[imc-presse] GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW

RAV e.V. gs at rav.de
Wed Jan 4 12:09:10 CET 2023


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei und folgend finden Sie die Mitteilung der /Gesellschaft für 
Freiheitsrechte/ e.V. (GFF), die**heute zusammen mit dem Bündnis 
„/Versammlungsgesetz NRW stoppen!/“ Verfassungsbeschwerde gegen massive 
die Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW eingelegt hat. Die 
Verfassungsbeschwerde wird auch vom /Republikanischer Anwältinnen- und 
Anwälteverein/ (RAV) unterstützt.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Ihre mediale Unterstützungbei diesem 
Projekt.

Die PM, wie auch weitere Informationen finden sich auf der Seite der 
GFF, hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/vb-versammlungsrecht-nrw

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

***************
Berlin, 4.Januar 2023


        GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“
        Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der
        Versammlungsfreiheit in NRW

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam 
mit dem Bündnis „/Versammlungsgesetz NRW stoppen!/“ 
Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende 
Versammlungsgesetz NRW. Die vor dem Verfassungsgerichtshof von 
Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue 
Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das 
präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen an. In der 
Kombination schrecken diese bereits für sich verfassungswidrigen 
Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit 
auszuüben. Die GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen 
Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen 
zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden.

„/Das Versammlungsgesetz NRW ist ein offener Bruch mit der 
verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit. Die 
Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht für die 
demokratische Zivilgesellschaft – der Staat muss sie schützen und darf 
friedlichen Protest nicht erschweren/“, sagt Joschka Selinger, Jurist 
und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

Die neuen Regelungen des Versammlungsgesetzes NRW zum Störungsverbot, 
zum Vermummungsverbot sowie zum Militanzverbot sind sehr weitreichend 
und unbestimmt formuliert, sodass Protestierende nicht wissen können, 
wann sie sich strafbar machen. Daneben weitet NRW die Befugnis zur 
staatlichen Videoüberwachung von Versammlungen enorm aus. Auch das kann 
einschüchtern und von der Teilnahme an Protesten abschrecken. Das 
bundesweit einmalige Pauschalverbot aller Versammlungen auf 
Bundesautobahnen nimmt zudem einen Teil des öffentlichen Raumes 
prinzipiell von der Versammlungsfreiheit aus. Autobahnen werden damit 
stärker geschützt als der NRW-Landtag und NS-Gedenkstätten.

Besonders betroffen ist die Klimabewegung. Die Verschärfung des 
Militanzverbots wird in der Gesetzesbegründung mit Klimaprotesten 
begründet und zielt insbesondere auf diese ab. Auch das 
Versammlungsverbot auf Autobahnen richtet sich eindeutig gegen 
Aktivist*innen, die den Autoverkehr unterbrechen, um auf die sich 
zuspitzende Klimakrise aufmerksam zu machen. Der nordrhein-westfälische 
Gesetzgeber hat hier seine staatliche Neutralität gegenüber zulässigen 
Versammlungsanliegen aufgegeben und die Grundrechte der Aktivist*innen 
verfassungswidrig einschränkt.

„/Wir wehren uns gegen die Überwachung und Beschränkung unserer 
Demonstrationen. Nordrhein-Westfalen hat eine vielfältige 
Zivilgesellschaft, die sich nicht kleinkriegen lässt/", betont Iris 
Bernert-Leushacke, Sprecherin des Bündnisses „/Versammlungsgesetz NRW 
stoppen/“, die regelmäßig an Aktionen gegen Nazi-Demonstrationen teilnimmt.

Kein anderes Bundesland hat ein derart restriktives Versammlungsgesetz. 
Mit der Verfassungsbeschwerde will die GFF ähnlichen Tendenzen bei der 
Gestaltung künftiger Landesversammlungsgesetze vorbeugen und so eine 
schrittweise Aushöhlung der Versammlungsfreiheit verhindern.

Die acht Beschwerdeführenden sind Mitglieder unterschiedlicher 
zivilgesellschaftlicher Organisationen aus Nordrhein-Westfalen, die ihr 
Engagement durch das Versammlungsgesetz in Gefahr sehen. Sie werden 
vertreten durch Professor Tristan Barczak von der Universität Passau.

Die Verfassungsbeschwerde wird unterstützt von den Organisationen 
/Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V/., /Vereinigung 
Demokratischer Juristinnen und Juristen/ und /Republikanischer 
Anwältinnen- und Anwälteverein/.

*Weitere Informationen* zu unserem Fall finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/vb-versammlungsrecht-nrw

Bei *Rückfragen *wenden Sie sich an:
Dr. Maria Scharlau, presse at freiheitsrechte.org
Tel. 030/549 08 10-55

-- 

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
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Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
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