[imc-presse] RAV PM_Abschiebungen aus Krankenhäusern müssen per Erlass gestoppt werden

RAV e.V. gs at rav.de
Mon Feb 16 07:17:13 CET 2026


Sehr geehrte Medienvertreterinnen und -vertreter,
liebe Freundinnen und Freunde,

die Regionalgruppe des RAV in NRW kritisiert die versuchte Abschiebung 
eines jungen Kurden aus dem Irak kurz nach Entlassung aus einer 
psychiatrischen Klinik massiv. Wir fordern das Land NRW auf, endlich per 
Erlass dafür zu sorgen, dass *keine Abschiebungen aus Krankenhäusern und 
anderen medizinischen Einrichtungen* stattfinden.

Die entsprechende Pressemitteilung mit der Bitte um Berücksichtigung, 
bzw. Veröffentlichung mit Ihren medialen Mitteln findet sich hier 
folgend, im Anhang und auf der Webseite des RAV:
https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/abschiebungen-aus-krankenhaeusern-muessen-per-erlass-gestoppt-werden-medizinische-einrichtungen-duerfen-kein-ort-der-angst-sein-1224

Bei Bedarf kann über die Geschäftsstelle ein Kontakt zu den 
Verfasserinnen hergestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

**********************
Pressemitteilung, 16.2.26

*Abschiebungen aus Krankenhäusern müssen per Erlass gestoppt werden – 
medizinische Einrichtungen dürfen kein Ort der Angst sein.

*
*Die Regionalgruppe des RAV in NRW kritisiert die versuchte Abschiebung 
eines jungen Kurden aus dem Irak kurz nach Entlassung aus einer 
psychiatrischen Klinik massiv. Wir fordern das Land NRW auf, endlich per 
Erlass dafür zu sorgen, dass keine Abschiebungen aus Krankenhäusern und 
anderen medizinischen Einrichtungen stattfinden.*

Der junge Iraker hielt sich aufgrund akuter Suizidalität, einer schweren 
depressiven Episode sowie einer diagnostizierten Posttraumatischen 
Belastungsstörung bereits seit rund vier Monaten in einer 
psychiatrischen Klinik in Oberhausen auf.

Vor ca. drei Wochen unternahm die Ausländerbehörde Duisburg bereits 
einen ersten Abschiebeversuch und beantragte Abschiebehaft. Der 
zuständige Haftrichter äußerte jedoch aufgrund der aktenkundigen 
Erkrankungen Zweifel an der Reisefähigkeit. Keine zwei Wochen später 
sollte der junge Mann erneut abgeschoben werden. Die Ausländerbehörde 
hatte zwischenzeitlich einen externen ‚Dienstleister‘ beauftragt, der 
innerhalb kurzer Zeit allein nach Aktenlage die Reisefähigkeit 
attestierte, die Person also nicht persönlich untersuchte.

Bei einem Vorsprachetermin am 6. Februar 2026 wurde der Betroffene 
entsprechend erneut festgenommen und in Abschiebehaft verbracht. Nur 
wenige Stunden vor der geplanten Abschiebung, die bereits drei Tage nach 
der Festnahme stattfinden sollte, entschied das Verwaltungsgericht 
positiv über einen eingelegten Eilantrag. Der junge Mann hatte neben dem 
Eilrechtsantrag gegen die Maßnahmen der Ausländerbehörde auch gegen den 
abgelehnten Asylfolgeantrag, den dieser noch kurz zuvor stellen konnte, 
Eilrechtsschutz gesucht, dem dieser auch gewährt wurde. Über den 
Asylantrag muss nun mit der erforderlichen Sorgfalt und unter 
Berücksichtigung der gesundheitlichen Situation im Klageverfahren 
entschieden werden. Die Abschiebung konnte also vorerst verhindert werden.

„/Abschiebungen stellen einen massiven und gewaltvollen Eingriff in die 
Grundrechte der Betroffenen dar. Abschiebungen aus medizinischen 
Einrichtungen sind schon dem Grunde nach unverhältnismäßig und müssen 
unterlassen werden/“ hebt *Rechtsanwältin Julia Schulze Buxloh* hervor.

Bei Personen, die sich in stationärer Behandlung befinden, ist per se 
von einer schweren Erkrankung auszugehen. *Medizinische Einrichtungen 
müssen geschützte Orte bleiben.* Zum einen wird ansonsten eine Genesung 
von vornherein verhindert, da gerade bei psychischen Erkrankungen ein 
Gefühl der Sicherheit essentiell ist. Zum anderen dürfte auch das 
Vertrauensverhältnis zu den behandelnden Ärzt*innen  stark 
beeinträchtigt werden, wenn diese ihren Patient*innen nicht einmal einen 
sicheren Aufenthalt garantieren können. Schließlich kann bei andauernder 
stationärer Behandlung noch überhaupt keine abschließende Beurteilung 
des Gesundheitszustandes des Betroffenen seitens der Behörde 
stattfinden. Oft ist, wie auch in diesem Fall, die medizinische 
Versorgung in dem Staat, in den abgeschoben werden soll, völlig ungeklärt.

Zurecht fasste der Deutsche Ärztetag erst im Sommer 2025 einen 
Beschluss, in dem gefordert wird, dass keine Abschiebungen aus 
stationären und weiteren medizinischen Einrichtungen stattfinden. Diesem 
Beschluss schließen wir uns an. Die Zahl der Abschiebungen hat sich im 
letzten Jahr enorm gesteigert, insbesondere in NRW. Das Land NRW übt 
nach Kenntnis von Anwält*innen und Geflüchtetenorganisationen Druck auf 
die Ausländerbehörden aus, ihre Abschiebezahlen zu erhöhen. Offenbar 
sind auch Abschiebungen aus Krankenhäusern und geschützten Einrichtungen 
die Folge.

„/Das Land NRW muss hier endlich tätig werden./“ fordert *Rechtsanwältin 
Jana Goebel*. „/Bereits sechs Bundesländer haben Erlasse oder ähnliche 
Regelungen, durch die Abschiebungen aus medizinischen Einrichtungen 
grundsätzlich für nicht zulässig erklärt werden. Das grün geführte 
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und 
Integration des Landes Nordrhein-Westfalen darf sich hier nicht weiter 
zurückhalten./“

*Reisefähigkeitsgutachten ohne Untersuchung der Person sind eine Farce!*

Die Praxis, private Dienstleister*innen mit der Erstellung von 
Reisefähigkeitsgutachten zu beauftragen, ist abzulehnen. Die Behörde 
zahlt an diese eine nicht unerhebliche Vergütung. Für die Dienstleister 
sind mit den Gutachten demnach klar wirtschaftliche Interessen 
verbunden. Es handelt sich bei der Überprüfung der Reisefähigkeit um 
eine genuin staatliche Aufgabe.

„/Reisefähigkeitsgutachten ohne Untersuchung der Person sind eine Farce 
und haben mit dem ärztlichem Auftrag nichts zu tun/“ stellt 
*Rechtsanwältin Anna Busl* klar. Erschreckend ist, dass die Erstellung 
von Gutachten innerhalb kürzester Zeit ohne persönliche Begutachtung des 
Betroffenen keine Ausnahme ist. Dieses Vorgehen ist mit dem Schutz der 
Rechte der Betroffenen nicht vereinbar.

*Verfasserinnen*:
Jana Kathrin Goebel, Anna Magdalena Busl, Julia Schulze Buxloh, 
Rechtsanwältinnen in NRW

Der *Kontakt *zu den Verfasserinnen kann über die RAV-Geschäftsstelle 
hergestellt werden.
kontakt at rav.de


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