[imc-presse] [attac-d-presse] Gemeinnützigkeit: Attac erstreitet Akteneinsicht

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Tue Dec 13 18:26:04 CET 2022


Pressemitteilung
Attac Deutschland
Berlin / Frankfurt am Main, 13. Dezember 2022


      Gemeinnützigkeit: Attac erstreitet Akteneinsicht


        Verwaltungsgericht fordert Bundesfinanzministerium zur Freigabe
        von Dokumenten auf

Das Bundesfinanzministerium (BFM) muss dem globalisierungskritischen 
Netzwerk Attac Dokumente übergeben, in denen es um den Entzug der 
Gemeinnützigkeit von Attac geht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin 
am heutigen Dienstag nach einer vierstündigen mündlichen Verhandlung 
entschieden. Mit der Informationsfreiheitsklage wollte Attac unter 
anderem Aufschluss über die Kommunikation zwischen dem Ministerium und 
dem 2019 in der „Causa Attac“ verfahrensführenden Bundesfinanzhof (BFH) 
erhalten.

Besonders interessant unter den Dokumenten, in die das BMF Attac nun 
Einblick gewähren muss, sind sogenannte Sprechzettel, die darüber 
Aufschluss geben, wie Vertreter*innen des BMF die Bundestagsabgeordneten 
etwa im Haushaltsausschuss über den Fall Attac informierten. Das BMF 
hielt diese bisher mit Verweis auf die Geschäftsordnung des Bundestages 
zurück. Das Gericht urteilte nun, dass das Recht auf 
Informationsfreiheit höher wiegt als eine Geschäftsordnung.

„Zwei Aktenordner hat das BMF mit dem ‚Fall Attac‘ gefüllt. Dennoch 
versucht das Bundesfinanzministerium, seine Rolle in dem Verfahren 
herunterzuspielen und zu verschleiern, wie intensiv es die Aberkennung 
der Gemeinnützigkeit von Attac betrieben hat. Heute haben wir dabei 
einen wichtigen Erfolg im Ringen um Transparenz erzielt“, sagt Maria 
Wahle, Attac-Vertreterin im Gerichtsverfahren. „Dabei mussten wir den 
Zugang zu nahezu jedem einzelnen Dokument mühsam vor Gericht erstreiten. 
Das zeigt, wie wenig dem BMF daran gelegen ist, sein Handeln in einer 
Frage, die die gesamte kritische Zivilgesellschaft betrifft, offenzulegen.“

Nach dem Urteil des BFH Anfang 2019 hatte Attac Akteneinsicht beantragt, 
die das Ministerium verweigerte. Erst als Reaktion auf die 2020 erhobene 
Klage von Attac gab das BMF im November 2021 einige Schriftstücke 
heraus. Zentrale Dokumente blieben jedoch unkenntlich. Nun konnte Attac 
die Freigabe weiterer Dokumente erkämpfen.

Aus Gründen des Steuergeheimnisses nicht herausgeben muss das 
Ministerium dagegen eine eineinhalb Seiten lange Liste mit 
zivilgesellschaftlichen Organisationen, die ihm zufolge vom Attac-Urteil 
des BFH ebenfalls negativ betroffen sein könnten. Dem Vorschlag der 
Vorsitzenden Richterin, zumindest die Anzahl der betroffenen 
Organisationen zu nennen, verweigerten sich die Vertreter*innen des BMF.

/*Hintergrund:*//
//2014 hatte das Finanzamt Frankfurt Attac die Gemeinnützigkeit mit der 
Begründung aberkannt, das Netzwerk sei „zu politisch“. Eine erste Klage 
von Attac dagegen vor dem Finanzgericht Kassel war erfolgreich. Doch in 
der Revision, die das Finanzamt Frankfurt auf Weisung des 
Bundesfinanzministeriums beantragen musste, einlegte, hob der 
Bundesfinanzhof das Urteil auf und steckte dabei den Rahmen für 
politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen äußerst eng. 
Diesem Urteil folgend mussten die Richter*innen der ersten Instanz die 
Klage von Attac gegen ihre eigene Überzeugung ablehnen. So kritisierte 
der Vorsitzende Richter in Kassel, das Urteil des Bundesfinanzhofs sei 
„mit heißer Nadel gestrickt“. //
//
//Die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac hat Bedeutung 
für die gesamte Zivilgesellschaft. Bereits wenige Wochen nach dem 
BFH-Urteil im Februar 2019 entzogen Finanzämter weiteren Organisationen 
die Gemeinnützigkeit. //
//
//Attac hat 2021 Verfassungsbeschwerde gegen die Aberkennung seiner 
Gemeinnützigkeit eingelegt. Die Verhandlung darüber steht noch aus.//
//
//Als Teil der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" 
setzt sich Attac zudem für ein modernes Gemeinützigkeitsrecht ein, das 
demokratisches zivilgesellschaftliches Engagement fördert, statt es zu 
behindern.//
/


*Für Rückfragen:*

  * Maria Wahle, Vorstand Attac-Trägerverein, Tel.: +49 176 8005 7176
  * Dirk Friedrichs, Attac-Vertreter im Gerichtsverfahren, +49 177 3276 659
  * Frauke Distelrath, Attac-Geschäftsführerin, Tel. +49 151 6141 0268
  * Anja Heinrich, Rechtsanwältin, Berlin, Tel. +49 30 8147 5758 (nur
    für Fragen zum Akteneinsichtsverfahren)

*
Weitere Informationen:*

  * Hintergrundmitteilung Attac (23.11.2022):
    https://link.attac.de/akteneinsichtsklage
  * Klagebegründung Akteneinsicht (30.4.2020):
    https://link.attac.de/klagebegruendung-akteneinsicht
  * Attac-Webseite zur Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit:
    www.attac.de/kampagnen/gemeinnuetzigkeit


*Bilder *(Credits: Shutter & Melody/attac.de):

  * https://link.attac.de/akteneinsichtsverfahren1
  * https://link.attac.de/akteneinsichtsverfahren2
  * https://link.attac.de/akteneinsichtsverfahren3

-- 
Frauke Distelrath
Geschäftsführung / Pressesprecherin (komm.)

Attac-Bundesbüro
Münchener Str. 48
60329 Frankfurt

+49 69 900 281-23; +49 151 6141 0268
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