[imc-presse] [attac-d-presse] Gemeinnützigkeit von Attac: Gerichtsverhandlung am 26.2. in Kassel

Attac-Pressestelle presse at attac.de
Tue Feb 18 13:24:39 CET 2020


Presseankündigung als PDF:
https://link.attac.de/pa-gerichtsverhandlung-gemeinnuetzigkeit

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Presseankündigung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main, 18. Februar 2020



* Gemeinnützigkeit von Attac erneut vor Gericht

* Verhandlung am 26. Februar von dem Hessischen Finanzgericht in Kassel


	+ Mittwoch, 26. Februar, 10.30 Uhr
	+ Hessisches Finanzgericht, Sitzungssaal 2, Königstor 35
	(Eingang Hermannstraße), Kassel



Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die rechtliche Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac
Deutschland geht weiter: Am Mittwoch kommender Woche muss das Hessische
Finanzgericht in Kassel erneut entscheiden, ob Attac gemeinnützig ist.

Dabei handelt es sich um dasselbe Gericht, das im November 2016 der
Klage von Attac gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit in erster Instanz
in vollem Umfang stattgegeben hatte. Auf Weisung des
Bundesfinanzministeriums beantragte das Frankfurter Finanzamt jedoch
Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) in München. Der BFH hob das Urteil
im Februar 2019 auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung
zurück an die erste Instanz.

Die Richter in Kassel müssen bei ihrer abermaligen Entscheidung nun der
Rechtsauslegung des BFH folgen. Dieser hat in seiner viel kritisierten
Entscheidung den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen
Organisationen sehr viel enger als bisher gesteckt. Vor allem die
gemeinnützigen Zwecke „Förderung der Bildung“ und „Förderung des
demokratischen Staatwesens“ hat der BFH deutlich restriktiver ausgelegt
als die bisherige Rechtsprechung.

Anders als in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen, hat der BFH
allerdings kein Urteil über die Gemeinnützigkeit von Attac gefällt. An
den Richtern in Kassel ist es nun zu entscheiden, ob das tatsächliche
Handeln von Attac auch unter den Bedingungen des BFH als gemeinnützig
anzusehen ist.

Die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac hat Bedeutung
für die gesamte Zivilgesellschaft. So haben Finanzämter infolge des
BFH-Urteils bereits mehreren Organisationen die Gemeinnützigkeit
entzogen; weitere Aberkennungen stehen zu befürchten.

Die Verhandlung am Mittwoch ist öffentlich. Wir bitten Sie um
Vorankündigung und Berichterstattung. Für Statements vorab sowie im
Anschluss an die Verhandlung vor Ort stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Frauke Distelrath

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Für Rückfragen:

* Dirk Friedrichs, Vorstand Attac-Trägerverein e.V. /
Attac-Koordinierungskreis,  Tel. 0177 3276 659

* Maria Wahle, Vorstand Attac-Trägerverein e.V. /
Attac-Koordinierungskreis,  Tel. 0176 8005 7176

* Frauke Distelrath, Pressesprecherin Attac Deutschland,
Tel. 069 900 281 42, 0151 6141 0268

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Weitere Informationen:

* Pressemitteilung zum BFH-Urteil am 26. Februar 2019:
https://link.attac.de/pm-bfh-urteil-2019

* Webseite zur Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac (mit
Hintergrund und Dokumenten): www.attac.de/jetzt-erst-recht

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Hintergrund

Mit der Behauptung, Attac sei zu politisch, entzog das Finanzamt
Frankfurt dem Netzwerk im April 2014 die Gemeinnützigkeit. Insbesondere
der Einsatz für eine Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe
diene keinem gemeinnützigen Zweck, hieß es zur Begründung. Im November
2016 gab das Hessische Finanzgericht der Attac-Klage gegen den Entzug
der Gemeinnützigkeit voll statt. Trotz des klaren Richterspruchs wies
das Bundesfinanzministerium unter Wolfgang Schäuble das Finanzamt an,
beim Bundesfinanzhof in München Revision zu beantragen. Im Januar 2018
trat das Ministerium dem Revisionsprozess offiziell als
Verfahrensbeteiligter bei.

Im Februar 2019 verwies der Bundesfinanzhof das Verfahren zurück an das
Hessische Finanzgericht. In dem erneuten Prozess am 26. Februar 2020
müssen die Richter in Kassel nun der Rechtsauslegung des BFH folgen, die
den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen
sehr viel enger spannt als sie selbst in ihrem ersten Urteil.

Infolge des Entzugs der Gemeinnützigkeit können Mitglieder und
Unterstützer der Attac-Arbeit ihre Beiträge und Spenden nicht mehr von
der Steuer absetzen. Stiftungen und andere Institutionen können Projekte
von Attac nicht mehr fördern.

Gemeinsam mit anderen Organisationen hat Attac die Gründung der Allianz
"Rechtssicherheit für politische Willensbildung" angestoßen, die im Juli
2015 die Arbeit aufgenommen hat. Der Allianz setzt sich für ein modernes
Gemeinnützigkeitsrecht und eine Änderung der Abgabenordnung ein. Ihr
angeschlossen haben sich mehr als 150 Vereine und Stiftungen – darunter
neben Attac beispielsweise auch Brot für die Welt, Amnesty
International, Medico International, Oxfam, Terres des Hommes und
Campact. (www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de)


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Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
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Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
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