[imc-presse] [attac-d-presse] Gemeinnützigkeit: Attac-Klage auf Akteneinsicht vor Gericht
Pressestelle Attac Deutschland
presse at attac.de
Wed Nov 23 11:15:44 CET 2022
Pressemitteilung als PDF: https://link.attac.de/akteneinsichtsklage
--
Pressemitteilung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main, 23. November 2022
Gemeinnützigkeit: Attac-Klage auf Akteneinsicht vor Gericht
*Wie viel Einfluss nahm das Bundesfinanzministerium auf die Entscheidung
des BFH gegen Attac? / Verhandlung am 13. Dezember in Berlin*
Attac kämpft weiter um Transparenz im Verfahren über die Aberkennung
seiner Gemeinnützigkeit: Am 13. Dezember wird die
Informationsfreiheitsklage des globalisierungskritischen Netzwerks gegen
das Bundesfinanzministerium (BMF) vor dem Verwaltungsgericht Berlin
verhandelt. Das Ministerium verweigert die Herausgabe von Dokumenten,
die Aufschluss über die Kommunikation mit dem verfahrensführenden
Bundesfinanzhof (BFH) geben.
„Die Weigerung des Bundesfinanzministeriums, zentrale Teile seiner
Kommunikation in der Causa Attac offenzulegen, erhärtet den Verdacht,
dass es sich bei dem Urteil des Bundesfinanzhofs um ein politisch
beeinflusstes Urteil handelt. Wir fordern vollständige Aufklärung und
werden deshalb um die Freigabe jedes einzelnen Dokuments kämpfen“, sagt
Maria Wahle vom Vorstand des Attac-Trägervereins.
*Enge personelle Verflechtungen zwischen Ministerium und BFH*
Zu dem unguten Eindruck, das 2019 ergangene Urteil des BFH gegen Attac
sei politisch motiviert gewesen, tragen personelle Verflechtungen
zwischen dem obersten Finanzgericht und dem Bundesfinanzministerium bei.
Der damalige BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff und der für den „Fall
Attac“ zuständige Abteilungsleiter im BMF Rolf Möhlenbrock – beide
zentrale Akteure bei der Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac –
sitzen seit langem gemeinsam im Vorstand des wirtschaftsnahen
Lobbyvereins „Institut für Steuern und Finanzen. Der von Unternehmen und
Wirtschaftsverbänden gegründete Verein tritt für die Senkung von
Unternehmenssteuern ein, also das Gegenteil dessen, wofür sich Attac
engagiert. Im Gegensatz zu Attac gilt das Institut jedoch weiterhin als
gemeinnützig.
*BFH-Präsident schickt Attac-Urteil „vertraulich“ an Vereinsfreund im
Ministerium*
In Reaktion auf die Klage von Attac gab das Bundesfinanzministerium im
November 2021 einen Teil seiner Akten zum Thema „Gemeinnützigkeit von
Attac“ frei. Etwa ein Sechstel der Unterlagen blieb jedoch geschwärzt.
Doch auch die bereits zugänglich gemachten Dokumente bestätigen die Nähe
zwischen Mellinghoff und Möhlenbrock: Wie aus den Akten hervorgeht, ließ
der damalige BFH-Präsident seinem Vereinsfreund im Ministerium das gegen
Attac gerichtete Urteil des BFH bereits am Vortag der Veröffentlichung
zukommen – versehen mit den handschriftlichen Vermerken „vertraulich“
und „persönlich“. Attac dagegen erhielt das Urteil erst zehn Minuten vor
Beginn der Jahrespressekonferenz des BFH am 26. Februar 2019. Bei dieser
trat Mellinghoff persönlich vor die Presse und begründete ausführlich,
warum Attac angeblich nicht gemeinnützig sein könne. Er betonte dabei
insbesondere, Attac mangele es auf dem Feld der politischen Bildung an
"geistiger Offenheit“.
Maria Wahle: „Wir dagegen fragen uns, ob die Auseinandersetzung um die
Gemeinnützigkeit von Attac in BMF und BFH in der gebotenen geistigen
Offenheit erfolgte. Die persönliche und politische Nähe zwischen
Mellinghoff und Möhlenbrock gepaart mit der offenkundigen
Ungleichbehandlung beider Prozessparteien hat mehr als ein Geschmäckle.“
_*Hintergrund*_
Nachdem 2014 das Finanzamt Frankfurt Attac die Gemeinnützigkeit
aberkannt hatte, war eine erste Klage dagegen vor dem Finanzgericht
Kassel erfolgreich. Doch in der Revision, die das Finanzamt Frankfurt
auf Weisung des BMF einlegte, hob der BFH das Urteil auf und steckte
dabei den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen
Organisationen äußerst eng. Diesem Urteil folgend mussten die
Richter*innen der ersten Instanz die Klage von Attac gegen ihre eigene
Überzeugung ablehnen. So kritisierte der Vorsitzende Richter in Kassel,
das Urteil des Bundesfinanzhofs sei „mit heißer Nadel gestrickt“.
Die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac hat Bedeutung
für die gesamte Zivilgesellschaft. Bereits wenige Wochen nach dem
BFH-Urteil im Februar 2019 entzogen Finanzämter weiteren Organisationen
die Gemeinnützigkeit.
Durch den Entzug der Gemeinnützigkeit dürfen Mitglieder und
Unterstützer*innen von Attac ihre Beiträge und Spenden nicht mehr von
der Steuer absetzen. Stiftungen und andere Institutionen können Projekte
von Attac nicht mehr fördern. Zudem muss Attac Steuern zahlen, die für
gemeinnützige Vereine nicht anfallen, beispielsweise Schenkungssteuern.
Im Frühjahr 2021 hat Attac Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug der
Gemeinnützigkeit eingereicht.
*Für Rückfragen:*
• Maria Wahle, Vorstand Attac-Trägerverein, Tel.: +49 176 8005 7176
• Dirk Friedrichs, Attac-Vertreter im Gerichtsverfahren, +49 177 3276
659
• Frauke Distelrath, Attac-Geschäftsführerin, Tel. +49 151 6141 0268
• Anja Heinrich, Rechtsanwältin, Berlin, Tel. +49 30 8147 5758 (nur
für Fragen zum Akteneinsichtsverfahren)
*Dokumente:*
• Klagebegründung Akteneinsicht (30.4.2020):
https://link.attac.de/klagebegruendung-akteneinsicht
*
**Weitere Informationen:*
• Webseite zur Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac
(mit weiteren Urteilen und Dokumenten): www.attac.de/jetzt-erst-recht
-------------- next part --------------
An HTML attachment was scrubbed...
URL: </pipermail/imc-presse/attachments/20221123/ceeeed5a/attachment.html>
-------------- next part --------------
_______________________________________
Um diese Mailingliste abzubestellen oder die E-Mail-Adresse zu ändern, besuchen Sie bitte:
https://listen.attac.de/mailman/listinfo/attac-d-presse
Alle Pressemitteilungen von Attac Deutschland (mit Suchfunktion) finden Sie unter http://www.attac.de/presse
More information about the imc-presse
mailing list