[imc-presse] PM des RAV: 30 Jahre sind genug. Das Betätigungsverbot der PKK muss aufgehoben werden
RAV e.V.
gs at rav.de
Tue Nov 21 11:33:16 CET 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei und folgend eine aktuelle Pressemitteilung des RAV zu dem seit 30
Jahren in Deutschland bestehenden Betätigungsverbot der Kurdischen
Arbeiterpartei (PKK):**
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein ist überzeugt: 30
Jahre sind genug. Das Verbot muss aufgehoben werden.
Die PM ist auch von der RAV-Webseite abrufbar, hier:
https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/30-jahre-sind-genugschluss-mit-der-repression-gegen-kurdische-vereine-und-aktivistinnen-990
Wir bitten um Beachtung in und mit Ihren Medien. Vielen Dank dafür.
Für Rückfragen steht Dr. Lukas Theune, RAV-Geschäftsführer,
lukas.theune at rav.de, Tel. 030 417 23 555 gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle
****************
*Pressemitteilung, 21.11.23
***
*Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) fordert: Das
PKK-Verbot muss aufgehoben werden. Seit dem 22.11.1993 unterliegt die
Kurdische Arbeiterpartei (PKK) in Deutschland einem Betätigungsverbot.*
„/Es gibt keine Gründe, das PKK-Verbot aufrecht zu erhalten/“, erklärt
der Geschäftsführer Lukas Theune. »/Auf Grundlage dieser Entscheidung
werden Tausende Menschen verfolgt, die sich politisch engagieren. Das
darf in einer Demokratie nicht der Fall sein/«, so Theune weiter.
Die PKK gefährdet weder die öffentliche Sicherheit in Deutschland, noch
begeht sie hier Straftaten. Durch das Betätigungsverbot wurde in der
deutschen Gesellschaft ein Negativbild von Kurdinnen und Kurden erzeugt,
das gravierende Folgen für ihr Alltagsleben hat. Vielen Geflüchteten
wurde die Asylanerkennung wieder aberkannt. Hier aufgewachsene
Jugendliche werden nicht eingebürgert, weil sie sich für die Rechte der
Kurd*innen in der Türkei einsetzen und auf die täglich in der Türkei
stattfindenden Menschenrechtsverletzungen aufmerksam machen.
Seit Verhängung des PKK-Verbots sind Kurdinnen und Kurden in Deutschland
von Grundrechtseinschränkungen und Kriminalisierung, von
Diskriminierung, Ausgrenzung und Misstrauen betroffen, wenn sie sich
beispielsweise gegen völkerrechtswidrige Einsätze des türkischen
Militärs wenden, das im Auftrag der türkischen Regierung nicht vor
Giftgas und Bombardierung von zumeist kurdischen Zivilist*innen
zurückschreckt.
Die deutsche Regierung muss sich entscheiden: für eine wertebasierte
Außenpolitik gegenüber der türkischen Regierung, für allgemeingültige
Menschenrechte und für den Schutz von Minderheiten. Oder für eine
opportunistische Politik der Machtspiele auf Kosten einer der größten
Minderheiten in Deutschland, nämlich der kurdischstämmigen Bevölkerung,
die durch das Betätigungsverbot systematisch kriminalisiert wird.
*Wir als RAV stehen klar an der Seite derjenigen, die hier von
Repression, Überwachung und Einschüchterung betroffen sind. Wir fordern:
Weg mit dem Betätigungsverbot!*
Kontakt:
Dr. Lukas Theune, RAV-Geschäftsführer
Email: lukas.theune at rav.de
Tel. 030 417 23 555
---
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
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Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
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