[imc-presse] PM: Hat der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) das Parlament falsch informiert?
RA Sven Adam
kontakt at anwaltskanzlei-adam.de
Mon May 11 15:10:37 CEST 2026
PRESSEMITTEILUNG
Hat der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) das Parlament
falsch informiert?
Berlin, Bremen, Göttingen, den 11.05.2026
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat wegen der Affäre um den
Buchhandlungspreis eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.
Mittlerweile liegt die Antwort vor - und sie wirft für die Anwält:innen
der betroffenen Buchhandlungen neue Fragen auf. Der BKM gibt an,
nachgefragt zu haben, welche konkreten Erkenntnisse dem Bundesamt für
die drei Buchhandlungen vorgelegen haben. Dies lässt sich mit der im
Eilverfahren vorgelegten Verwaltungsakte allerdings nicht Einklang bringen.
"Die Antwort des BKM ist mit den uns vorliegenden Erkenntnissen nicht zu
vereinbaren", so Lea Voigt, Rechtsanwältin des Golden Shop in Bremen,
und erläutert: "In Ziff. 12 fragt die Fraktion, warum der BKM es
unterlassen hat, beim BfV nachzufragen, welche konkreten Erkenntnisse
für besagte Buchhandlungen vorlägen und warum er sich entgegen dem
vorgesehenen Verfahren nicht unmittelbar an das BMI gewendet habe, um
eine Analyse der vorliegenden Erkenntnisse zu erhalten." Die Fraktion
bezieht sich damit erkennbar auf Ziff. II. Abs. 4 des BMI-Rundschreibens
vom 06.02.2017 (sog. "Haber-Verfahren"), wonach die anfragende Behörde
auf die pauschale Mitteilung des BfV, dass "verfassungsschutzrelevante
Erkenntnisse" vorliegen, um eine Präzisierung der vorhandenen
Erkenntnisse bitten kann.
In der Akte, die der BKM dem Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren
übersandt hat, ist allerdings lediglich eine E-Mail vom 16.01.2026 mit
der Erstanfrage an das Bundesamtes für Verfassungsschutz enthalten. Die
Antwort des BfV vom 28.01.2026, wonach "verfassungsschutzrelevante
Erkenntnisse" vorliegen sollen, ist das letzte Dokument in der Akte.
Weitere Nachfragen, um welche Erkenntnisse es sich handelt, sind in der
Akte nicht, auch nicht in geschwärzter Form, enthalten.
Sven Adam, Rechtsanwalt des Buchladens Rote Straße in Göttingen,
kommentiert: "Der BKM ist in Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zur
Vorlage der vollständigen Akten verpflichtet. Soweit die Behörde der
Auffassung gewesen wäre, zur Vorlage von Aktenbestandteilen nicht
verpflichtet zu sein, hätte sie dies dem Gericht mitteilen müssen. Denn
nur in diesem Fall kann das Verwaltungsgericht prüfen, ob die
Verweigerung rechtmäßig ist."
Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der die Buchhandlung zur schwankenden
Weltkugel aus Berlin vor dem Verwaltungsgericht Berlin vertreten hat,
erklärt: "Entweder es gab eine Nachfrage auf das Scheiben des BfV vom
28.01.2026 und dieses wurde nicht in die Verwaltungsakte aufgenommen.
Dann hätte der BKM dem Verwaltungsgericht entgegen seiner gesetzlichen
Verpflichtung wesentliche Informationen vorenthalten. Oder aber die
Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen ist falsch, weil es keine
Nachfrage beim BfV oder dem Innenministerium gab. Dann hätte der BKM
gegenüber der Opposition seine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Beantwortung
verletzt. Der Kulturstaatsminister muss diesen Widerspruch schon aus
Respekt vor dem Parlament erklären."
Die Kleine Anfrage ist unter dem folgenden Link abrufbar:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/054/2105462.pdf
Für Presseanfragen:
RA Sven Adam (Göttingen) – +49 (0) 551 488 31 69 –
kontakt at anwaltskanzlei-adam.de
RA Dr. Jasper Prigge (Düsseldorf) – +49 (0) 211 4174 89 90 –
kontakt at prigge-recht.de
RAin Lea Voigt (Bremen) – +49 (0) 421 335 16 78 –
voigt at strafverteidiger-bremen.de
für die Buchhandlungen: Buchladen Rote Straße (Göttingen), Golden Shop
(Bremen), Buchladen zur schwankenden Weltkugel (Berlin)
--
Anwaltskanzlei Sven Adam
Lange-Geismar-Straße 55
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