[imc-presse] [attac-d-presse] Gemeinnützigkeit: Attac erstreitet Akteneinsicht
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Tue Dec 13 18:26:04 CET 2022
Pressemitteilung
Attac Deutschland
Berlin / Frankfurt am Main, 13. Dezember 2022
Gemeinnützigkeit: Attac erstreitet Akteneinsicht
Verwaltungsgericht fordert Bundesfinanzministerium zur Freigabe
von Dokumenten auf
Das Bundesfinanzministerium (BFM) muss dem globalisierungskritischen
Netzwerk Attac Dokumente übergeben, in denen es um den Entzug der
Gemeinnützigkeit von Attac geht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin
am heutigen Dienstag nach einer vierstündigen mündlichen Verhandlung
entschieden. Mit der Informationsfreiheitsklage wollte Attac unter
anderem Aufschluss über die Kommunikation zwischen dem Ministerium und
dem 2019 in der „Causa Attac“ verfahrensführenden Bundesfinanzhof (BFH)
erhalten.
Besonders interessant unter den Dokumenten, in die das BMF Attac nun
Einblick gewähren muss, sind sogenannte Sprechzettel, die darüber
Aufschluss geben, wie Vertreter*innen des BMF die Bundestagsabgeordneten
etwa im Haushaltsausschuss über den Fall Attac informierten. Das BMF
hielt diese bisher mit Verweis auf die Geschäftsordnung des Bundestages
zurück. Das Gericht urteilte nun, dass das Recht auf
Informationsfreiheit höher wiegt als eine Geschäftsordnung.
„Zwei Aktenordner hat das BMF mit dem ‚Fall Attac‘ gefüllt. Dennoch
versucht das Bundesfinanzministerium, seine Rolle in dem Verfahren
herunterzuspielen und zu verschleiern, wie intensiv es die Aberkennung
der Gemeinnützigkeit von Attac betrieben hat. Heute haben wir dabei
einen wichtigen Erfolg im Ringen um Transparenz erzielt“, sagt Maria
Wahle, Attac-Vertreterin im Gerichtsverfahren. „Dabei mussten wir den
Zugang zu nahezu jedem einzelnen Dokument mühsam vor Gericht erstreiten.
Das zeigt, wie wenig dem BMF daran gelegen ist, sein Handeln in einer
Frage, die die gesamte kritische Zivilgesellschaft betrifft, offenzulegen.“
Nach dem Urteil des BFH Anfang 2019 hatte Attac Akteneinsicht beantragt,
die das Ministerium verweigerte. Erst als Reaktion auf die 2020 erhobene
Klage von Attac gab das BMF im November 2021 einige Schriftstücke
heraus. Zentrale Dokumente blieben jedoch unkenntlich. Nun konnte Attac
die Freigabe weiterer Dokumente erkämpfen.
Aus Gründen des Steuergeheimnisses nicht herausgeben muss das
Ministerium dagegen eine eineinhalb Seiten lange Liste mit
zivilgesellschaftlichen Organisationen, die ihm zufolge vom Attac-Urteil
des BFH ebenfalls negativ betroffen sein könnten. Dem Vorschlag der
Vorsitzenden Richterin, zumindest die Anzahl der betroffenen
Organisationen zu nennen, verweigerten sich die Vertreter*innen des BMF.
/*Hintergrund:*//
//2014 hatte das Finanzamt Frankfurt Attac die Gemeinnützigkeit mit der
Begründung aberkannt, das Netzwerk sei „zu politisch“. Eine erste Klage
von Attac dagegen vor dem Finanzgericht Kassel war erfolgreich. Doch in
der Revision, die das Finanzamt Frankfurt auf Weisung des
Bundesfinanzministeriums beantragen musste, einlegte, hob der
Bundesfinanzhof das Urteil auf und steckte dabei den Rahmen für
politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen äußerst eng.
Diesem Urteil folgend mussten die Richter*innen der ersten Instanz die
Klage von Attac gegen ihre eigene Überzeugung ablehnen. So kritisierte
der Vorsitzende Richter in Kassel, das Urteil des Bundesfinanzhofs sei
„mit heißer Nadel gestrickt“. //
//
//Die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac hat Bedeutung
für die gesamte Zivilgesellschaft. Bereits wenige Wochen nach dem
BFH-Urteil im Februar 2019 entzogen Finanzämter weiteren Organisationen
die Gemeinnützigkeit. //
//
//Attac hat 2021 Verfassungsbeschwerde gegen die Aberkennung seiner
Gemeinnützigkeit eingelegt. Die Verhandlung darüber steht noch aus.//
//
//Als Teil der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung"
setzt sich Attac zudem für ein modernes Gemeinützigkeitsrecht ein, das
demokratisches zivilgesellschaftliches Engagement fördert, statt es zu
behindern.//
/
*Für Rückfragen:*
* Maria Wahle, Vorstand Attac-Trägerverein, Tel.: +49 176 8005 7176
* Dirk Friedrichs, Attac-Vertreter im Gerichtsverfahren, +49 177 3276 659
* Frauke Distelrath, Attac-Geschäftsführerin, Tel. +49 151 6141 0268
* Anja Heinrich, Rechtsanwältin, Berlin, Tel. +49 30 8147 5758 (nur
für Fragen zum Akteneinsichtsverfahren)
*
Weitere Informationen:*
* Hintergrundmitteilung Attac (23.11.2022):
https://link.attac.de/akteneinsichtsklage
* Klagebegründung Akteneinsicht (30.4.2020):
https://link.attac.de/klagebegruendung-akteneinsicht
* Attac-Webseite zur Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit:
www.attac.de/kampagnen/gemeinnuetzigkeit
*Bilder *(Credits: Shutter & Melody/attac.de):
* https://link.attac.de/akteneinsichtsverfahren1
* https://link.attac.de/akteneinsichtsverfahren2
* https://link.attac.de/akteneinsichtsverfahren3
--
Frauke Distelrath
Geschäftsführung / Pressesprecherin (komm.)
Attac-Bundesbüro
Münchener Str. 48
60329 Frankfurt
+49 69 900 281-23; +49 151 6141 0268
frauke.distelrath at attac.de
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