[imc-presse] [attac-d-presse] G20-Proteste in Hamburg: Gericht verkennt erneut Bedeutung von Camps für Versammlungsfreiheit
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Thu Mar 2 13:07:16 CET 2023
Pressemitteilung als PDF: https://link.attac.de/g20camps-berufungsurteil
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Pressemitteilung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main / Hamburg, 02. März 2023
*G20-Proteste in Hamburg: Gericht verkennt erneut Bedeutung von Camps
für Versammlungsfreiheit*
*Massive Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit durch Stadt
und Polizei Hamburg bleibt auch in zweiter Instanz ungerügt*
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg lässt die massive Behinderung des von
Attac und anderen Gruppen organisierten G20-Protestcamps im Jahr 2017
erneut ungerügt: Die Richter*innen der zweiten Instanz haben am
Donnerstag die Berufungsklage von Attac Deutschland und dem Hamburger
Verein Comm e.V. gegen die zeitweilige Verhinderung und die
Beschränkungen des Camps im Altonaer Volkspark abgewiesen. Attac wird
eine Revision gegen das Urteil prüfen, sobald die Urteilsbegründung
vorliegt.
„Wir bedauern dieses enttäuschende Urteil. Demokratischer Protest – dazu
gehören auch Protestcamps und deren Infrastruktur – muss bei derartigen
Großereignissen uneingeschränkt möglich und vom Versammlungsrecht
geschützt sein. Wir halten diese Duldung des Angriffs auf politische
Grundrechte durch Stadt und Polizei Hamburg für sehr bedenklich. Es war
der erklärte politische Wille des damaligen Bürgermeisters Olaf Scholz
und des G20-Einsatzleiters Hartmut Dudde, Camps sogar in der gesamten
Stadt zu verhindern. Dieser Einschätzung hat das Gericht ausdrücklich
nicht widersprochen. Dieser Versuch, demokratischen Protest
kleinzuhalten und zu unterbinden, ist für uns nicht akzeptabel. Wir
werden eine Revision prüfen“, sagt Dirk Friedrichs von Attac Deutschland.
Stadt und Polizei Hamburg hatten 2017 gemeinsam alles daran gesetzt, im
gesamten Stadtgebiet auch außerhalb der 38 Quadratkilometer großen
Versammlungsverbotszone Camps für angereiste Gipfelkritiker*innen zu
verhindern. Dabei behaupteten sie, Camps und die notwendige
Infrastruktur für Proteste wie Unterbringungs-, Versorgungs- und
Sanitärgelegenheiten stünden nicht unter dem Schutz von Artikel 8 des
Grundgesetzes. Dem widersprechen – anders als die Richter*innen am
Hamburger Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht – zahlreiche andere
Gerichtsurteile zu Protestcamps, die klarstellen, dass Camps inklusive
der Infrastruktur von der Versammlungsfreiheit gedeckt sind, sofern
angereiste Bürger*innen ohne sie nicht an mehrtägigen Protesten
teilnehmen können. Dies war aus Sicht von Attac in Hamburg eindeutig der
Fall.
Mit dem Camp in Altona wollten die Organisator*innen 2017 einen Ort
schaffen, der die Meinungsbildung und den Protest gegen den G20-Gipfel
unterstützt, aber gleichzeitig auch als Unterbringung für
Protestaktionen in der Stadt dient. Stadt und Polizei boykottierten das
Camp jedoch mit allen Mitteln, sodass der Aufbau erst stark verzögert
beginnen konnte. Schlaf- und Versorgungszelte durften zunächst gar nicht
aufgebaut werden. Statt des geplanten Camps mit vollständiger
Infrastruktur wurden erst nur wenige Versammlungszelte und Toiletten
zugelassen. Mit mehrtägiger Verzögerung wurde ein Bruchteil der
geplanten Schlafzelte sowie eine Küche und zwei Waschzelte erlaubt. Der
Versuch weitere Beschränkungen aufzuheben, blieb jedoch erfolglos.
Unterstützt wurde das Camp von einem breiten Bündnis, zu dem Attac, der
Verein Comm e.V., der Landesjugendring Hamburg, der Motorradclub Kuhle
Wampe, Die Falken, Studierendenverbände, DIEM 25, das
Befreiungstheologische Netzwerk, die Linksjugend Solid, das Bündnis
Jugend gegen G20, das Bündnis G20 Entern und die Interventionistische
Linke gehörten.
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**Für Rückfragen:*
Dirk Friedrichs, Attac Deutschland, Tel. +49 177 3276 659
Frauke Distelrath, Geschäftsführerin Attac Deutschland, Tel. +49 152
2848 2449
Rechtsanwältin Ulrike Donat, Kanzlei Ulrike Donat, Tel. +49 40 3980 6130
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Lena Zoll
Pressesprecherin
Attac Deutschland
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Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt a.M.
lena.zoll at attac.de
Tel. 0162 3448009
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