[imc-presse] PM: GEAS-Anpassungsgesetz führt zu gravierenden, aber unnötigen Verschärfungen: Europäische Asylreform muss grundrechtskonform umgesetzt werden!

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Mon Dec 8 10:14:16 CET 2025


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Gemeinsame Erklärung von fünf Bürgerrechtsorganisationen vom 08.12.2025 
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/geas-anpassungsgesetz-fuehrt-zu-gravierenden-aber-unnoetigen-verschaerfungeneuropaeische-asylreform-muss-grundrechtskonform-umgesetzt-werden-1177>

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*GEAS-Anpassungsgesetz führt zu gravierenden, aber unnötigen Verschärfungen*

*Europäische Asylreform muss grundrechtskonform umgesetzt werden!*

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Im Jahr 2026 tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems 
(GEAS) in Kraft. Das neue GEAS enthält massive Verschärfungen und höhlt 
den Rechtsschutz von geflüchteten Menschen aus. Aktuell verhandeln 
Parlament und Regierung über die spezifische Umsetzung in Deutschland. 
Die Bundesregierung hat mit dem GEAS-Anpassungsgesetz jedoch zudem einen 
Weg gewählt, das GEAS auf eine sehr restriktive Art umzusetzen. 
Europarechtlich ist das aber keinesfalls zwingend.

*Als juristische und bürgerrechtliche Organisationen fordern wir mit 
Nachdruck von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags, dass die 
europäischen Vorgaben grundrechtskonform ins deutsche Recht zu 
überführen sind.*Hierzu sollten in den aktuellen Verhandlungen auch 
einige Maßnahmen aus dem bisherigen Gesetzesentwurf wieder gestrichen 
werden.

Geschaffen werden sollen *„Aufnahmeeinrichtungen* zur Durchführung von 
Verfahren bei Sekundärmigration“. Diese Einrichtungen sollen 
insbesondere das sog. Dublin-Verfahren erleichtern, also Überstellungen 
in andere EU-Mitgliedstaaten ermöglichen. In diesen Lagern unterliegen 
die Betroffenen strengen Wohnverpflichtungen, die in ihre 
Bewegungsfreiheit eingreifen und sie von einem eigentlich grundrechtlich 
garantierten Zugang zu Rechtsberatung oder einer angemessenen 
medizinischen Versorgung abschneiden. Aus der Vergangenheit ist durch 
wissenschaftliche Forschung und Menschenrechtsdokumentationen bekannt, 
dass solche Lagerstrukturen stets mit menschenrechtswidrigen Zuständen 
einhergehen. Jedoch sind diese „Aufnahmeeinrichtungen“ ein deutscher 
Sonderweg und von der GEAS-Reform gerade nicht vorgesehen. *Deswegen 
sollte von der Einführung dieser Lager Abstand genommen werden.*

Mit großer Sorge blicken wir als juristische Organisationen auf die 
ausufernden Eingriffe in die Bewegungsfreiheit und die Ausweitung von 
Freiheitsentzug (Haft), die mit dem GEAS-Anpassungsgesetz einhergeht. 
Vorgesehen ist für Deutschland beispielsweise die Inhaftierung von 
Minderjährigen, sofern dies „ihrem Wohl“ dient. Dieser Fall soll demnach 
dann vorliegen, wenn sich die Eltern oder Betreuungspersonen in Haft 
befinden. *Eine Inhaftierung von Kindern ist jedoch offenkundig 
kinderrechtswidrig.* Haftanstalten jeder Art sind kein geeigneter Ort 
für Kinder. Haft kann niemals dem Kindeswohl dienen. Zwar gibt es diesen 
Inhaftierungsgrund in der Aufnahmerichtlinie des neuen GEAS - aber hier 
wird den Mitgliedstaaten explizit offengehalten, ob sie diese Form der 
Inhaftierung einführen wollen. Auch für besonders schutzbedürftige 
Personen (Vulnerable) sollen Freiheitsentziehungen geschaffen werden. 
Eine grundrechts- und kinderrechtsschonende Umsetzung macht von diesen 
Möglichkeiten keinen Gebrauch. *Deutschland kann sich noch gegen die 
Inhaftierung von Kindern und vulnerablen Personen entscheiden.*

Insgesamt hat die Bundesregierung mit ihrem Vorschlag für das 
GEAS-Anpassungsgesetz einen besonders restriktiven Weg gewählt und setzt 
erkennbar ihren *Kurs der „Schärfe und Härte“* fort. Verloren geht die 
gemeinsame Grundlage, dass auch schutzsuchende Personen 
Grundrechtsträger*innen sind.

*Der Deutsche Bundestag sollte in den abschließenden Verhandlungen daher 
rechtsstaatliche und menschenrechtliche Korrekturen vornehmen und die 
Vorschläge insgesamt auf den Prüfstand stellen.*

*Unterzeichnende Organisationen:*

Humanistische Union (HU)

Komitee für Grundrechte und Demokratie

Neue Richter*innenvereinigung (NRV)

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)

Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ)

*Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: *

Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, 
mail at vdj.de <mailto:mail at vdj.de>

Rechtsanwältin Berenice Böhlo, Vorstandsmitglied im RAV, 
boehlo at aufenthaltundsoziales.de <mailto:boehlo at aufenthaltundsoziales.de>


Diese Pressemitteilung finden Sie auch hier auf der Website des RAV 
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/geas-anpassungsgesetz-fuehrt-zu-gravierenden-aber-unnoetigen-verschaerfungeneuropaeische-asylreform-muss-grundrechtskonform-umgesetzt-werden-1177>. 

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