[imc-presse] [attac-d-presse] G20-Proteste in Hamburg: Gericht verkennt erneut Bedeutung von Camps für Versammlungsfreiheit

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Thu Mar 2 13:07:16 CET 2023


Pressemitteilung als PDF: https://link.attac.de/g20camps-berufungsurteil

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Pressemitteilung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main / Hamburg, 02. März 2023


*G20-Proteste in Hamburg: Gericht verkennt erneut Bedeutung von Camps 
für Versammlungsfreiheit*

*Massive Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit durch Stadt 
und Polizei Hamburg bleibt auch in zweiter Instanz ungerügt*

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg lässt die massive Behinderung des von 
Attac und anderen Gruppen organisierten G20-Protestcamps im Jahr 2017 
erneut ungerügt: Die Richter*innen der zweiten Instanz haben am 
Donnerstag die Berufungsklage von Attac Deutschland und dem Hamburger 
Verein Comm e.V. gegen die zeitweilige Verhinderung und die 
Beschränkungen des Camps im Altonaer Volkspark abgewiesen. Attac wird 
eine Revision gegen das Urteil prüfen, sobald die Urteilsbegründung 
vorliegt.

„Wir bedauern dieses enttäuschende Urteil. Demokratischer Protest – dazu 
gehören auch Protestcamps und deren Infrastruktur – muss bei derartigen 
Großereignissen uneingeschränkt möglich und vom Versammlungsrecht 
geschützt sein. Wir halten diese Duldung des Angriffs auf politische 
Grundrechte durch Stadt und Polizei Hamburg für sehr bedenklich. Es war 
der erklärte politische Wille des damaligen Bürgermeisters Olaf Scholz 
und des G20-Einsatzleiters Hartmut Dudde, Camps sogar in der gesamten 
Stadt zu verhindern. Dieser Einschätzung hat das Gericht ausdrücklich 
nicht widersprochen. Dieser Versuch, demokratischen Protest 
kleinzuhalten und zu unterbinden, ist für uns nicht akzeptabel. Wir 
werden eine Revision prüfen“, sagt Dirk Friedrichs von Attac Deutschland.

Stadt und Polizei Hamburg hatten 2017 gemeinsam alles daran gesetzt, im 
gesamten Stadtgebiet auch außerhalb der 38 Quadratkilometer großen 
Versammlungsverbotszone Camps für angereiste Gipfelkritiker*innen zu 
verhindern. Dabei behaupteten sie, Camps und die notwendige 
Infrastruktur für Proteste wie Unterbringungs-, Versorgungs- und 
Sanitärgelegenheiten stünden nicht unter dem Schutz von Artikel 8 des 
Grundgesetzes. Dem widersprechen – anders als die Richter*innen am 
Hamburger Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht – zahlreiche andere 
Gerichtsurteile zu Protestcamps, die klarstellen, dass Camps inklusive 
der Infrastruktur von der Versammlungsfreiheit gedeckt sind, sofern 
angereiste Bürger*innen ohne sie nicht an mehrtägigen Protesten 
teilnehmen können. Dies war aus Sicht von Attac in Hamburg eindeutig der 
Fall.

Mit dem Camp in Altona wollten die Organisator*innen 2017 einen Ort 
schaffen, der die Meinungsbildung und den Protest gegen den G20-Gipfel 
unterstützt, aber gleichzeitig auch als Unterbringung für 
Protestaktionen in der Stadt dient. Stadt und Polizei boykottierten das 
Camp jedoch mit allen Mitteln, sodass der Aufbau erst stark verzögert 
beginnen konnte. Schlaf- und Versorgungszelte durften zunächst gar nicht 
aufgebaut werden. Statt des geplanten Camps mit vollständiger 
Infrastruktur wurden erst nur wenige Versammlungszelte und Toiletten 
zugelassen. Mit mehrtägiger Verzögerung wurde ein Bruchteil der 
geplanten Schlafzelte sowie eine Küche und zwei Waschzelte erlaubt. Der 
Versuch weitere Beschränkungen aufzuheben, blieb jedoch erfolglos.

Unterstützt wurde das Camp von einem breiten Bündnis, zu dem Attac, der 
Verein Comm e.V., der Landesjugendring Hamburg, der Motorradclub Kuhle 
Wampe, Die Falken, Studierendenverbände, DIEM 25, das 
Befreiungstheologische Netzwerk, die Linksjugend Solid, das Bündnis 
Jugend gegen G20, das Bündnis G20 Entern und die Interventionistische 
Linke gehörten.
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**Für Rückfragen:*
Dirk Friedrichs, Attac Deutschland, Tel. +49 177 3276 659
Frauke Distelrath, Geschäftsführerin Attac Deutschland, Tel. +49 152 
2848 2449
Rechtsanwältin Ulrike Donat, Kanzlei Ulrike Donat, Tel. +49 40 3980 6130

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Lena Zoll
Pressesprecherin
Attac Deutschland
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Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt a.M.
lena.zoll at attac.de
Tel. 0162 3448009
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