[imc-presse] Gemeinsame PM_Rechtsbruch beenden, Aufnahme jetzt!

RAV e.V. gs at rav.de
Wed Aug 18 11:23:18 CEST 2021


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei die gemeinsame Pressemitteilung vonRAV, DAV, EDA, Pro Asyl, VDJ
und der Rechtsberaterkonferenz der mit dem UNHCR und den
Wohlfahrtsverbänden kooperierenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
unter dem Titel

"Rechtsbruch beenden!Erfüllung der menschenrechtlichen Verpflichtung
gegenüber lokal Beschäftigten, Familienangehörigen und Schutzsuchenden
aus Afghanistan.Aufnahme jetzt!"

Die PM wurde von einer großen Anzahl von Rechtsanwältinnen und -anwälten
gezeichnet - auch diese finden sich in der Anlage.

Für Presseanfragen erreichen Sie
Rechtsanwältin Berenice Böhlo, Tel. 030.24 72 40 90,
boehlo at aufenthaltundsoziales.de
Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehnert, Tel. 0173.155 42 30,
lehnert at aufenthaltsrecht.net

Die PM ist auch von der RAV-Webseite abrufbar - hier
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/rechtsbruch-beenden-erfuellung-der-menschenrechtlichen-verpflichtung-gegenueber-lokal-beschaeftigten-familienangehoerigen-und-schutzsuchenden-aus-afghanistan-aufnahme-jetzt-799>.

Wir bitten um Veröffentlichung in und mit Ihren Medien.

Mit Dank und freundlichen Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

*****
**Rechtsbruch beenden! Erfüllung der menschenrechtlichen Verpflichtung
gegenüber lokal Beschäftigten, Familienangehörigen und Schutzsuchenden
aus Afghanistan. Aufnahme jetzt!

Gemeinsame Pressemitteilung von RAV, DAV, EDA, Pro Asyl, VDJ,
Rechtsberaterkonferenz der
Wohlfahrtsverbände | 18.8.2021
*

Pro Asyl, Rechtsanwält*innen, Jurist*innenorganisation und nationale
sowie europäische Anwält*innenorganisationen erklären und fordern:

Die zugespitzte Lage in Afghanistan wurde für den Fall des Abzugs der
westlichen Streitkräfte von Expert*innen einhellig vorhergesehen.

Davon unbeeindruckt führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen
(BAMF) in einer Stellungnahme in einem gerichtlichen Verfahren noch am
10.08.2021 aus: »/Die Bedingungen, auf die Rückkehrer nach Kabul
treffen, sind nicht derartig schlecht, dass sie in schrecklichen
humanitären Zuständen existieren müssten./« In einem weiteren
Schriftsatz vom 11.08. stellt das BAMF fest: »/In Bezug auf die
Zuerkennung subsidiären Schutzes ist einerseits auszuführen, dass die
meisten Städte und Provinzen derzeitig kampflos übergeben werden.
Demnach ist doch sehr fraglich, ob die Intensität der Kampfhandlungen
und damit die Gefahrendichte tatsächlich zugenommen hat./«

Das BAMF, welches unter Fachaufsicht des Bundesinnenministeriums steht,
reagiert auf die Entwicklung der letzten Wochen - wenn überhaupt - mit
dem bekannten Muster: Entscheidungsstopp. Das ist nicht nur zynisch,
sondern rechtswidrig.

Für die Europäisch Demokratischen Anwält*innen (EDA) erklärt
Rechtsanwältin Berenice Böhlo: »/Diese Realitätsverleugnung knüpft an
die hartnäckige Weigerung an, Abschiebungen nach Afghanistan
auszusetzen. Ebenso unverantwortlich sind die seit Jahren
festzustellenden, für Betroffene unerträglichen Verzögerungen beim
Familiennachzug durch das Auswärtige Amt./«

Wir wenden uns gegen Lageberichte und eine Behördenpraxis, die das
Ausmaß des brutalen Bürgerkriegs und die daraus folgende humanitäre
Katastrophe auch jetzt noch systematisch leugnet und die rechtlichen
Verpflichtungen missachtet.

Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehnert vom RAV äußert sich hierzu wie folgt:
»/Diese strukturelle Missachtung zeigt sich auch darin, dass noch von
Januar bis Mai 2021 76% der negativen Asylbescheide zu Afghanistan von
den Verwaltungsgerichten aufgehoben wurden und diese Entscheidungen im
weit überwiegenden Maße Bestand haben. BMI und BAMF müssen endlich in
Einklang mit europäischem Recht anerkennen: Afghanistan ist für
niemanden sicher./«

*Konkret fordern wir:*

  * Umgehende Evakuierung aller lokal Beschäftigten unter Ausweitung des
    bestehenden Kriterienkatalogs;
  * umgehende Weisung, wonach jede deutsche Auslandsvertretung zur
    Annahme von Visaanträgen zuständig ist;
  * umgehende Bearbeitung aller Anträge auf Familiennachzug
    einschließlich einer sofortigen Aufstockung der personellen und
    sachlichen Ressourcen an den Botschaften, insbesondere in Islamabad,
    Neu-Delhi und Teheran, um die zügige Bearbeitung von Visa zu
    gewährleisten;
  * Ausschöpfung aller Ermessenspielräume und Absehen von
    Erteilungsvoraussetzungen wegen Vorliegens atypischer
    Fallgestaltungen im Rahmen von Familiennachzugsverfahren im Hinblick
    auf Sprachnachweise und Vorlage von Identitätsdokumenten;
  * großzügige Anwendung von § 36 Abs. 2 AufenthG zugunsten von
    Familienangehörigen außerhalb der formalen Kernfamilie, insbesondere
    zugunsten von volljährigen alleinstehenden Kindern;
  * Einrichtung eines Aufnahmeprogramms gem. § 23 AufenthG zugunsten von
    besonders vulnerablen und gefährdeten Personen / Personengruppen,
    und großzügige Anwendung von § 22 AufenthG;
  * Aufnahme von afghanischen Flüchtlingen aus Griechenland, Serbien,
    Bosnien-Herzegowina und der Türkei;
  * Aufhebung des Entscheidungsstopps des BAMF und Schutzgewährung von
    afghanischen Schutzsuchenden;
  * Einstellung aller Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zu Asylverfahren
    von afghanischen Schutzsuchenden;
  * sofortiger und von der IMK und dem BMI zu beschließender und
    unbefristeter Abschiebestopp für Afghanistan.

---
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
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