[imc-presse] RAV PM_Abschiebungen aus Krankenhäusern müssen per Erlass gestoppt werden
RAV e.V.
gs at rav.de
Mon Feb 16 07:17:13 CET 2026
Sehr geehrte Medienvertreterinnen und -vertreter,
liebe Freundinnen und Freunde,
die Regionalgruppe des RAV in NRW kritisiert die versuchte Abschiebung
eines jungen Kurden aus dem Irak kurz nach Entlassung aus einer
psychiatrischen Klinik massiv. Wir fordern das Land NRW auf, endlich per
Erlass dafür zu sorgen, dass *keine Abschiebungen aus Krankenhäusern und
anderen medizinischen Einrichtungen* stattfinden.
Die entsprechende Pressemitteilung mit der Bitte um Berücksichtigung,
bzw. Veröffentlichung mit Ihren medialen Mitteln findet sich hier
folgend, im Anhang und auf der Webseite des RAV:
https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/abschiebungen-aus-krankenhaeusern-muessen-per-erlass-gestoppt-werden-medizinische-einrichtungen-duerfen-kein-ort-der-angst-sein-1224
Bei Bedarf kann über die Geschäftsstelle ein Kontakt zu den
Verfasserinnen hergestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle
**********************
Pressemitteilung, 16.2.26
*Abschiebungen aus Krankenhäusern müssen per Erlass gestoppt werden –
medizinische Einrichtungen dürfen kein Ort der Angst sein.
*
*Die Regionalgruppe des RAV in NRW kritisiert die versuchte Abschiebung
eines jungen Kurden aus dem Irak kurz nach Entlassung aus einer
psychiatrischen Klinik massiv. Wir fordern das Land NRW auf, endlich per
Erlass dafür zu sorgen, dass keine Abschiebungen aus Krankenhäusern und
anderen medizinischen Einrichtungen stattfinden.*
Der junge Iraker hielt sich aufgrund akuter Suizidalität, einer schweren
depressiven Episode sowie einer diagnostizierten Posttraumatischen
Belastungsstörung bereits seit rund vier Monaten in einer
psychiatrischen Klinik in Oberhausen auf.
Vor ca. drei Wochen unternahm die Ausländerbehörde Duisburg bereits
einen ersten Abschiebeversuch und beantragte Abschiebehaft. Der
zuständige Haftrichter äußerte jedoch aufgrund der aktenkundigen
Erkrankungen Zweifel an der Reisefähigkeit. Keine zwei Wochen später
sollte der junge Mann erneut abgeschoben werden. Die Ausländerbehörde
hatte zwischenzeitlich einen externen ‚Dienstleister‘ beauftragt, der
innerhalb kurzer Zeit allein nach Aktenlage die Reisefähigkeit
attestierte, die Person also nicht persönlich untersuchte.
Bei einem Vorsprachetermin am 6. Februar 2026 wurde der Betroffene
entsprechend erneut festgenommen und in Abschiebehaft verbracht. Nur
wenige Stunden vor der geplanten Abschiebung, die bereits drei Tage nach
der Festnahme stattfinden sollte, entschied das Verwaltungsgericht
positiv über einen eingelegten Eilantrag. Der junge Mann hatte neben dem
Eilrechtsantrag gegen die Maßnahmen der Ausländerbehörde auch gegen den
abgelehnten Asylfolgeantrag, den dieser noch kurz zuvor stellen konnte,
Eilrechtsschutz gesucht, dem dieser auch gewährt wurde. Über den
Asylantrag muss nun mit der erforderlichen Sorgfalt und unter
Berücksichtigung der gesundheitlichen Situation im Klageverfahren
entschieden werden. Die Abschiebung konnte also vorerst verhindert werden.
„/Abschiebungen stellen einen massiven und gewaltvollen Eingriff in die
Grundrechte der Betroffenen dar. Abschiebungen aus medizinischen
Einrichtungen sind schon dem Grunde nach unverhältnismäßig und müssen
unterlassen werden/“ hebt *Rechtsanwältin Julia Schulze Buxloh* hervor.
Bei Personen, die sich in stationärer Behandlung befinden, ist per se
von einer schweren Erkrankung auszugehen. *Medizinische Einrichtungen
müssen geschützte Orte bleiben.* Zum einen wird ansonsten eine Genesung
von vornherein verhindert, da gerade bei psychischen Erkrankungen ein
Gefühl der Sicherheit essentiell ist. Zum anderen dürfte auch das
Vertrauensverhältnis zu den behandelnden Ärzt*innen stark
beeinträchtigt werden, wenn diese ihren Patient*innen nicht einmal einen
sicheren Aufenthalt garantieren können. Schließlich kann bei andauernder
stationärer Behandlung noch überhaupt keine abschließende Beurteilung
des Gesundheitszustandes des Betroffenen seitens der Behörde
stattfinden. Oft ist, wie auch in diesem Fall, die medizinische
Versorgung in dem Staat, in den abgeschoben werden soll, völlig ungeklärt.
Zurecht fasste der Deutsche Ärztetag erst im Sommer 2025 einen
Beschluss, in dem gefordert wird, dass keine Abschiebungen aus
stationären und weiteren medizinischen Einrichtungen stattfinden. Diesem
Beschluss schließen wir uns an. Die Zahl der Abschiebungen hat sich im
letzten Jahr enorm gesteigert, insbesondere in NRW. Das Land NRW übt
nach Kenntnis von Anwält*innen und Geflüchtetenorganisationen Druck auf
die Ausländerbehörden aus, ihre Abschiebezahlen zu erhöhen. Offenbar
sind auch Abschiebungen aus Krankenhäusern und geschützten Einrichtungen
die Folge.
„/Das Land NRW muss hier endlich tätig werden./“ fordert *Rechtsanwältin
Jana Goebel*. „/Bereits sechs Bundesländer haben Erlasse oder ähnliche
Regelungen, durch die Abschiebungen aus medizinischen Einrichtungen
grundsätzlich für nicht zulässig erklärt werden. Das grün geführte
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und
Integration des Landes Nordrhein-Westfalen darf sich hier nicht weiter
zurückhalten./“
*Reisefähigkeitsgutachten ohne Untersuchung der Person sind eine Farce!*
Die Praxis, private Dienstleister*innen mit der Erstellung von
Reisefähigkeitsgutachten zu beauftragen, ist abzulehnen. Die Behörde
zahlt an diese eine nicht unerhebliche Vergütung. Für die Dienstleister
sind mit den Gutachten demnach klar wirtschaftliche Interessen
verbunden. Es handelt sich bei der Überprüfung der Reisefähigkeit um
eine genuin staatliche Aufgabe.
„/Reisefähigkeitsgutachten ohne Untersuchung der Person sind eine Farce
und haben mit dem ärztlichem Auftrag nichts zu tun/“ stellt
*Rechtsanwältin Anna Busl* klar. Erschreckend ist, dass die Erstellung
von Gutachten innerhalb kürzester Zeit ohne persönliche Begutachtung des
Betroffenen keine Ausnahme ist. Dieses Vorgehen ist mit dem Schutz der
Rechte der Betroffenen nicht vereinbar.
*Verfasserinnen*:
Jana Kathrin Goebel, Anna Magdalena Busl, Julia Schulze Buxloh,
Rechtsanwältinnen in NRW
Der *Kontakt *zu den Verfasserinnen kann über die RAV-Geschäftsstelle
hergestellt werden.
kontakt at rav.de
---
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