[imc-presse] PM: Polizei verletzt Versammlungsfreiheit: Details zur gewaltsamen Auflösung der Demo von "Rheinmetall entwaffnen"
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Thu Sep 4 09:32:51 CEST 2025
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*Pressemitteilung der RAV-Regionalgruppe NRW, 4. September 2025*
*Polizei verletzt Versammlungsfreiheit*
*Details zur gewaltsamen Auflösung der Demo von “Rheinmetall entwaffnen”*
Nachdem die Polizei am Samstag, 30. August, gewaltsam die Demonstration
„Rheinmetall entwaffnen” in Köln aufgelöst hat, sieht die
RAV-Regionalgruppe NRW die dringende Notwendigkeit, an das hohe Gut der
Versammlungsfreiheit zu erinnern und konkrete Maßnahmen, die die Polizei
ergriffen hat, rechtlich einzuordnen. Zudem verweisen wir auf die
heutige Pressekonferenz des Grundrechte Komitees
<https://www.grundrechtekomitee.de/details/nicht-unfriedlich-sondern-gewaltvoll-der-polizeieinsatz-am-30-august-2025>
um 10.00 Uhr.
„Dieser Polizeieinsatz war schlicht und ergreifend demokratiefeindlich.
Die Auflösung der Demonstration war in keinem Fall verhältnismäßig und
es bestanden nicht ansatzweise zureichende tatsächliche Gründe“, erklärt
*Anna Busl*, Rechtsanwältin und Mitglied des RAV-Vorstands. Zu keinem
Zeitpunkt sei es darum gegangen, die Versammlungsfreiheit zu
gewährleisten, kritisiert Busl. “Nach dem vorangegangen Verbot des
Protest-Camps durch die Polizei, das erst vom Oberverwaltungsgericht
aufgehoben wurde, drängt sich der Eindruck auf, dass hier politisch
unerwünschter Protest im Zweifel mit drastischen Mitteln verhindert
werden sollte”, befürchtet die Rechtsanwältin.
Die Polizei hat der Versammlungsleitung und der anwaltlichen Begleitung
jegliche Kommunikation versagt. Statt durch Kommunikation wurde schlicht
mit Gewalt agiert. So hatte sich etwa in der Mechtildisstraße eine
Polizeikette um einen Lautsprecherwagen herum aufgebaut. Auf Rückfrage,
was der Grund für diese Maßnahme sei, teilten die Verbindungsbeamten
mit, dass der Lautsprecherwagen zu durchsuchen sei, da von diesem
Pyrotechnik an die Versammlung ausgehändigt worden sei. Die
Demonstration könne ansonsten weiterziehen, nur der LKW müsse
herausgenommen werden.
Noch bevor hierüber jedoch eine Kommunikation stattfinden konnte,
rannten bereits weitere Einheiten der Bereitschaftspolizei in die
Versammlung, setzten Schlagstöcke und Pfefferspray ein, traten und
schlugen auf Versammlungsteilnehmer*innen ein. Die beiden
Verbindungsbeamten befanden sich zu diesem Zeitpunkt im Gespräch mit der
anwaltlichen Begleitung der Versammlungsleitung, was auch das
Videomaterial zeigt. Dass der Grund für das Eingreifen der
Bereitschaftspolizei ein Angriff auf die Verbindungsbeamten gewesen ist,
wie die Polizei behauptet, ist schlicht falsch.
„Vertrauen in die Polizei haben antimilitaristische Demonstrierende
sowieso schon lange nicht mehr, allerdings erschüttert das Ausmaß der
Gewalt bei diesem Einsatz besonders”, so Busl. Dass die Polizei nun
wegen der Verfehlung einer einzelnen Einsatzkraft Strafanzeige gegen
sich selbst stellt
<https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/protestmarsch-rheinmetall-entwaffnen-100.html>,
ist eine seltene und begrüßenswerte Ausnahme. “Das nützt aber nichts im
Hinblick auf den gesamten Einsatz
<https://koeln.polizei.nrw/presse/polizei-koeln-nimmt-stellung-zur-versammlungsaufloesung-von-samstag-30-august>,
der zahllose weitere Verfehlungen umfasst”, betont Anna Busl. Der RAV
fordert deshalb, dass die folgenden konkreten Situationen kritisch
aufgearbeitet und Konsequenzen dafür ergriffen werden.
