[imc-presse] [PM] Ausreiseverbot für Berliner Aktivisten

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Fri Mar 18 08:45:35 CET 2022


Am 24. Januar 2022 wurde dem politischen Aktivisten Florian (Name
geändert) per Brief mitgeteilt, dass dieser binnen 4 Werktagen seine
Ausweisdokumente abzugeben habe und ihm das Verlassen der Bundesrepublik
zeitgleich mit der Zustellung untersagt sei. Veranlasst wurde dies durch
eine Stelle des Berliner Landesamtes für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten, welches auf Betreiben des Berliner LKAs und
dessen Konstruktion einer potenziellen Gefährdung der inneren und
äußeren Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik tätig wurde.

Die Mitteilung des Entzugs der Passdokumente wird durch die Dienstelle
damit begründet, dass der Betroffene durch seine politische Betätigung
die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährde
und plane, eine im § 89a des Strafgesetzbuches beschriebene Handlung
vorzunehmen, die als „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden
Gewalttat“ definiert wird. Laut Berliner Staatsschutzes soll es darum
gehen, dass sich der Betroffene in den vergangenen Monaten durch
Interviews, öffentliche Auftritte und die Anmeldung von mehreren
DemonstratioAnen zunehmend für die Rechte von KurdInnen und eine
politische Lösung des Kurdistan-Konfliktes eingesetzt haben soll. In
diesem Rahmen trat Florian am 27. November 2021 als Anmelder der
Demonstration „PKK-Verbot aufheben! Krieg beenden, politische Lösung
fördern!“ auf. Den Sprung von diesen Tatsachen hin zu der Bezeichnung
des Betroffenen als „ausgebildeter Gewaltbereiter“ begründet das LKA wie
folgt: Ein vermeintlicher geplanter Urlaub in Griechenland Ende letzten
Jahres könne auch ein „Besuch eines Ausbildungslagers im europäischen
Ausland“ gewesen sein. Hieraus solle sich im Sinne dieser Erzählung die
unmittelbare Gefahr einer „Begehung einer Mehrzahl von Straftaten von
erheblicher Bedeutung, insbesondere solche der §§ 89a und 89b, 109h, 129
ff., 130, 211 ff., 224 ff., 306 ff StGB“ ergebe. Die Möglichkeit einer
zukünftigen Ausreise aus der Bundesrepublik eröffne laut Aussagen des
Staatsschutzes, für den Betroffenen „die Möglichkeit als ausgebildeter
potentieller Attentäter in die Bundesrepublik Deutschland
zurückzukehren, um hier Anschläge zu begehen oder zu organisieren“.

Die Stilisierung des Betroffenen zu einem internationalen Terroristen,
steht im luftleeren Raum. In der Gesamtschau der angeführten „Beweise“
halten Anmeldungen von Demonstrationen und öffentlichkeitswirksame
Auftritte, also vermeintlich durch Grundgesetze geschützte Aktivitäten,
für die Konstruktion realitätsferner Vorwürfe her. Im Bezug auf den
Betroffenen bedeutet diese Maßnahme eine große Einschränkung seiner
Lebensführung und einen schweren Eingriff in die Grundrechte.

Dies reiht sich ein, in eine weitreichende Praxis der Kriminalisierung
der kurdischen Gesellschaft, kurdischer Politik und der Menschen die
hier in Deutschland zum Thema aktiv werden.

Für jegliche Fragen und Hintergrundinformationen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung.
mit freundlichen Grüßen
Engin Sever (Co-Vorsitzender von Kon-Med)









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