[imc-presse] GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW
RAV e.V.
gs at rav.de
Wed Jan 4 12:09:10 CET 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei und folgend finden Sie die Mitteilung der /Gesellschaft für
Freiheitsrechte/ e.V. (GFF), die**heute zusammen mit dem Bündnis
„/Versammlungsgesetz NRW stoppen!/“ Verfassungsbeschwerde gegen massive
die Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW eingelegt hat. Die
Verfassungsbeschwerde wird auch vom /Republikanischer Anwältinnen- und
Anwälteverein/ (RAV) unterstützt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Ihre mediale Unterstützungbei diesem
Projekt.
Die PM, wie auch weitere Informationen finden sich auf der Seite der
GFF, hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/vb-versammlungsrecht-nrw
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle
***************
Berlin, 4.Januar 2023
GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“
Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der
Versammlungsfreiheit in NRW
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam
mit dem Bündnis „/Versammlungsgesetz NRW stoppen!/“
Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende
Versammlungsgesetz NRW. Die vor dem Verfassungsgerichtshof von
Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue
Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das
präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen an. In der
Kombination schrecken diese bereits für sich verfassungswidrigen
Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
auszuüben. Die GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen
Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen
zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden.
„/Das Versammlungsgesetz NRW ist ein offener Bruch mit der
verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit. Die
Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht für die
demokratische Zivilgesellschaft – der Staat muss sie schützen und darf
friedlichen Protest nicht erschweren/“, sagt Joschka Selinger, Jurist
und Verfahrenskoordinator bei der GFF.
Die neuen Regelungen des Versammlungsgesetzes NRW zum Störungsverbot,
zum Vermummungsverbot sowie zum Militanzverbot sind sehr weitreichend
und unbestimmt formuliert, sodass Protestierende nicht wissen können,
wann sie sich strafbar machen. Daneben weitet NRW die Befugnis zur
staatlichen Videoüberwachung von Versammlungen enorm aus. Auch das kann
einschüchtern und von der Teilnahme an Protesten abschrecken. Das
bundesweit einmalige Pauschalverbot aller Versammlungen auf
Bundesautobahnen nimmt zudem einen Teil des öffentlichen Raumes
prinzipiell von der Versammlungsfreiheit aus. Autobahnen werden damit
stärker geschützt als der NRW-Landtag und NS-Gedenkstätten.
Besonders betroffen ist die Klimabewegung. Die Verschärfung des
Militanzverbots wird in der Gesetzesbegründung mit Klimaprotesten
begründet und zielt insbesondere auf diese ab. Auch das
Versammlungsverbot auf Autobahnen richtet sich eindeutig gegen
Aktivist*innen, die den Autoverkehr unterbrechen, um auf die sich
zuspitzende Klimakrise aufmerksam zu machen. Der nordrhein-westfälische
Gesetzgeber hat hier seine staatliche Neutralität gegenüber zulässigen
Versammlungsanliegen aufgegeben und die Grundrechte der Aktivist*innen
verfassungswidrig einschränkt.
„/Wir wehren uns gegen die Überwachung und Beschränkung unserer
Demonstrationen. Nordrhein-Westfalen hat eine vielfältige
Zivilgesellschaft, die sich nicht kleinkriegen lässt/", betont Iris
Bernert-Leushacke, Sprecherin des Bündnisses „/Versammlungsgesetz NRW
stoppen/“, die regelmäßig an Aktionen gegen Nazi-Demonstrationen teilnimmt.
Kein anderes Bundesland hat ein derart restriktives Versammlungsgesetz.
Mit der Verfassungsbeschwerde will die GFF ähnlichen Tendenzen bei der
Gestaltung künftiger Landesversammlungsgesetze vorbeugen und so eine
schrittweise Aushöhlung der Versammlungsfreiheit verhindern.
Die acht Beschwerdeführenden sind Mitglieder unterschiedlicher
zivilgesellschaftlicher Organisationen aus Nordrhein-Westfalen, die ihr
Engagement durch das Versammlungsgesetz in Gefahr sehen. Sie werden
vertreten durch Professor Tristan Barczak von der Universität Passau.
Die Verfassungsbeschwerde wird unterstützt von den Organisationen
/Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V/., /Vereinigung
Demokratischer Juristinnen und Juristen/ und /Republikanischer
Anwältinnen- und Anwälteverein/.
*Weitere Informationen* zu unserem Fall finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/vb-versammlungsrecht-nrw
Bei *Rückfragen *wenden Sie sich an:
Dr. Maria Scharlau, presse at freiheitsrechte.org
Tel. 030/549 08 10-55
--
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
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