[imc-presse] PM: Polizei verletzt Versammlungsfreiheit: Details zur gewaltsamen Auflösung der Demo von "Rheinmetall entwaffnen"

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Thu Sep 4 09:32:51 CEST 2025


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*Pressemitteilung der RAV-Regionalgruppe NRW, 4. September 2025*

*Polizei verletzt Versammlungsfreiheit*

*Details zur gewaltsamen Auflösung der Demo von “Rheinmetall entwaffnen”*

Nachdem die Polizei am Samstag, 30. August, gewaltsam die Demonstration 
„Rheinmetall entwaffnen” in Köln aufgelöst hat, sieht die 
RAV-Regionalgruppe NRW die dringende Notwendigkeit, an das hohe Gut der 
Versammlungsfreiheit zu erinnern und konkrete Maßnahmen, die die Polizei 
ergriffen hat, rechtlich einzuordnen. Zudem verweisen wir auf die 
heutige Pressekonferenz des Grundrechte Komitees 
<https://www.grundrechtekomitee.de/details/nicht-unfriedlich-sondern-gewaltvoll-der-polizeieinsatz-am-30-august-2025> 
um 10.00 Uhr.

„Dieser Polizeieinsatz war schlicht und ergreifend demokratiefeindlich. 
Die Auflösung der Demonstration war in keinem Fall verhältnismäßig und 
es bestanden nicht ansatzweise zureichende tatsächliche Gründe“, erklärt 
*Anna Busl*, Rechtsanwältin und Mitglied des RAV-Vorstands. Zu keinem 
Zeitpunkt sei es darum gegangen, die Versammlungsfreiheit zu 
gewährleisten, kritisiert Busl. “Nach dem vorangegangen Verbot des 
Protest-Camps durch die Polizei, das erst vom Oberverwaltungsgericht 
aufgehoben wurde, drängt sich der Eindruck auf, dass hier politisch 
unerwünschter Protest im Zweifel mit drastischen Mitteln verhindert 
werden sollte”, befürchtet die Rechtsanwältin.

Die Polizei hat der Versammlungsleitung und der anwaltlichen Begleitung 
jegliche Kommunikation versagt. Statt durch Kommunikation wurde schlicht 
mit Gewalt agiert. So hatte sich etwa in der Mechtildisstraße eine 
Polizeikette um einen Lautsprecherwagen herum aufgebaut. Auf Rückfrage, 
was der Grund für diese Maßnahme sei, teilten die Verbindungsbeamten 
mit, dass der Lautsprecherwagen zu durchsuchen sei, da von diesem 
Pyrotechnik an die Versammlung ausgehändigt worden sei. Die 
Demonstration könne ansonsten weiterziehen, nur der LKW müsse 
herausgenommen werden.

Noch bevor hierüber jedoch eine Kommunikation stattfinden konnte, 
rannten bereits weitere Einheiten der Bereitschaftspolizei in die 
Versammlung, setzten Schlagstöcke und Pfefferspray ein, traten und 
schlugen auf Versammlungsteilnehmer*innen ein. Die beiden 
Verbindungsbeamten befanden sich zu diesem Zeitpunkt im Gespräch mit der 
anwaltlichen Begleitung der Versammlungsleitung, was auch das 
Videomaterial zeigt. Dass der Grund für das Eingreifen der 
Bereitschaftspolizei ein Angriff auf die Verbindungsbeamten gewesen ist, 
wie die Polizei behauptet, ist schlicht falsch.

„Vertrauen in die Polizei haben antimilitaristische Demonstrierende 
sowieso schon lange nicht mehr, allerdings erschüttert das Ausmaß der 
Gewalt bei diesem Einsatz besonders”, so Busl. Dass die Polizei nun 
wegen der Verfehlung einer einzelnen Einsatzkraft Strafanzeige gegen 
sich selbst stellt 
<https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/protestmarsch-rheinmetall-entwaffnen-100.html>, 
ist eine seltene und begrüßenswerte Ausnahme. “Das nützt aber nichts im 
Hinblick auf den gesamten Einsatz 
<https://koeln.polizei.nrw/presse/polizei-koeln-nimmt-stellung-zur-versammlungsaufloesung-von-samstag-30-august>, 
der zahllose weitere Verfehlungen umfasst”, betont Anna Busl. Der RAV 
fordert deshalb, dass die folgenden konkreten Situationen kritisch 
aufgearbeitet und Konsequenzen dafür ergriffen werden.

