[imc-presse] PM_Der RAV kritisiert den Polizeieinsatz und rechtswidrigen Räumungen von Versammlungen bei den Protesten gegen den AfD-Parteitag in Erfurt
RAV e.V.
gs at rav.de
Tue Jul 7 09:34:30 CEST 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Medienvertreter*innen,
der RAV hatte für die Protestaktionen gegen den AfD-Bundesparteitag in
Erfurt am vergangenen Wochenende einen begleitenden anwaltlichen
Notdienst organisiert.
In der hier vorliegenden Pressemitteilung werden unsere Kritiken an
willkürlicher Polizeigewalt, die Missachtung der Versammlungsfreiheit
und den rechtswidrigen Räumungen von Versammlungen kurz zusammengefasst.
https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/der-rav-kritisiert-den-polizeieinsatz-bei-den-protesten-gegen-den-afd-parteitag-in-erfurt-am-04072026-1280
Wir bitten um Verbreitung der Mitteilung mit Hilfe Ihrer Medien und
sonstigen Möglichkeiten.
Sofern es Bedarf nach weiteren Informationen gibt, so kann über die
Geschäftsstelle ein Kontakt zu Anwält*innen hergestellt werden, die am
Wochenende in Erfurt im Einsatz waren.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle
****************************
*Pressemitteilung vom 7.7.2026
Der RAV kritisiert den Polizeieinsatz bei den Protesten gegen den
AfD-Parteitag in Erfurt am 04.07.2026*
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
organisierte den Anwaltlichen Notdienst, der Demonstrationen begleitete
und Demonstrierende im Falle von polizeilichen Maßnahmen unterstützte.
In vielen Situationen wurden durch die Polizei Grundrechte und Rechte
von Betroffenen und Anwält*innen missachtet. Über viele Stunden wurde
anwaltlicher Beistand nicht zugestanden. Unseren Kolleg*innen wurde der
Zugang zu Demonstrierenden verwehrt. Der Ort der Gefangenensammelstelle
wurde geheim gehalten. Bereitschaftsrichter*innen waren zeitweise nicht
erreichbar. Es wurden Freiheitsbeschränkungen durchgeführt, ohne dass
klar war, auf welcher Rechtsgrundlage diese erfolgten.
Unverhältnismäßige Polizeigewalt war leider an der Tagesordnung. Unter
anderem drängte sich die Polizei durch eine Sitzversammlung und wendete
willkürlich Schmerzgriffe im Gesicht an. Es kam zu Schlägen und Tritten
gegen Demonstrierende.
*Rechtsanwältin Anna-Maria Müller*, Pressesprecherin des Anwaltlichen
Notdienstes, meint dazu:
„/Willkürliche Schmerzgriffe haben nichts mit Gefahrenabwehr zu tun. Sie
haben nichts mit Strafverfolgung zu tun. Sie sind extralegale Bestrafung
durch Gewalt. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig./“
Auch gegen eine deutlich als solche erkennbare Anwältin gab es
Polizeigewalt. Dies ist ein massiver Angriff auf die Anwält*innenschaft
als Organ der Rechtspflege.
*Die vom Thüringer Landesverwaltungsamt mittels einer Allgemeinverfügung
verhängte Demoverbotszone war versammlungsfeindlich.*
Auf einen Antrag von Demonstrierenden ordnete am Freitag, den 03.07.26,
21 Uhr das VG Weimar in einem Eilverfahren an, dass der Vollzug der
Allgemeinverfügung vorerst ausgesetzt wird.
Die Allgemeinverfügung sei verfassungswidrig auf ein Verbot auch von
friedlichen Versammlungen gerichtet. Das Vorliegen eines polizeilichen
Notstands sei nicht nachgewiesen worden. Damit war das Demoverbot nicht
vollziehbar.
Trotzdem behauptete die Polizei sowohl gegenüber den Demonstrierenden
als auch gegenüber der Presse, dass die Demoverbotszone in Erfurt gelte.
Dies war jedenfalls für den Kernzeitraum der Demonstrationen
unzutreffend. Erst am Samstagmittag setzte das OVG Thüringen die
Allgemeinverfügung aufgrund einer Beschwerde des Thüringer
Landesverwaltungsamts wieder in Vollzug.
*Rechtsanwalt Nils Spörkel*, ebenfalls Teil des Legal-Teams,
unterstreicht: „/Jede Räumung von Versammlungen zwischen Freitag 21 h
und Samstag 12:03 h unter Berufung auf das vermeintlich vollziehbare
Demoverbot war rechtswidrig./“
*Rechtsanwältin Anna-Maria Müller* betont: „/Durch die Missachtung der
Gewaltenteilung ist ein nicht wiedergutzumachender Schaden für die
Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und das Recht auf körperliche
Unversehrtheit entstanden. Das sind Grundlagen jeder Demokratie - die
Demokratie, die die AfD abschaffen möchte. Sichtbarer und wirksamer
Widerspruch gegen die faschistische Politik der AfD ist notwendig - auch
von Seiten der Anwaltschaft./“
*Der RAV fordert eine schonungslose Aufarbeitung des Polizeieinsatzes
durch die zuständigen Stellen sowie ein deutliches Vorgehen gegen
einzelne Polizeibeamte hinsichtlich der Fälle von rechtswidriger
Polizeigewalt.*
Für Rückfragen kann über die Geschäftsstelle des RAV der *Kontakt *zu
einer Anwältin oder einem Anwalt vermittelt werden, der oder die vor Ort
in Erfurt war.
---
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Gneisenaustr. 2a | 10961 Berlin
Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
kontakt at rav.de |www.rav.de
Telefonische Erreichbarkeit der Geschäftsstelle:
Mo - Fr 10-13 h
Di, Mi, Do 14-16 h
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