[imc-presse] PM_30.5.22_RAV-Forderung an die Ampel: »Angekündigter Kurswechsel in der Migrationspolitik muss endlich umgesetzt werden«

RAV e.V. gs at rav.de
Mon May 30 11:04:41 CEST 2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der **Innenministerkonferenz in Bayern weist die 
›Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht Süd‹ des RAV, auf die bayerische 
und Bundesinnenpolitik hin: *Der durch die Ampel angekündigte 
Kurswechsel in der Migrationspolitik muss endlich umgesetzt werden! 
Bayern muss die hektische Abschiebepolitik beenden!*

Wir bitten um Beachtung und Weiterverbreitung dieser Pressemitteilung 
über und mit Hilfe Ihrer Medien.
Die PM findet sich auch auf der RAV-Webseite, hier:
https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/rav-forderung-an-die-ampel-angekuendigter-kurswechsel-in-der-migrationspolitik-muss-endlich-umgesetzt-werden-874

Für weitere Pressegespräche stellt die Geschäftsstelle Ihnen gern den 
Kontakt zu Rechtsanwalt Yunus Ziyal in Nürnberg her.

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

************
Pressemitteilung Nr. 2 vom 30. Mai 2022

RAV-Forderung an die Ampel: »Angekündigter Kurswechsel in der 
Migrationspolitik muss endlich umgesetzt werden«*

Anfang Juni findet die IMK in Bayern statt. Anlass für die 
›Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht Süd‹ des RAV, auf die bayerische 
und Bundesinnenpolitik hinzuweisen: Der durch die Ampel angekündigte 
Kurswechsel in der Migrationspolitik muss endlich umgesetzt werden! 
Bayern muss die hektische Abschiebepolitik beenden!*

Anlässlich der Konferenz der Innenminister* und -senator*innen (IMK) ab 
dem 1. Juni 2022 in Würzburg üben Migrationsrechtsanwältinnen und 
-anwälte Kritik an der innenpolitischen Führung im asyl- und 
migrationspolitischen Geschehen im Bund, insbesondere aber in Bayern.

*Bundesregierung handelt nicht*

Im November 2021 kündigte die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag 
einen Kurswechsel in der Migrationspolitik an. Sie versprach eine Reihe 
von aufenthaltsrechtlichen Verbesserungen, doch auch nach sechs Monaten 
sind keine konkreten Gesetzesvorhaben bekannt. Ein gesetzgeberisches 
Handeln von Seiten des Bundesinnenministeriums ist bislang nicht 
ersichtlich. Ein Schlag ins Gesicht für eine migrationsfreundliche Politik!

*Bayern unterläuft Bundespläne*

Insbesondere in Bayern scheinen die angekündigten Änderungen allerdings 
dazu geführt zu haben, dass die Ausländerbehörden – dem Innenministerium 
unterstellt – nochmal besonders repressiv und migrationsfeindlich 
auftreten. Bundesländer wie Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen erlassen 
innerministerielle Rundschreiben, die eine Vorwirkung des 
Koalitionsvertrags annehmen und regeln, dass keine aufenthaltsbeendenden 
Maßnahmen gegen Personen betrieben werden, die wahrscheinlich in den 
Genuss der neuen Regelungen kommen werden.
Anders in Bayern. Hier ist zu erkennen, dass bayerische 
Ausländerbehörden Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung forcieren. 
Arbeitsverbote und sog. ›Duldungen light‹ werden ausgeweitet – auch 
Personen betreffend, die unter die geplanten Regelungen fallen werden. 
Nicht selten verweigern Behörden, kurz bevor Betroffene die gesetzlich 
vorausgesetzten Mindestduldungszeiten erreichen, die Erteilung der 
Duldungsbescheinigungen aufgrund von Lappalien.

*Verschärfte Repression in Bayern*

Bayerns Ressourcen und Personal, so der Eindruck, werden insbesondere in 
die Aufenthaltsbeendigung investiert. Verfahren zur Erteilung von 
Aufenthaltstiteln, Niederlassungserlaubnissen oder zur Einbürgerung 
verlaufen dagegen schleppend. Die Ausländerbehörden sind nicht 
erreichbar und heillos überlastet; beides nicht erst seit Beginn des 
Kriegs gegen die Ukraine.
»/Der Eindruck entsteht/«, so Rechtsanwalt Yunus Ziyal von der ›AG 
Migrationsrecht Süd‹ des RAV, »/dass das bayerische Innenministerium die 
Ausländerbehörden anleitet, alle Möglichkeiten der Abschreckung und 
Repression nochmal ausgiebig auszuschöpfen, bevor sie der Bund 
beschränkt/«. Seine Kollegin, Rechtsanwältin Antonella Giamattei, 
ergänzt, »/statt mit den Betroffenen Perspektiven durch die 
versprochenen Neuregelungen zu erörtern, werden sie mit Arbeitsverboten 
und Strafverfahren überzogen. Statt eines Spurwechsels steht für Bayern 
die Aufenthaltsbeendigung im Fokus/«.

*Neuregelungen beschleunigen*

Daher wären die neuen Regelungen dringend nötig: Beispielsweise wurde 
ein sog. ›Chancen-Bleiberecht‹ für Geduldete mit einer Stichtagsregelung 
zum 1. Juni 2022 (sic!) in Aussicht gestellt. Nichts geschah. Ebenso 
angekündigt: ein erleichterter Zugang zu Bleiberechtsregelungen wegen 
guter Integration, die Abschaffung von Arbeitsverboten und von sog. 
›Duldung light‹. Bisher ohne Umsetzung.
Ziyal betont: »/Wir fordern die IMK allgemein, aber insbesondere den 
bayerischen Innenminister, Herrn Hermann, auf, dem Beispiel anderer 
Bundesländer zu folgen. Erlassen Sie entsprechende Vorgriffsregelungen 
auf die geplanten Bleiberechtsregelungen/«.

*Hintergrund*
Die ›Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht Süd‹ hat sich Anfang 2022 als 
Zusammenschluss von Rechtsanwält*innen innerhalb des RAV gegründet. Sie 
versammelt im Migrationsrecht tätige Rechtsanwält*innen in 
Süddeutschland. Ziel der AG ist es, über das einzelne Mandat und den 
fachlichen Austausch hinaus im migrationsrechtlichen Geschehen politisch 
zu agieren. »/Im Bereich des Migrationsrechts sind unsere Mandantinnen 
und Mandanten besonders schutzbedürftig; der Umgang der bayerischen 
Behörden mit Asylsuchenden und Migrant*innen ist oft hart und repressiv. 
Wir sehen es hier als enorm wichtig an, ihre Grundrechte auch durch 
politische Arbeit zu verteidigen und auf eine fortschrittliche 
Entwicklung des Rechts hinzuwirken/«, sagt Rechtsanwältin Antonella 
Giamattei zur Gründung der AG.

Für Presseanfragen und weitere Informationen kontaktieren Sie gerne:
RA Yunus Ziyal
Tel.:  030.417 235 55
E-Mail: kontakt at rav.de

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