[imc-presse] Pressemitteilung Nr. 14/20 vom 7. Oktober 2020_Mieter*innen schützen – Umwandlungsverbot sichern!

RAV e.V. gs at rav.de
Wed Oct 7 08:33:24 CEST 2020


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei und folgend die heutige RAV-Pressemitteilung zum Thema
/Umwandlungsverbot /von Miet- in Eigentumswohnungen, welches - wie nun
bekannt wurde - im aktuellen Entwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz
gestrichen werden soll. Dem stellt sich der RAV entschieden entgegen.

Wir bitten um Beachtung und Aufnahme in Ihren Medien.

Die PM ist auch von der RAV-Webseite aufrufbar - *hier*
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/mieter-innen-schuetzen-umwandlungsverbot-sichern/340dd99de19d4c1572fba41c6c1077ec/>.

Für weitere Informationen steht Ihnen Rechtsanwalt Henrik Solf,
Fachanwalt für Wohneigentumsrecht und Mietrecht zur Verfügung.
RA Solf ist  Mitglied im AK-Mietrecht im RAV.
030. 442 93 86 | solf at schoenhauser.berlin

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

***
Pressemitteilung Nr. 14/20 vom 7. Oktober 2020

*Mieter*innen schützen – Umwandlungsverbot sichern!*

Wie jetzt bekannt geworden ist, wurde das geplante Umwandlungsverbot von
Miet- in Eigentumswohnungen aus dem Entwurf zum
Baulandmobilisierungsgesetz gestrichen. Zur Begründung erklärte
Jan-Marco Luczak (CDU), das Mietrecht habe „starke soziale Leitplanken
<https://www.luczak-berlin.de/aktuelles/umwandlungsverbot-aus-baulandmobilisierungsgesetz-gestrichen-mieter-zu/>“,
die betroffene Mieter*innen ausreichend schützten. Sein Ziel sei es, die
Bildung von Wohneigentum zur Selbstnutzung zu stärken.(1)

Die mietrechtliche Praxis zeigt jedoch, dass Mieter*innen in
Eigentumswohnungen häufiger von Eigenbedarfskündigungen betroffen sind,
als Mieter*innen in ungeteilten Mietshäusern. Die Zahl dieser
Kündigungen nimmt in den letzten Jahren stetig zu und führt für die
Mieter*innen auf dem angespannten Wohnungsmarkt zu dramatischen sozialen
Folgen.

Nur die wenigsten Mieter*innen sind in der Lage, ihre Wohnung nach
Umwandlung selbst zu kaufen – auch wenn die Immobilienlobby anderes
behauptet. Die Käufer*innen verdrängen dabei gerade diejenigen
Mieter*innen, die sich einen Wohnungskauf nicht leisten können und die
dann in der Folge wiederum höhere Mieten in ihren neuen Wohnungen zahlen
müssen. Der Hinweis auf erleichterten Zugang zu Krediten ist zynisch und
wird daran kaum etwas ändern können. Dies zeigen z.B. die geplatzten
Immobilienblasen in Spanien. Schon jetzt wird für Teile der Republik –
München, Frankfurt, Hamburg - vor ähnlichen Zuständen gewarnt.(2)

Die aktuelle Regelung in § 172 BauGB war und ist wegen der zahlreichen
Ausnahmetatbestände nicht ausreichend, die fortschreitende Umwandlung
von Mietshäusern in Eigentumswohnungen zu bremsen oder gar zu stoppen.
Der Gesetzentwurf sah keine so weitgehenden Ausnahmeregelungen mehr vor.
Statt der bisherigen Anknüpfung an vorhandene Milieuschutzgebiete sollte
nun die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu
angemessenen Bedingungen zur Voraussetzung des Umwandlungsverbots im
Zuge landesrechtlicher Lösungen gemacht werden, da die Länder die
Situation bei sich vor Ort besser einschätzen können. Eine sinnvolle
Zuständigkeitsregelung, die wir u.a. schon von der Mietpreisbremse
kennen. Damit sollte ein ausreichender Bestand von bezahlbaren Wohnungen
geschützt werden können.

»/Das auf dem Wohnungsgipfel 2018 versprochene Umwandlungsverbot muss
endlich umgesetzt werden/«, so Rechtsanwalt Henrik Solf aus dem
Arbeitskreis Mietrecht im RAV. »/Die Spirale aus hohen Mieten,
steigender Wohneigentumsnachfrage, Umwandlung und damit einhergehender
Verdrängung kann damit endlich unterbrochen werden!/«

Rechtsanwältin Carola Handwerg aus dem AK Mietrecht ergänzt: »/Die Zeit
rennt uns davon – schon jetzt ist der Verdrängungsprozess in vollem
Gange. Dem muss sofort ein Riegel vorgeschoben werden, um Mieter*innen
nachhaltig zu schützen./«

Wir fordern die Koalitionsparteien auf, die Versprechungen vom
Wohngipfel 2018 endlich umzusetzen und die Umwandlung von Miet- in
Eigentumswohnungen - *wie zugesagt* - deutlich zu erschweren.

Kontakt: Rechtsanwalt Henrik Solf | 030. 442 93 86 |
solf at schoenhauser.berlin

(1)
https://www.luczak-berlin.de/aktuelles/umwandlungsverbot-aus-baulandmobilisierungsgesetz-gestrichen-mieter-zu/
(2)
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/immobilien-blase-muenchen-und-frankfurt-sind-laut-ubs-am-staerksten-ueberbewertet-a-8314ca02-9a9b-42b7-b1dc-c6c66d334930

***
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