[imc-presse] [attac-d-presse] Gemeinnützigkeit: Dominoeffekt durch Attac-Urteil des BFH vorerst gestoppt / Finanzbehörden müssen auch ergangene Aberkennungsbescheide zurücknehmen

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Fri Feb 28 19:20:54 CET 2020


Pressemitteilung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main, 28. Februar 2020



* Gemeinnützigkeit: Dominoeffekt durch Attac-Urteil des BFH vorerst
gestoppt


* Überfälliger und absolut notwendiger Schritt / Finanzbehörden sollen
auch ergangene Aberkennungsbescheide zurücknehmen /
Gemeinnützigkeitsrecht muss Erfordernissen wehrhafter Demokratie
angepasst werden


Wie „Die Taz“ am heutigen Freitag berichtet, hat sich das
Bundesfinanzministerium mit den Finanzministerien der Länder darauf
geeinigt, dass bis Ende 2021 nächsten Jahres keinen weiteren Vereinen
auf der Grundlage des Attac-Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) die
Gemeinnützigkeit entzogen werden soll. Bis dahin soll das
Gemeinnützigkeitsrecht überarbeitet werden.

Dazu erklärt das globalisierungskritische Netzwerk Attac:

„Dieser Schritt ist überfällig und absolut notwendig, um den
verheerenden Dominoeffekt zu stoppen, den der BFH mit seinem
Attac-Urteil vor einem Jahr ausgelöst hat. Nicht erst der Tabubruch in
Erfurt und die Anschläge von Halle und Hanau haben deutlich gemacht, wie
dringend eine wehrhafte Demokratie auf eine wache Zivilgesellschaft
angewiesen ist. Das Gemeinnützigkeitsrecht muss endlich den
Erfordernissen einer modernen Demokratie angepasst werden. Wir brauchen
Rechtssicherheit für gemeinnützige Organisationen, die sich selbstlos
demokratisch engagieren. Bundesfinanzminister Olaf Scholz muss endlich
den lange versprochenen Gesetzesentwurf vorlegen, der es gemeinnützigen
Vereinen ermöglicht, sich politisch zu äußern und einzumischen“, sagt
Judith Amler vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis.

Attac fordert Scholz und die Länderfinanzministerien zudem auf, die
Finanzbehörden anzuweisen, die Aberkennungsbescheide für Attac sowie die
vom Attac-Urteil des BFH betroffenen Organisationen bis auf Weiteres
zurückzunehmen. Judith Amler weiter: „Die heutige Entscheidung zeigt,
dass es offenbar nicht dem politischen Willen entspricht, die
demokratische Zivilgesellschaft mit Hilfe des Gemeinnützigkeitsrechts zu
schwächen. Dann gibt es auch keinen Grund, dem Demokratischen Zentrum
Ludwigsburg, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, Campact und
Attac weiterhin die Gemeinnützigkeit abzusprechen.“


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Pressemitteilung zum Attac-Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom
26.2.2020:
www.attac.de/startseite/teaser-detailansicht/news/7737


Pressekontakt:

* Judith Amler, Attac-Koordinierungskreis, Tel. +49 176 6248 6383


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Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
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