[imc-presse] PM: GEAS-Anpassungsgesetz führt zu gravierenden, aber unnötigen Verschärfungen: Europäische Asylreform muss grundrechtskonform umgesetzt werden!
Presse / Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)
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Mon Dec 8 10:14:16 CET 2025
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Gemeinsame Erklärung von fünf Bürgerrechtsorganisationen vom 08.12.2025
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/geas-anpassungsgesetz-fuehrt-zu-gravierenden-aber-unnoetigen-verschaerfungeneuropaeische-asylreform-muss-grundrechtskonform-umgesetzt-werden-1177>
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*GEAS-Anpassungsgesetz führt zu gravierenden, aber unnötigen Verschärfungen*
*Europäische Asylreform muss grundrechtskonform umgesetzt werden!*
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Im Jahr 2026 tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
(GEAS) in Kraft. Das neue GEAS enthält massive Verschärfungen und höhlt
den Rechtsschutz von geflüchteten Menschen aus. Aktuell verhandeln
Parlament und Regierung über die spezifische Umsetzung in Deutschland.
Die Bundesregierung hat mit dem GEAS-Anpassungsgesetz jedoch zudem einen
Weg gewählt, das GEAS auf eine sehr restriktive Art umzusetzen.
Europarechtlich ist das aber keinesfalls zwingend.
*Als juristische und bürgerrechtliche Organisationen fordern wir mit
Nachdruck von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags, dass die
europäischen Vorgaben grundrechtskonform ins deutsche Recht zu
überführen sind.*Hierzu sollten in den aktuellen Verhandlungen auch
einige Maßnahmen aus dem bisherigen Gesetzesentwurf wieder gestrichen
werden.
Geschaffen werden sollen *„Aufnahmeeinrichtungen* zur Durchführung von
Verfahren bei Sekundärmigration“. Diese Einrichtungen sollen
insbesondere das sog. Dublin-Verfahren erleichtern, also Überstellungen
in andere EU-Mitgliedstaaten ermöglichen. In diesen Lagern unterliegen
die Betroffenen strengen Wohnverpflichtungen, die in ihre
Bewegungsfreiheit eingreifen und sie von einem eigentlich grundrechtlich
garantierten Zugang zu Rechtsberatung oder einer angemessenen
medizinischen Versorgung abschneiden. Aus der Vergangenheit ist durch
wissenschaftliche Forschung und Menschenrechtsdokumentationen bekannt,
dass solche Lagerstrukturen stets mit menschenrechtswidrigen Zuständen
einhergehen. Jedoch sind diese „Aufnahmeeinrichtungen“ ein deutscher
Sonderweg und von der GEAS-Reform gerade nicht vorgesehen. *Deswegen
sollte von der Einführung dieser Lager Abstand genommen werden.*
Mit großer Sorge blicken wir als juristische Organisationen auf die
ausufernden Eingriffe in die Bewegungsfreiheit und die Ausweitung von
Freiheitsentzug (Haft), die mit dem GEAS-Anpassungsgesetz einhergeht.
Vorgesehen ist für Deutschland beispielsweise die Inhaftierung von
Minderjährigen, sofern dies „ihrem Wohl“ dient. Dieser Fall soll demnach
dann vorliegen, wenn sich die Eltern oder Betreuungspersonen in Haft
befinden. *Eine Inhaftierung von Kindern ist jedoch offenkundig
kinderrechtswidrig.* Haftanstalten jeder Art sind kein geeigneter Ort
für Kinder. Haft kann niemals dem Kindeswohl dienen. Zwar gibt es diesen
Inhaftierungsgrund in der Aufnahmerichtlinie des neuen GEAS - aber hier
wird den Mitgliedstaaten explizit offengehalten, ob sie diese Form der
Inhaftierung einführen wollen. Auch für besonders schutzbedürftige
Personen (Vulnerable) sollen Freiheitsentziehungen geschaffen werden.
Eine grundrechts- und kinderrechtsschonende Umsetzung macht von diesen
Möglichkeiten keinen Gebrauch. *Deutschland kann sich noch gegen die
Inhaftierung von Kindern und vulnerablen Personen entscheiden.*
Insgesamt hat die Bundesregierung mit ihrem Vorschlag für das
GEAS-Anpassungsgesetz einen besonders restriktiven Weg gewählt und setzt
erkennbar ihren *Kurs der „Schärfe und Härte“* fort. Verloren geht die
gemeinsame Grundlage, dass auch schutzsuchende Personen
Grundrechtsträger*innen sind.
*Der Deutsche Bundestag sollte in den abschließenden Verhandlungen daher
rechtsstaatliche und menschenrechtliche Korrekturen vornehmen und die
Vorschläge insgesamt auf den Prüfstand stellen.*
*Unterzeichnende Organisationen:*
Humanistische Union (HU)
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Neue Richter*innenvereinigung (NRV)
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)
Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ)
*Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: *
Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438,
mail at vdj.de <mailto:mail at vdj.de>
Rechtsanwältin Berenice Böhlo, Vorstandsmitglied im RAV,
boehlo at aufenthaltundsoziales.de <mailto:boehlo at aufenthaltundsoziales.de>
Diese Pressemitteilung finden Sie auch hier auf der Website des RAV
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/geas-anpassungsgesetz-fuehrt-zu-gravierenden-aber-unnoetigen-verschaerfungeneuropaeische-asylreform-muss-grundrechtskonform-umgesetzt-werden-1177>.
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