*Fakt ist:*
Zum Zeitpunkt des gewaltsamen Eindringens gab es keinerlei Anhaltspunkte
dafür, dass die Versammlung oder auch nur Teile hiervon unfriedlich
waren. Im Gegenteil. Die ganze Versammlung über hatte es lediglich
vereinzelt Verstöße von wenigen Demostrant*innen gegeben, indem diese
sich vermummt hatten oder einmal frei verkäufliche Rauchtöpfe gezündet
worden waren. /„Unfriedlich ist eine Versammlung daher erst, wenn
Handlungen von einiger Gefährlichkeit wie etwa aggressive
Ausschreitungen gegen Personen oder Sachen oder sonstige
Gewalttätigkeiten stattfinden“/ (BVerfGE 104, 92, 106). Nichts hiervon
war auch nur ansatzweise gegeben.
*Fakt ist:*
Als die Polizei in die Demonstration eingriff, gab es weder einen dem
zuvor gehenden Angriff auf die Verbindungsbeamten noch war zuvor
kommuniziert worden, dass nunmehr eine Durchsuchung des LKWs
erforderlich ist. Der Versammlungsleitung wurde noch nicht einmal
ermöglicht, ggf. zu prüfen, ob sie einer Durchsuchung des LKWs und
kurzzeitigen Entfernung aus der Versammlung zustimmen würde.
*Fakt ist:*
Bevor die Versammlung am Abend aufgelöst wurde, gab es keine
Kommunikation mit der Versammlungsleitung, geschweige denn eine
Kommunikation über weniger eingriffsintensive Maßnahmen. Über 500
Demonstrant*innen waren zu diesem Zeitpunkt bereits seit ca. drei
Stunden eingekesselt. Den weiteren Demonstrant*innen wurde die
gewaltsame Entfernung angedroht. Erst nach mehrfachen Insistieren wurden
Spontanversammlungen ermöglicht.
*Fakt ist:*
Über 500 Demonstrant*innen, darunter auch Minderjährige, wurde ihre
Freiheit bis zu elf Stunden bis in die frühen Morgenstunden entzogen,
ihnen wurde keine Versorgung gestellt, anwaltliche Beratung wurde
untersagt, die Anwältin weggestoßen und geschubst.
*Fakt ist:*
Unter Einsatz heftiger Gewalt wurde willkürlich und blindlings in eine
Versammlung eingedrungen. Zahlreiche Verletzte waren die Folge und
bereitstehende Demo-Sanitäter*innen wurden lange nicht zu den Verletzten
vorgelassen.
Die Regionalgruppe NRW des RAV e.V. verurteilt den Umgang der Polizei
mit der Versammlungsfreiheit scharf. “Die Versammlung wurde regelrecht
zerschlagen. An diesem Tag wurde Art. 8 GG eine Absage erteilt”, fasst
Busl zusammen. Statt sich frei versammeln zu können, hatten die
Demo-Teilnehmenden sich der Polizei unterzuordnen, obwohl deren
Verhalten offensichtlich Art. 8 GG widersprach. Oder wie es der
Verbindungsbeamte gegenüber der anwaltlichen Begleitung ausdrückte:
“Jedes Kind weiß, dass gilt, was die Polizei sagt.”
Diese Pressemitteilung finden Sie auch hier auf unserer Website
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/polizei-verletzt-versammlungsfreiheit-details-zur-gewaltsamen-aufloesung-der-demo-von-rheinmetall-entwaffnen-1162>.
*Kontakt:*
*Anna Busl*, Rechtsanwältin und Mitglied des RAV-Vorstands
E-Mail: busl at anwaltsbuero-bonn.de
Telefon: 0176-23233235
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