[imc-presse] PM: Geflüchteter bekommt Recht: Sächsisches Gericht verbietet Abschiebung - RAV besorgt über wachsende Ignoranz von Behörden und Politikern gegenüber Gerichten

Presse / Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) presse at rav.de
Wed Jul 30 18:11:43 CEST 2025


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*Pressemitteilung, 30. Juli 2025 *

*Geflüchteter bekommt Recht: *

*Sächsisches Gericht verbietet Abschiebung*

*RAV besorgt über wachsende Ignoranz von Behörden und Politikern 
gegenüber Gerichten*

Der RAV begrüßt den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig von diesem 
Mittwoch, der die Abschiebung eines Mannes nach Afghanistan vorerst 
verbietet.

/„Asylanträge müssen ordentlich geprüft werden, bevor Behörden durch 
Abschiebungen oder Abschiebegewahrsam Fakten schaffen”,/ erklärt dazu 
RAV-Mitglied *Christoph Köhler* im Namen der RAV-Regionalgruppe Ost. 
/„Behörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müssen sich 
an Gerichtsentscheidungen halten, das ist ein Kern von 
Rechtsstaatlichkeit”/, erinnert der Rechtsanwalt mit Schwerpunkt 
Migrationsrecht.

Hintergrund der neusten Entscheidung in einer Reihe von 
Abschiebeverfahren ist, dass in Sachsen drei afghanische Männer (mit 
Anordnung des Amtsgerichts Dresden vom 27.06.2025) in Ausreisegewahrsam 
genommen worden waren. Deren Asylfolgeanträge wurden durch das BAMF 
abgelehnt. Gegen diese Ablehnung haben die Betroffenen im Eilverfahren 
geklagt – einem von ihnen hat das Verwaltungsgericht Leipzig nun recht 
gegeben, in zwei weiteren Fällen steht eine Entscheidung noch aus. Weil 
die Klage gegen das BAMF aufschiebende Wirkung hat, darf der Betroffene 
bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts nicht abgeschoben werden.

/„Während ein Gericht die Haltung des RAV einmal mehr bestätigt, 
bereitet uns die zunehmende Ignoranz von Teilen der Exekutive große 
Sorgen”,/ so Köhler weiter. So behauptete der sächsische Innenminister 
Armin Schuster noch vor der endgültigen Prüfung durch das BAMF, die 
Asylanträge seien substanzlos. Solchem „Missbrauch“ wolle er einen 
Riegel vorschieben. Der RAV kann hier keinerlei Missbrauch erkennen. 
/„Die Wahrnehmung verbriefter Rechte kann gar keinen Missbrauch 
darstellen“/, erklärt Köhler und betont: /„Dem Eilantrag des Afghanen 
wurde stattgegeben. Das zeigt: Das BAMF hatte die persönlichen Gründe 
des Antragstellers zuvor nicht ausreichend überprüft, sein Antrag war 
somit nicht ‚missbräuchlich‘.“/

Der Antragsteller hat geltend gemacht, aufgrund seiner Zugehörigkeit zur 
ethnischen Gruppe der Hazara, seines langen Aufenthalts in Deutschland 
sowie der Tätigkeiten seines Vaters als ehemaliger Soldat im Falle einer 
Rückkehr ins Taliban-Regime verfolgt zu werden. Das BAMF hätte nach 
Ansicht des Gerichts diese Angaben genauer prüfen und den Mann 
persönlich anhören müssen.

Diese PM finden Sie als PDF im Anhang und hier auf unserer Website 
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/gefluechteter-bekommt-recht-saechsisches-gericht-verbietet-abschiebung-rav-besorgt-ueber-wachsende-ignoranz-von-behoerden-und-politikern-gegenueber-gerichten-1157>.

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*Kontakt: *

*Christoph Köhler*

E-Mail: kontakt at kanzlei-ebs.de

Telefon: 034124719119


*Weitere Stellungnahmen zum Thema:*

Forderung von PRO Asyl und der Flüchtlingsräte Abschiebungen nach 
Afghanistan zu stoppen  
[https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/2025/07/14/pro-asyl-und-landesfluechtlingsraete-fordern-abschiebungsstopp-fuer-afghanistan/]

PM des Sächsischen Flüchtlingsrates zu Betroffene von Abschiebungen 
[https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/2025/07/10/afghanistan-abschiebung-um-jeden-preis-auch-betroffene-aus-sachsen-bereits-in-abschiebehaft/]

UNAMA - No safe haven: Human rights risks faced by persons involuntarily 
returned to Afghanistan - JULY 2025 
[https://unama.unmissions.org/sites/default/files/unama_hrs_-_human_rights_risks_and_returns_-_english_-_24_ju 
<https://unama.unmissions.org/sites/default/files/unama_hrs_-_human_rights_risks_and_returns_-_english_-_24_july_2025.pdf>]<https://unama.unmissions.org/sites/default/files/unama_hrs_-_human_rights_risks_and_returns_-_english_-_24_july_2025.pdf> 
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