[imc-presse] PM: Verwaltungsgericht Berlin: Bundesbeauftragter für Kultur und Medien darf Berliner Buchhandlung nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen

RA Sven Adam kontakt at anwaltskanzlei-adam.de
Thu Apr 30 10:59:53 CEST 2026


PRESSEMITTEILUNG

Verwaltungsgericht Berlin: Bundesbeauftragter für Kultur und Medien darf 
Berliner Buchhandlung nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen

Berlin, Bremen, Göttingen, den 30.04.2026

Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin wurde der Bundesbeauftragte 
für Kultur und Medien (BKM) dazu verpflichtet, es zu unterlassen, die 
Betreiberinnen der „Buchhandlung zur Schwankenden Weltkugel“ als 
„politische Extremisten“ zu bezeichnen. Gegenstand war entsprechende 
Äußerung des Kulturstaatsministers Dr. Wolfram Weimer in der ZEIT. 
Hierzu erklärt Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der die Buchhandlung im 
Verfahren vertritt:

„Herr Weimer hat meine Mandantinnen ohne jede faktische Grundlage 
rechtswidrig in der Öffentlichkeit diffamiert. Dies stellt eine grobe 
Verletzung seiner Amtspflichten dar. Im Verfahren hat der BKM seine 
schwerwiegenden Anschuldigungen nicht belegen können. Das Gericht hat 
festgestellt, dass es an einem Tatsachenkern fehlt und die Äußerung den 
sachlich gebotenen Rahmen überschreitet. Nach Einschätzung des Gerichts 
ist die Mitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, wonach 
‚verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse‘ in Bezug auf die Buchhandlung 
vorlägen, nicht tragfähig. Aus ihr könne nicht die Schlussfolgerung 
gezogen werden, es handele sich um politische Extremisten.“

Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt sich, dass 
die Tatsachengrundlage für den Ausschluss der Buchhandlungen vom 
Deutschen Buchhandlungspreis nicht tragfähig ist. Herr Weimer hat sich 
offensichtlich auf die knappe Einschätzung des Bundesamtes für 
Verfassungsschutz verlassen, statt nachzufragen. Dies zeigt nochmal, 
dass das Haber-Verfahren, welches derzeit Gegenstand weiterer Klagen bei 
den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln ist, rechtlich nicht haltbar 
ist. Denn es führt dazu, dass Behörden blind Mitteilungen des 
Verfassungsschutzes als Grund für Maßnahmen nehmen, ohne dass diese 
überprüfbar sind oder die Betroffenen auch nur erfahren, dass etwas 
gegen sie vorliegt. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese 
rechtswidrige Praxis einzustellen.“

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin betrifft mittelbar auch 
die Buchhandlungen Buchladen Rote Straße (Göttingen) und Golden Shop 
(Bremen). „Wir werden den aktuellen BKM nun auffordern, auch die 
Betreiber*innen dieser Buchhandlungen nicht mehr als „politische 
Extremisten“ zu bezeichnen und sich zukünftig an Fakten zu orientieren.“ 
erklärt RA Sven Adam das weitere Vorgehen auch für diese Buchhandlungen.

Für Presseanfragen:
RA Sven Adam (Göttingen) – +49 (0) 551 488 31 69 – 
kontakt at anwaltskanzlei-adam.de
RA Dr. Jasper Prigge (Düsseldorf) – +49 (0) 211 4174 89 90 – 
kontakt at prigge-recht.de
RAin Lea Voigt (Bremen) – +49 (0) 421 335 16 78 – 
voigt at strafverteidiger-bremen.de

für die Buchhandlungen: Buchladen Rote Straße (Göttingen), Golden Shop 
(Bremen), Buchladen zur schwankenden Weltkugel (Berlin)

-- 
Anwaltskanzlei Sven Adam
Lange Geismarstraße 55
37073 Göttingen

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