*Fakt ist:*

Zum Zeitpunkt des gewaltsamen Eindringens gab es keinerlei Anhaltspunkte 
dafür, dass die Versammlung oder auch nur Teile hiervon unfriedlich 
waren. Im Gegenteil. Die ganze Versammlung über hatte es lediglich 
vereinzelt Verstöße von wenigen Demostrant*innen gegeben, indem diese 
sich vermummt hatten oder einmal frei verkäufliche Rauchtöpfe gezündet 
worden waren. /„Unfriedlich ist eine Versammlung daher erst, wenn 
Handlungen von einiger Gefährlichkeit wie etwa aggressive 
Ausschreitungen gegen Personen oder Sachen oder sonstige 
Gewalttätigkeiten stattfinden“/ (BVerfGE 104, 92, 106). Nichts hiervon 
war auch nur ansatzweise gegeben.

*Fakt ist:*

Als die Polizei in die Demonstration eingriff, gab es weder einen dem 
zuvor gehenden Angriff auf die Verbindungsbeamten noch war zuvor 
kommuniziert worden, dass nunmehr eine Durchsuchung des LKWs 
erforderlich ist. Der Versammlungsleitung wurde noch nicht einmal 
ermöglicht, ggf. zu prüfen, ob sie einer Durchsuchung des LKWs und 
kurzzeitigen Entfernung aus der Versammlung zustimmen würde.

*Fakt ist:*

Bevor die Versammlung am Abend aufgelöst wurde, gab es keine 
Kommunikation mit der Versammlungsleitung, geschweige denn eine 
Kommunikation über weniger eingriffsintensive Maßnahmen. Über 500 
Demonstrant*innen waren zu diesem Zeitpunkt bereits seit ca. drei 
Stunden eingekesselt. Den weiteren Demonstrant*innen wurde die 
gewaltsame Entfernung angedroht. Erst nach mehrfachen Insistieren wurden 
Spontanversammlungen ermöglicht.

*Fakt ist:*

Über 500 Demonstrant*innen, darunter auch Minderjährige, wurde ihre 
Freiheit bis zu elf Stunden bis in die frühen Morgenstunden entzogen, 
ihnen wurde keine Versorgung gestellt, anwaltliche Beratung wurde 
untersagt, die Anwältin weggestoßen und geschubst.

*Fakt ist:*

Unter Einsatz heftiger Gewalt wurde willkürlich und blindlings in eine 
Versammlung eingedrungen. Zahlreiche Verletzte waren die Folge und 
bereitstehende Demo-Sanitäter*innen wurden lange nicht zu den Verletzten 
vorgelassen.

Die Regionalgruppe NRW des RAV e.V. verurteilt den Umgang der Polizei 
mit der Versammlungsfreiheit scharf. “Die Versammlung wurde regelrecht 
zerschlagen. An diesem Tag wurde Art. 8 GG eine Absage erteilt”, fasst 
Busl zusammen. Statt sich frei versammeln zu können, hatten die 
Demo-Teilnehmenden sich der Polizei unterzuordnen, obwohl deren 
Verhalten offensichtlich Art. 8 GG widersprach. Oder wie es der 
Verbindungsbeamte gegenüber der anwaltlichen Begleitung ausdrückte: 
“Jedes Kind weiß, dass gilt, was die Polizei sagt.”

Diese Pressemitteilung finden Sie auch hier auf unserer Website 
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/polizei-verletzt-versammlungsfreiheit-details-zur-gewaltsamen-aufloesung-der-demo-von-rheinmetall-entwaffnen-1162>.

*Kontakt:*

*Anna Busl*, Rechtsanwältin und Mitglied des RAV-Vorstands

E-Mail: busl at anwaltsbuero-bonn.de

Telefon: 0176-23233235
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