[imc-presse] PM: Bundesbeauftragter für Kultur und Medien hat Buchhandlungen belogen - Zwei der ausgeschlossenen Buchhandlungen waren für Sonderpreis vorgesehen - Klagen sind erhoben - Sammelaktion für die Buchhandlungen gestartet

RA Sven Adam kontakt at anwaltskanzlei-adam.de
Wed Mar 11 08:25:19 CET 2026


PRESSEMITTEILUNG

Bundesbeauftragter für Kultur und Medien hat Buchhandlungen belogen - 
Zwei der ausgeschlossenen Buchhandlungen waren für Sonderpreis 
vorgesehen - Klagen sind erhoben - Sammelaktion für die Buchhandlungen 
gestartet

Berlin, Bremen, Göttingen, den 11.03.2026

Der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) hat die drei vom 
Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchhandlungen aktiv 
getäuscht. In einer vom BKM zu verantwortenden E-Mail vom 10.02.2026 an 
die Buchhandlungen heißt es: „Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie 
von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt wurden. 
Die Jury hat sich bei dem sehr hohen Niveau der Bewerbungen die 
Entscheidungsfindung nicht leicht gemacht. Die getroffene Wahl schmälert 
deshalb keineswegs unsere Hochachtung für Ihr großes Engagement.“

Die Jury hat in ihrer Stellungnahme vom 09.03.2026 klargestellt, dass 
sie die drei Buchhandlungen als Preisträgerinnen vorgesehen hatte. Die 
nachträgliche Entscheidung, die drei Buchhandlungen von der Prämierung 
auszuschließen, sei von dem BKM getroffen worden und hätte außerhalb des 
Einflussbereichs der Jury gelegen.

"Eine derartige Lüge wie in der Absage-E-Mail an die Buchhandlungen ist 
feige und eines Bundesbeauftragten für Kultur und Medien nicht würdig. 
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat nicht nur den Buchhandlungspreis 
beschädigt, sondern auch sein eigenes Amt. Wir prüfen jetzt zusätzlich 
eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Kanzleramt." erklärt RA Sven Adam 
als Bevollmächtigter der Buchhandlung Rote Straße (Göttingen) zu den 
neuen Erkenntnissen aufgrund der Erklärung der Jury.

Der BKM hat wahrheitswidrig behauptet, die Buchhändlerinnen wären von 
der Jury nicht für den renommierten Buchhandlungspreis ausgewählt 
worden. Hätte nicht ein:e Whistleblower:in die Vorgänge öffentlich 
gemacht, würden die Buchhandlungen bis heute dem Irrtum aufsitzen, die 
Fachjury hätte sich gegen sie entschieden. „Es entsteht der Eindruck, 
dass Weimer und seine Behörde gelogen haben, um sich der öffentlichen 
Diskussion und der gerichtlichen Kontrolle zu entziehen.“ erklärt RAin 
Voigt als Bevollmächtigte der Buchhandlung "Golden Shop" (Bremen).

Indes ist auch bekannt geworden, dass zwei der drei ausgeschlossenen 
Buchhandlungen sogar als "besonders herausragende Buchhandlungen" 
prämiert worden wären und einen Preis in Höhe von 15.000 Euro erhalten 
hätten. Es handelt sich um die Buchhandlungen Golden Shop (Bremen) und 
Rote Straße (Göttingen). „Nicht nur der Streitwert der Klagen hat sich 
dadurch erhöht. Es wird auch deutlich, dass der Bundesbeauftragte 
keinerlei Respekt vor der Fachjury hat.", so RAin Voigt weiter.

Seit gestern sind auch die Klagen gegen den BKM und das Bundesamt für 
Verfassungsschutz vor den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln anhängig. 
"Mit unseren Klagen wollen wir gerichtlich feststellen lassen, dass die 
Datenübermittlungen zwischen dem Bundesbeauftragten für Kultur und 
Medien und dem Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig waren. Die 
Anwendung des Haber-Verfahrens sendet an jede Buchhandlung, jeden 
Verlag, jede Kultureinrichtung in diesem Land die Botschaft: Pass auf, 
was du ins Schaufenster stellst. Überleg dir, wen du einlädst. Halt dich 
zurück, wenn du Fördergelder beantragst. Der Datenaustausch befördert 
eine schleichende Selbstzensur, die mit der Meinungs- und Pressefreiheit 
unvereinbar ist", führt RA Dr. Jasper Prigge, der den Buchladen zur 
schwankenden Weltkugel (Berlin) vertritt, abschließend aus.

Neben den vielen Unterstützungsangeboten aus Politik, Gesellschaft und 
insbesondere dem Buchhandel läuft seit dem Wochenende unter der Adresse 
https://lesen-hilft.org/ eine Sammelaktion zur finanziellen 
Unterstützung der Grundsatzsatzverfahren der drei Buchhandlungen. Auf 
der Internetseite heißt es: "Diese Kampagne ist mehr als eine 
finanzielle Unterstützung. Sie ist ein Zeichen dafür, dass unabhängige 
Buchkultur wichtig ist."

Für Presseanfragen:

RA Sven Adam (Göttingen) – +49 (0) 551 488 31 69 – 
kontakt at anwaltskanzlei-adam.de
RA Dr. Jasper Prigge (Düsseldorf) – +49 (0) 211 4174 89 90 – 
kontakt at prigge-recht.de
RAin Lea Voigt (Bremen) – +49 (0) 421 335 16 78 – 
voigt at strafverteidiger-bremen.de

für die Buchhandlungen: Buchladen Rote Straße (Göttingen), Golden Shop 
(Bremen), Buchladen zur schwankenden Weltkugel (Berlin)

Die Absage-E-Mails des BMK vom 10.02.2026 befinden sich in der Anlage zu 
dieser Mitteilung.

-- 
Anwaltskanzlei Sven Adam
Lange-Geismar-Straße 55
37073 Göttingen

Tel.: (05 51) 4 88 31 69
Fax : (05 51) 4 88 31 79

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