[imc-presse] [attac-d-presse] Reform des Energiecharta-Vertrags gescheitert: Jetzt austreten!
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presse at attac.de
Fri Jun 24 14:44:13 CEST 2022
Gemeinsame Pressemitteilung
Attac Deutschland
Forum Umwelt und Entwicklung,
Naturfreunde Deutschlands,
PowerShift
Umweltinstitut München
Urgewald
Frankfurt am Main / Berlin, 24. Juni 2022
Reform des Energiecharta-Vertrags gescheitert:
Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Austritt
In Brüssel sind heute die Reformverhandlungen über den
Energiecharta-Vertrag (ECT) zu Ende gegangen. Das Ergebnis fällt
deutlich selbst hinter die Ziele von Bundesregierung und EU zurück.
Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern deshalb, dass Deutschland
und weitere EU-Mitgliedsstaaten jetzt den Ausstieg aus dem ECT
beschließen, wofür sich in den letzten Tagen auch Spanien, Belgien und
das niederländische Parlament stark gemacht haben.
Der ECT wird in der EU auch zukünftig Investitionen in fossile
Brennstoffe bis mindestens 2033 schützen und so ein schwerwiegendes
Hindernis für die Beschleunigung der Energiewende darstellen. Außerhalb
der EU und UK sollen gar keine Beschränkungen für den
Investitionsschutz in fossile Brennstoffe gelten. Damit haben EU und
Bundesregierung ihr Ziel nicht erreicht, den Vertrag mit dem
Pariser-Klimaabkommen und dem Europäischen Green Deal kompatibel zu machen.
„Der Krieg in der Ukraine und die eskalierende Klimakrise zeigen in
dramatischer Weise auf, welche gravierenden Folgen die Abhängigkeit von
fossilen Brennstoffen hat. Gerade in diesen Zeiten müssen die
demokratisch gewählten Regierungen die Handlungsfreiheit haben, eine
zügige und sozial gerechte Energiewende umzusetzen und die
Energieversorgung zu sichern. Doch genau dies behindert der
Energiecharta-Vertrag", kommentiert *Ludwig Essig vom Umweltinstitut
München* und von der *Koordination Netzwerk gerechter Welthandel*.
Von den gestern von den Ampelparteien veröffentlichten fünf
Anforderungen an die ECT-Reform, werden vier nicht erfüllt. Der
reformierte Energiecharta-Vertrag wird weiterhin fossile Investitionen
schützen und Klimamaßnahmen werden nicht grundsätzlich von
Investorenklagen ausgenommen. Von der Ampel geforderte Änderungen der
Investitionsschutzstandards und die Verkürzung der Fortgeltungsklausel
konnten nicht erreicht werden.
“Die Reform des Energiecharta-Vertrags kann die Anforderungen der Ampel
nicht erfüllen. Klagen gegen Klimaschutz bleiben auch nach der Reform
möglich. Die einzige Konsequenz kann der Ausstieg Deutschlands aus dem
Vertrag sein, sonst macht sich die Ampel unglaubwürdig”, sagt *Fabian
Flues, Handelsexperte bei PowerShift*.
Auch im reformierten ECT werden private Wirtschaftsanwälte in
umstrittenen Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS:
Investor-State-Dispute Settlement) darüber entscheiden können, ob
Staaten hohe Entschädigungen an Investoren zahlen müssen. Dabei hatte
die Europäische Kommission mit Unterstützung von SPD und Grünen
versprochen, keine Abkommen mit ISDS mehr abzuschließen.
“Diese privaten Schiedsgerichte haben keine Zukunft mehr - so wurde es
von Regierungsparteien und Europäischer Kommission versprochen”, sagt
*Hanni Gramann von Attac*. “Dieses Versprechen wird nun gebrochen. Drei
Wirtschaftsanwälte sollen auch in Zukunft entscheiden dürfen, ob fossile
Investoren wegen staatlicher Maßnahmen zum Klimaschutz
Milliardenentschädigungen enthalten. Das alleine ist Grund genug, aus
dem ECT auszutreten.”
Derzeit verklagen RWE und Uniper die niederländische Regierung für den
Kohleausstieg bis 2030 auf eine Entschädigung in Höhe von zirka. 2,4
Milliarden Euro.
“Insbesondere Uniper hatte bereits vor der Verabschiedung des
niederländischen Kohleausstiegsgesetzes ein ISDS-Schiedsverfahren auf
der Grundlage des ECT angedroht und so weitreichende Maßnahmen
verhindert. Dies zeigt, dass der ECT ein sehr scharfes Schwert in der
Hand derer ist, die wirkungsvolle Klimaschutzgesetze verhindern wollen”,
so *Sonja Meister von Urgewald*.
“Der Energiecharta-Vertrag ist ein Relikt aus der Steinzeit. Wenn die
Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien und eine umfassende
Energiewende beschleunigen möchte, muss sich die Bundesregierung für
eine Auflösung des Energiechartavertrags einsetzen und Deutschland aus
dem Energiechartavertrag austreten”, ergänzt *Uwe Hiksch von den
Naturfreunden Deutschlands.*
Eine zusätzliche Gefahr droht durch die geplante Ausweitung des ECT auf
neue Energieträger und Technologien. In Zukunft sollen auch Investoren
in Wasserstoff, Biomasse, synthetische Kraftstoffe und CO2-Abscheidung
und -Speicherung unter dem ECT klagen können. Das erhöht die Gefahr für
Staaten unter dem reformierten Energiecharta-Vertrag verklagt zu werden.
Am vergangenen Dienstag hatten fünf junge, vom Klimawandel betroffene
Menschen Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen
zwölf europäische Regierungen (inkl. Deutschland) wegen des ECT
eingebracht. Der Vertrag sei unvereinbar mit internationalen
Klimaverpflichtungen und verstoße gegen die Europäischen
Menschenrechtskonvention.
/Hintergrund:////Der ECT ist ein internationales Handels- und
Investitionsabkommen, das 1998 in Kraft trat und inzwischen über 50
Mitgliedsstaaten in Europa und Asien hat. Ziel des ECT war es, die Öl-
und Gasvorkommen des ehemaligen Ostblocks für die Investitionen
westeuropäischer Unternehmen zu öffnen. Seit April 2020 wird in Brüssel
die Modernisierung des ECT verhandelt. Spanien hatte am Mittwoch als
erstes Land einen gemeinsamen Austritt aus dem ECT gefordert.//
//Für einen Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag gilt eine
Fortgeltungsklausel von 20 Jahren für bestehende Investitionen. Bei
einem gemeinsamen Austritt vieler Mitgliedsländer, ließe sich diese
jedoch entschärfen.
/*
**Pressekontakte:*
* Ludwig Essig, Umweltinstitut München: +49 176 546 752 53,
le at umweltinstitut.org
* Fabian Flues, PowerShift e.V.: +49 159 0611 3733,
fabian.flues at power-shift.de
* Hanni Gramann, Attac Deutschland: +49 176 30608762,
hanni.gramann at attac.de
* Sonja Meister, urgewald: +49 176 64608515, sonja.meister at urgewald.org
* Uwe Hiksch, NaturFreunde Deutschland, +49 176 620 159 02,
hiksch at naturfreunde.de
*Weitere
Informationen:***www.attac.de/kampagnen/handelsabkommen/einzelne-handels-und-investitionsabkommen/energiecharta-vertrag
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Frauke Distelrath
Pressesprecherin / stellv. Geschäftsführung
Attac Deutschland
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Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel. 069 900 281-42; 0151 6141 0268
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