 
Weltkugel aus Berlin vor dem Verwaltungsgericht Berlin vertreten hat, 
erklärt: "Entweder es gab eine Nachfrage auf das Scheiben des BfV vom 
28.01.2026 und dieses wurde nicht in die Verwaltungsakte aufgenommen. 
Dann hätte der BKM dem Verwaltungsgericht entgegen seiner gesetzlichen 
Verpflichtung wesentliche Informationen vorenthalten. Oder aber die 
Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen ist falsch, weil es keine 
Nachfrage beim BfV oder dem Innenministerium gab. Dann hätte der BKM 
gegenüber der Opposition seine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Beantwortung 
verletzt. Der Kulturstaatsminister muss diesen Widerspruch schon aus 
Respekt vor dem Parlament erklären."

Die Kleine Anfrage ist unter dem folgenden Link abrufbar:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/054/2105462.pdf

Für Presseanfragen:
RA Sven Adam (Göttingen) – +49 (0) 551 488 31 69 – 
kontakt at anwaltskanzlei-adam.de
RA Dr. Jasper Prigge (Düsseldorf) – +49 (0) 211 4174 89 90 – 
kontakt at prigge-recht.de
RAin Lea Voigt (Bremen) – +49 (0) 421 335 16 78 – 
voigt at strafverteidiger-bremen.de

für die Buchhandlungen: Buchladen Rote Straße (Göttingen), Golden Shop 
(Bremen), Buchladen zur schwankenden Weltkugel (Berlin)

-- 
Anwaltskanzlei Sven Adam
Lange-Geismar-Straße 55
37073 Göttingen

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