[imc-presse] PM: Geflüchteter bekommt Recht: Sächsisches Gericht verbietet Abschiebung - RAV besorgt über wachsende Ignoranz von Behörden und Politikern gegenüber Gerichten
Presse / Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)
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Wed Jul 30 18:11:43 CEST 2025
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*Pressemitteilung, 30. Juli 2025 *
*Geflüchteter bekommt Recht: *
*Sächsisches Gericht verbietet Abschiebung*
*RAV besorgt über wachsende Ignoranz von Behörden und Politikern
gegenüber Gerichten*
Der RAV begrüßt den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig von diesem
Mittwoch, der die Abschiebung eines Mannes nach Afghanistan vorerst
verbietet.
/„Asylanträge müssen ordentlich geprüft werden, bevor Behörden durch
Abschiebungen oder Abschiebegewahrsam Fakten schaffen”,/ erklärt dazu
RAV-Mitglied *Christoph Köhler* im Namen der RAV-Regionalgruppe Ost.
/„Behörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müssen sich
an Gerichtsentscheidungen halten, das ist ein Kern von
Rechtsstaatlichkeit”/, erinnert der Rechtsanwalt mit Schwerpunkt
Migrationsrecht.
Hintergrund der neusten Entscheidung in einer Reihe von
Abschiebeverfahren ist, dass in Sachsen drei afghanische Männer (mit
Anordnung des Amtsgerichts Dresden vom 27.06.2025) in Ausreisegewahrsam
genommen worden waren. Deren Asylfolgeanträge wurden durch das BAMF
abgelehnt. Gegen diese Ablehnung haben die Betroffenen im Eilverfahren
geklagt – einem von ihnen hat das Verwaltungsgericht Leipzig nun recht
gegeben, in zwei weiteren Fällen steht eine Entscheidung noch aus. Weil
die Klage gegen das BAMF aufschiebende Wirkung hat, darf der Betroffene
bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts nicht abgeschoben werden.
/„Während ein Gericht die Haltung des RAV einmal mehr bestätigt,
bereitet uns die zunehmende Ignoranz von Teilen der Exekutive große
Sorgen”,/ so Köhler weiter. So behauptete der sächsische Innenminister
Armin Schuster noch vor der endgültigen Prüfung durch das BAMF, die
Asylanträge seien substanzlos. Solchem „Missbrauch“ wolle er einen
Riegel vorschieben. Der RAV kann hier keinerlei Missbrauch erkennen.
/„Die Wahrnehmung verbriefter Rechte kann gar keinen Missbrauch
darstellen“/, erklärt Köhler und betont: /„Dem Eilantrag des Afghanen
wurde stattgegeben. Das zeigt: Das BAMF hatte die persönlichen Gründe
des Antragstellers zuvor nicht ausreichend überprüft, sein Antrag war
somit nicht ‚missbräuchlich‘.“/
Der Antragsteller hat geltend gemacht, aufgrund seiner Zugehörigkeit zur
ethnischen Gruppe der Hazara, seines langen Aufenthalts in Deutschland
sowie der Tätigkeiten seines Vaters als ehemaliger Soldat im Falle einer
Rückkehr ins Taliban-Regime verfolgt zu werden. Das BAMF hätte nach
Ansicht des Gerichts diese Angaben genauer prüfen und den Mann
persönlich anhören müssen.
Diese PM finden Sie als PDF im Anhang und hier auf unserer Website
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/gefluechteter-bekommt-recht-saechsisches-gericht-verbietet-abschiebung-rav-besorgt-ueber-wachsende-ignoranz-von-behoerden-und-politikern-gegenueber-gerichten-1157>.
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*Kontakt: *
*Christoph Köhler*
E-Mail: kontakt at kanzlei-ebs.de
Telefon: 034124719119
*Weitere Stellungnahmen zum Thema:*
Forderung von PRO Asyl und der Flüchtlingsräte Abschiebungen nach
Afghanistan zu stoppen
[https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/2025/07/14/pro-asyl-und-landesfluechtlingsraete-fordern-abschiebungsstopp-fuer-afghanistan/]
PM des Sächsischen Flüchtlingsrates zu Betroffene von Abschiebungen
[https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/2025/07/10/afghanistan-abschiebung-um-jeden-preis-auch-betroffene-aus-sachsen-bereits-in-abschiebehaft/]
UNAMA - No safe haven: Human rights risks faced by persons involuntarily
returned to Afghanistan - JULY 2025
[https://unama.unmissions.org/sites/default/files/unama_hrs_-_human_rights_risks_and_returns_-_english_-_24_ju
<https://unama.unmissions.org/sites/default/files/unama_hrs_-_human_rights_risks_and_returns_-_english_-_24_july_2025.pdf>]<https://unama.unmissions.org/sites/default/files/unama_hrs_-_human_rights_risks_and_returns_-_english_-_24_july_2025.pdf>
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