[imc-presse] PM: Verwaltungsgericht Berlin: Bundesbeauftragter für Kultur und Medien darf Berliner Buchhandlung nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen
RA Sven Adam
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Thu Apr 30 10:59:53 CEST 2026
PRESSEMITTEILUNG
Verwaltungsgericht Berlin: Bundesbeauftragter für Kultur und Medien darf
Berliner Buchhandlung nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen
Berlin, Bremen, Göttingen, den 30.04.2026
Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin wurde der Bundesbeauftragte
für Kultur und Medien (BKM) dazu verpflichtet, es zu unterlassen, die
Betreiberinnen der „Buchhandlung zur Schwankenden Weltkugel“ als
„politische Extremisten“ zu bezeichnen. Gegenstand war entsprechende
Äußerung des Kulturstaatsministers Dr. Wolfram Weimer in der ZEIT.
Hierzu erklärt Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der die Buchhandlung im
Verfahren vertritt:
„Herr Weimer hat meine Mandantinnen ohne jede faktische Grundlage
rechtswidrig in der Öffentlichkeit diffamiert. Dies stellt eine grobe
Verletzung seiner Amtspflichten dar. Im Verfahren hat der BKM seine
schwerwiegenden Anschuldigungen nicht belegen können. Das Gericht hat
festgestellt, dass es an einem Tatsachenkern fehlt und die Äußerung den
sachlich gebotenen Rahmen überschreitet. Nach Einschätzung des Gerichts
ist die Mitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, wonach
‚verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse‘ in Bezug auf die Buchhandlung
vorlägen, nicht tragfähig. Aus ihr könne nicht die Schlussfolgerung
gezogen werden, es handele sich um politische Extremisten.“
Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt sich, dass
die Tatsachengrundlage für den Ausschluss der Buchhandlungen vom
Deutschen Buchhandlungspreis nicht tragfähig ist. Herr Weimer hat sich
offensichtlich auf die knappe Einschätzung des Bundesamtes für
Verfassungsschutz verlassen, statt nachzufragen. Dies zeigt nochmal,
dass das Haber-Verfahren, welches derzeit Gegenstand weiterer Klagen bei
den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln ist, rechtlich nicht haltbar
ist. Denn es führt dazu, dass Behörden blind Mitteilungen des
Verfassungsschutzes als Grund für Maßnahmen nehmen, ohne dass diese
überprüfbar sind oder die Betroffenen auch nur erfahren, dass etwas
gegen sie vorliegt. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese
rechtswidrige Praxis einzustellen.“
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin betrifft mittelbar auch
die Buchhandlungen Buchladen Rote Straße (Göttingen) und Golden Shop
(Bremen). „Wir werden den aktuellen BKM nun auffordern, auch die
Betreiber*innen dieser Buchhandlungen nicht mehr als „politische
Extremisten“ zu bezeichnen und sich zukünftig an Fakten zu orientieren.“
erklärt RA Sven Adam das weitere Vorgehen auch für diese Buchhandlungen.
Für Presseanfragen:
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RAin Lea Voigt (Bremen) – +49 (0) 421 335 16 78 –
voigt at strafverteidiger-bremen.de
für die Buchhandlungen: Buchladen Rote Straße (Göttingen), Golden Shop
(Bremen), Buchladen zur schwankenden Weltkugel (Berlin)
--
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