[imc-presse] PM_Hohe Haftstrafen für kurdische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Istanbul_Anwaltsorganisationen verurteilen massive Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit

RAV e.V. gs at rav.de
Fri Jan 30 12:44:52 CET 2026


Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Medienvertreter*innen,

anbei und folgend eine gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen 
Anwaltvereins, der Bundesrechtsanwaltskammer, des Organisationsbüros der 
Strafverteidigervereinigungen, der Rechtsanwaltskammer Berlin und des 
Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein von heute mit der Bitte 
um Kenntnisnahme und Verbreitung mit Ihren medialen Möglichkeiten.

https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/hohe-haftstrafen-fuer-kurdische-rechtsanwaeltinnen-in-istanbul-1216**

Mit besten Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

*************************

*Hohe Haftstrafen für kurdische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in 
Istanbul
Anwaltsorganisationen verurteilen massive Eingriffe in die 
Berufsausübungsfreiheit
*

Am 28.01.2026 hat die 14. Strafkammer des Obersten Strafgerichts 
Istanbul zehn kurdische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und achtzehn 
weitere Personen zu Haftstrafen von bis zu 11 Jahren und 3 Monaten 
verurteilt, weil sie sich für die Rechte und die Gesundheit von meist 
kurdischen Strafgefangenen einsetzten. Teilweise wurden bereits 
Haftbefehle erlassen.

Über fast ein Jahrzehnt – seit Juni 2016 – zog sich das Verfahren hin; 
die angeklagten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mussten teilweise 
viele Monate in Untersuchungshaft verbringen. Die Staatsanwaltschaft 
warf ihnen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und 
Terrorpropaganda vor; Anlass für die Einleitung des ausschließlich 
politisch motivierten Verfahrens war die berufliche und ehrenamtliche 
Tätigkeit der Angeklagten: Die verurteilten Rechtsanwältinnen und 
Rechtsanwälte, Mitglieder der Anwaltsvereinigung für die Freiheit 
(ÖHD)(1), haben in Zusammenarbeit mit dem „Verein der Familien der 
Gefangenen“ ( TUAD)(2) versucht, die medizinische Versorgung von 
Gefangenen sicherzustellen und einen Zugang zu ihnen zu ermöglichen, um 
deren Interessen vertreten zu können. Dies war angesichts der 
Inhaftierungspraxis mit erheblichen Belastungen und Schwierigkeiten 
verbunden. Die Vertretung der überwiegend kurdischen Gefangenen wurde 
den Angeklagten nun zum Verhängnis: Sie hätten sich durch ihre 
Unterstützung der Gefangenen gleichzeitig mitgliedschaftlich in der 
kurdischen Untergrundorganisation PKK betätigt, so das Strafgericht in 
Istanbul gestern. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Das Verfahren wurde von einer internationalen Delegation beobachtet, 
unter anderem auch vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein 
(RAV) und der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen.

Die unterzeichnenden Anwaltsorganisationen kritisieren die anhaltende 
Verfolgung der Anwaltschaft in der Türkei. Wenn Anwältinnen und Anwälte 
verurteilt werden, weil sie ihren Beruf ausüben und die Rechte ihrer 
Mandantschaft vertreten, stellt dies einen Angriff auf die Freiheit 
aller dar.

„/Auch in diesem Verfahren geht es um nichts anderes als den Versuch, 
die Anwaltschaft und damit die Verteidiger*innen des Rechts mundtot zu 
machen. Fast alle der verurteilen Kolleg*innen setzen sich bereits seit 
Jahrzehnten für die Rechte der Kurd*innen in der Türkei und eine 
demokratische und rechtsstaatliche Türkei ein. Ein derartiger Eingriff 
in die freie Advokatur ist nicht hinnehmbar/“, erklärt *Rechtsanwalt 
Stefan von Raumer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV).*

„/Deutlicher kann ein rechtswidriger Angriff auf die Anwaltschaft nicht 
sein. Eine Kollegin sowie ein Kollege wurden insbesondere deshalb ins 
Visier genommen, weil sie für ihre Mandantinnen und Mandanten Anträge 
beim EGMR gestellt haben. Sie wurden also dafür verurteilt, dass sie 
versucht haben, die Rechte ihrer Mandantschaft durchzusetzen/“, erklärt 
*Rechtsanwalt André Haug, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer.*

*Rechtsanwältin Dr. Vera Hofmann, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer 
Berlin:* „/Bei diesem Verfahren und der Verurteilung handelt es sich um 
ein weiteres, sehr besorgniserregendes Beispiel der Politisierung der 
türkischen Justiz und einen Angriff auf die anwaltliche Tätigkeit, der 
wir uns gemeinsam entgegenstellen müssen. Die Rechtsanwaltskammer Berlin 
wird auch dieses Verfahren weiter kritisch beobachten./“

„/Nach einem über 10 Jahre verschleppten Verfahren erschien es der 
Erdoğan-Regierung angesichts der Waffenniederlegungen der PKK und den 
Kämpfen in Nordsyrien offensichtlich opportun, gerade jetzt ein klares 
Zeichen der Machtdemonstration an all jene zu senden, die sich mit 
rechtsstaatlichen Mitteln für die Rechte der Kurd*innen einsetzen und 
diese verteidigen/“, so *Rechtsanwältin Franziska Nedelmann aus dem 
RAV-Vorstand*, „/diese rechtswidrige Einschüchterung wird nicht 
funktionieren. Die Kolleg*innen sind standhaft und werden ihre Arbeit 
fortsetzen, wir kennen viele von ihnen gut./“

*Presse-Kontakt:*
Rechtsanwältin Franziska Nedelmann, Kontakt über die RAV-Geschäftsstelle
kontakt at rav.de oder 030-417 235 55

(1) Özgürlük İçin Hukukçular Derneği
(2) Tutuklu Aileleri Derneği

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-- 

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Gneisenaustr. 2a | 10961 Berlin

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