[imc-presse] PM des RAV: 30 Jahre sind genug. Das Betätigungsverbot der PKK muss aufgehoben werden

RAV e.V. gs at rav.de
Tue Nov 21 11:33:16 CET 2023


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei und folgend eine aktuelle Pressemitteilung des RAV zu dem seit 30 
Jahren in Deutschland bestehenden Betätigungsverbot der Kurdischen 
Arbeiterpartei (PKK):**
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein ist überzeugt: 30 
Jahre sind genug. Das Verbot muss aufgehoben werden.

Die PM ist auch von der RAV-Webseite abrufbar, hier:
https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/30-jahre-sind-genugschluss-mit-der-repression-gegen-kurdische-vereine-und-aktivistinnen-990 


Wir bitten um Beachtung in und mit Ihren Medien. Vielen Dank dafür.

Für Rückfragen steht Dr. Lukas Theune, RAV-Geschäftsführer, 
lukas.theune at rav.de, Tel. 030 417 23 555 gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

****************
*Pressemitteilung, 21.11.23
***
*Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) fordert: Das 
PKK-Verbot muss aufgehoben werden. Seit dem 22.11.1993 unterliegt die 
Kurdische Arbeiterpartei (PKK) in Deutschland einem Betätigungsverbot.*

  „/Es gibt keine Gründe, das PKK-Verbot aufrecht zu erhalten/“, erklärt 
der Geschäftsführer Lukas Theune. »/Auf Grundlage dieser Entscheidung 
werden Tausende Menschen verfolgt, die sich politisch engagieren. Das 
darf in einer Demokratie nicht der Fall sein/«, so Theune weiter.

Die PKK gefährdet weder die öffentliche Sicherheit in Deutschland, noch 
begeht sie hier Straftaten. Durch das Betätigungsverbot wurde in der 
deutschen Gesellschaft ein Negativbild von Kurdinnen und Kurden erzeugt, 
das gravierende Folgen für ihr Alltagsleben hat. Vielen Geflüchteten 
wurde die Asylanerkennung wieder aberkannt. Hier aufgewachsene 
Jugendliche werden nicht eingebürgert, weil sie sich für die Rechte der 
Kurd*innen in der Türkei einsetzen und auf die täglich in der Türkei 
stattfindenden Menschenrechtsverletzungen aufmerksam machen.

Seit Verhängung des PKK-Verbots sind Kurdinnen und Kurden in Deutschland 
von Grundrechtseinschränkungen und Kriminalisierung, von 
Diskriminierung, Ausgrenzung und Misstrauen betroffen, wenn sie sich 
beispielsweise gegen völkerrechtswidrige Einsätze des türkischen 
Militärs wenden, das im Auftrag der türkischen Regierung nicht vor 
Giftgas und Bombardierung von zumeist kurdischen Zivilist*innen 
zurückschreckt.

Die deutsche Regierung muss sich entscheiden: für eine wertebasierte 
Außenpolitik gegenüber der türkischen Regierung, für allgemeingültige 
Menschenrechte und für den Schutz von Minderheiten. Oder für eine 
opportunistische Politik der Machtspiele auf Kosten einer der größten 
Minderheiten in Deutschland, nämlich der kurdischstämmigen Bevölkerung, 
die durch das Betätigungsverbot systematisch kriminalisiert wird.

*Wir als RAV stehen klar an der Seite derjenigen, die hier von 
Repression, Überwachung und Einschüchterung betroffen sind. Wir fordern: 
Weg mit dem Betätigungsverbot!*

Kontakt:
Dr. Lukas Theune, RAV-Geschäftsführer
Email: lukas.theune at rav.de
Tel. 030 417 23 555

---
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin
Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
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