[imc-presse] PM_Hohe Haftstrafen für kurdische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Istanbul_Anwaltsorganisationen verurteilen massive Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit
RAV e.V.
gs at rav.de
Fri Jan 30 12:44:52 CET 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Medienvertreter*innen,
anbei und folgend eine gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen
Anwaltvereins, der Bundesrechtsanwaltskammer, des Organisationsbüros der
Strafverteidigervereinigungen, der Rechtsanwaltskammer Berlin und des
Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein von heute mit der Bitte
um Kenntnisnahme und Verbreitung mit Ihren medialen Möglichkeiten.
https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/hohe-haftstrafen-fuer-kurdische-rechtsanwaeltinnen-in-istanbul-1216**
Mit besten Grüßen
Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle
*************************
*Hohe Haftstrafen für kurdische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in
Istanbul
Anwaltsorganisationen verurteilen massive Eingriffe in die
Berufsausübungsfreiheit
*
Am 28.01.2026 hat die 14. Strafkammer des Obersten Strafgerichts
Istanbul zehn kurdische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und achtzehn
weitere Personen zu Haftstrafen von bis zu 11 Jahren und 3 Monaten
verurteilt, weil sie sich für die Rechte und die Gesundheit von meist
kurdischen Strafgefangenen einsetzten. Teilweise wurden bereits
Haftbefehle erlassen.
Über fast ein Jahrzehnt – seit Juni 2016 – zog sich das Verfahren hin;
die angeklagten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mussten teilweise
viele Monate in Untersuchungshaft verbringen. Die Staatsanwaltschaft
warf ihnen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und
Terrorpropaganda vor; Anlass für die Einleitung des ausschließlich
politisch motivierten Verfahrens war die berufliche und ehrenamtliche
Tätigkeit der Angeklagten: Die verurteilten Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte, Mitglieder der Anwaltsvereinigung für die Freiheit
(ÖHD)(1), haben in Zusammenarbeit mit dem „Verein der Familien der
Gefangenen“ ( TUAD)(2) versucht, die medizinische Versorgung von
Gefangenen sicherzustellen und einen Zugang zu ihnen zu ermöglichen, um
deren Interessen vertreten zu können. Dies war angesichts der
Inhaftierungspraxis mit erheblichen Belastungen und Schwierigkeiten
verbunden. Die Vertretung der überwiegend kurdischen Gefangenen wurde
den Angeklagten nun zum Verhängnis: Sie hätten sich durch ihre
Unterstützung der Gefangenen gleichzeitig mitgliedschaftlich in der
kurdischen Untergrundorganisation PKK betätigt, so das Strafgericht in
Istanbul gestern. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Das Verfahren wurde von einer internationalen Delegation beobachtet,
unter anderem auch vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein
(RAV) und der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen.
Die unterzeichnenden Anwaltsorganisationen kritisieren die anhaltende
Verfolgung der Anwaltschaft in der Türkei. Wenn Anwältinnen und Anwälte
verurteilt werden, weil sie ihren Beruf ausüben und die Rechte ihrer
Mandantschaft vertreten, stellt dies einen Angriff auf die Freiheit
aller dar.
„/Auch in diesem Verfahren geht es um nichts anderes als den Versuch,
die Anwaltschaft und damit die Verteidiger*innen des Rechts mundtot zu
machen. Fast alle der verurteilen Kolleg*innen setzen sich bereits seit
Jahrzehnten für die Rechte der Kurd*innen in der Türkei und eine
demokratische und rechtsstaatliche Türkei ein. Ein derartiger Eingriff
in die freie Advokatur ist nicht hinnehmbar/“, erklärt *Rechtsanwalt
Stefan von Raumer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV).*
„/Deutlicher kann ein rechtswidriger Angriff auf die Anwaltschaft nicht
sein. Eine Kollegin sowie ein Kollege wurden insbesondere deshalb ins
Visier genommen, weil sie für ihre Mandantinnen und Mandanten Anträge
beim EGMR gestellt haben. Sie wurden also dafür verurteilt, dass sie
versucht haben, die Rechte ihrer Mandantschaft durchzusetzen/“, erklärt
*Rechtsanwalt André Haug, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer.*
*Rechtsanwältin Dr. Vera Hofmann, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer
Berlin:* „/Bei diesem Verfahren und der Verurteilung handelt es sich um
ein weiteres, sehr besorgniserregendes Beispiel der Politisierung der
türkischen Justiz und einen Angriff auf die anwaltliche Tätigkeit, der
wir uns gemeinsam entgegenstellen müssen. Die Rechtsanwaltskammer Berlin
wird auch dieses Verfahren weiter kritisch beobachten./“
„/Nach einem über 10 Jahre verschleppten Verfahren erschien es der
Erdoğan-Regierung angesichts der Waffenniederlegungen der PKK und den
Kämpfen in Nordsyrien offensichtlich opportun, gerade jetzt ein klares
Zeichen der Machtdemonstration an all jene zu senden, die sich mit
rechtsstaatlichen Mitteln für die Rechte der Kurd*innen einsetzen und
diese verteidigen/“, so *Rechtsanwältin Franziska Nedelmann aus dem
RAV-Vorstand*, „/diese rechtswidrige Einschüchterung wird nicht
funktionieren. Die Kolleg*innen sind standhaft und werden ihre Arbeit
fortsetzen, wir kennen viele von ihnen gut./“
*Presse-Kontakt:*
Rechtsanwältin Franziska Nedelmann, Kontakt über die RAV-Geschäftsstelle
kontakt at rav.de oder 030-417 235 55
(1) Özgürlük İçin Hukukçular Derneği
(2) Tutuklu Aileleri Derneği
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