[imc-presse] PM_30.5.22_RAV-Forderung an die Ampel: »Angekündigter Kurswechsel in der Migrationspolitik muss endlich umgesetzt werden«
RAV e.V.
gs at rav.de
Mon May 30 11:04:41 CEST 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der **Innenministerkonferenz in Bayern weist die
›Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht Süd‹ des RAV, auf die bayerische
und Bundesinnenpolitik hin: *Der durch die Ampel angekündigte
Kurswechsel in der Migrationspolitik muss endlich umgesetzt werden!
Bayern muss die hektische Abschiebepolitik beenden!*
Wir bitten um Beachtung und Weiterverbreitung dieser Pressemitteilung
über und mit Hilfe Ihrer Medien.
Die PM findet sich auch auf der RAV-Webseite, hier:
https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/rav-forderung-an-die-ampel-angekuendigter-kurswechsel-in-der-migrationspolitik-muss-endlich-umgesetzt-werden-874
Für weitere Pressegespräche stellt die Geschäftsstelle Ihnen gern den
Kontakt zu Rechtsanwalt Yunus Ziyal in Nürnberg her.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle
************
Pressemitteilung Nr. 2 vom 30. Mai 2022
RAV-Forderung an die Ampel: »Angekündigter Kurswechsel in der
Migrationspolitik muss endlich umgesetzt werden«*
Anfang Juni findet die IMK in Bayern statt. Anlass für die
›Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht Süd‹ des RAV, auf die bayerische
und Bundesinnenpolitik hinzuweisen: Der durch die Ampel angekündigte
Kurswechsel in der Migrationspolitik muss endlich umgesetzt werden!
Bayern muss die hektische Abschiebepolitik beenden!*
Anlässlich der Konferenz der Innenminister* und -senator*innen (IMK) ab
dem 1. Juni 2022 in Würzburg üben Migrationsrechtsanwältinnen und
-anwälte Kritik an der innenpolitischen Führung im asyl- und
migrationspolitischen Geschehen im Bund, insbesondere aber in Bayern.
*Bundesregierung handelt nicht*
Im November 2021 kündigte die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag
einen Kurswechsel in der Migrationspolitik an. Sie versprach eine Reihe
von aufenthaltsrechtlichen Verbesserungen, doch auch nach sechs Monaten
sind keine konkreten Gesetzesvorhaben bekannt. Ein gesetzgeberisches
Handeln von Seiten des Bundesinnenministeriums ist bislang nicht
ersichtlich. Ein Schlag ins Gesicht für eine migrationsfreundliche Politik!
*Bayern unterläuft Bundespläne*
Insbesondere in Bayern scheinen die angekündigten Änderungen allerdings
dazu geführt zu haben, dass die Ausländerbehörden – dem Innenministerium
unterstellt – nochmal besonders repressiv und migrationsfeindlich
auftreten. Bundesländer wie Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen erlassen
innerministerielle Rundschreiben, die eine Vorwirkung des
Koalitionsvertrags annehmen und regeln, dass keine aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen gegen Personen betrieben werden, die wahrscheinlich in den
Genuss der neuen Regelungen kommen werden.
Anders in Bayern. Hier ist zu erkennen, dass bayerische
Ausländerbehörden Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung forcieren.
Arbeitsverbote und sog. ›Duldungen light‹ werden ausgeweitet – auch
Personen betreffend, die unter die geplanten Regelungen fallen werden.
Nicht selten verweigern Behörden, kurz bevor Betroffene die gesetzlich
vorausgesetzten Mindestduldungszeiten erreichen, die Erteilung der
Duldungsbescheinigungen aufgrund von Lappalien.
*Verschärfte Repression in Bayern*
Bayerns Ressourcen und Personal, so der Eindruck, werden insbesondere in
die Aufenthaltsbeendigung investiert. Verfahren zur Erteilung von
Aufenthaltstiteln, Niederlassungserlaubnissen oder zur Einbürgerung
verlaufen dagegen schleppend. Die Ausländerbehörden sind nicht
erreichbar und heillos überlastet; beides nicht erst seit Beginn des
Kriegs gegen die Ukraine.
»/Der Eindruck entsteht/«, so Rechtsanwalt Yunus Ziyal von der ›AG
Migrationsrecht Süd‹ des RAV, »/dass das bayerische Innenministerium die
Ausländerbehörden anleitet, alle Möglichkeiten der Abschreckung und
Repression nochmal ausgiebig auszuschöpfen, bevor sie der Bund
beschränkt/«. Seine Kollegin, Rechtsanwältin Antonella Giamattei,
ergänzt, »/statt mit den Betroffenen Perspektiven durch die
versprochenen Neuregelungen zu erörtern, werden sie mit Arbeitsverboten
und Strafverfahren überzogen. Statt eines Spurwechsels steht für Bayern
die Aufenthaltsbeendigung im Fokus/«.
*Neuregelungen beschleunigen*
Daher wären die neuen Regelungen dringend nötig: Beispielsweise wurde
ein sog. ›Chancen-Bleiberecht‹ für Geduldete mit einer Stichtagsregelung
zum 1. Juni 2022 (sic!) in Aussicht gestellt. Nichts geschah. Ebenso
angekündigt: ein erleichterter Zugang zu Bleiberechtsregelungen wegen
guter Integration, die Abschaffung von Arbeitsverboten und von sog.
›Duldung light‹. Bisher ohne Umsetzung.
Ziyal betont: »/Wir fordern die IMK allgemein, aber insbesondere den
bayerischen Innenminister, Herrn Hermann, auf, dem Beispiel anderer
Bundesländer zu folgen. Erlassen Sie entsprechende Vorgriffsregelungen
auf die geplanten Bleiberechtsregelungen/«.
*Hintergrund*
Die ›Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht Süd‹ hat sich Anfang 2022 als
Zusammenschluss von Rechtsanwält*innen innerhalb des RAV gegründet. Sie
versammelt im Migrationsrecht tätige Rechtsanwält*innen in
Süddeutschland. Ziel der AG ist es, über das einzelne Mandat und den
fachlichen Austausch hinaus im migrationsrechtlichen Geschehen politisch
zu agieren. »/Im Bereich des Migrationsrechts sind unsere Mandantinnen
und Mandanten besonders schutzbedürftig; der Umgang der bayerischen
Behörden mit Asylsuchenden und Migrant*innen ist oft hart und repressiv.
Wir sehen es hier als enorm wichtig an, ihre Grundrechte auch durch
politische Arbeit zu verteidigen und auf eine fortschrittliche
Entwicklung des Rechts hinzuwirken/«, sagt Rechtsanwältin Antonella
Giamattei zur Gründung der AG.
Für Presseanfragen und weitere Informationen kontaktieren Sie gerne:
RA Yunus Ziyal
Tel.: 030.417 235 55
E-Mail: kontakt at rav.de
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