[imc-presse] PM des RAV anlässlich der IMK in dieser Woche:_Jede Abschiebung nach Syrien verletzt die Menschenrechte - Abschiebungsstopp verlängern!

RAV e.V. gs at rav.de
Mon Dec 7 11:01:27 CET 2020


Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der Konferenz der Innenminister in dieser Woche fordert der
RAV, den Abschiebungsstopp nach Syrien zu verlängern.
Wir bitten um Kenntnisnahme der heutigen Pressemitteilung des RAV
(anbei, folgend und auchim Web abrufbar
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/jede-abschiebung-nach-syrien-verletzt-die-menschenrechte/9e51ff7d3d79a890d6a65448e4c03876/>):

"*Jede Abschiebung nach Syrien verletzt die Menschenrechte.
Abschiebungen in einen Folterstaat und Kooperation mit dem Assad-Regime
sind indiskutabel.*"

Pressegespräche können mit RA Dr. Matthias Lehnert geführt werden. Tel.
030.25.29.87 77 | lehnert at aufenthaltsrecht.net.
Kontakt zu den Rechtsanwältinnen Barbara Wessel oder Berenice Böhlo
können über die RAV-Geschäftsstelle (s. Signatur) hergestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

****

*Pressemitteilung Nr. 17/20 vom 7. Dezember 2020*

***Jede Abschiebung nach Syrien verletzt die Menschenrechte **
Abschiebungen in einen Folterstaat**und Kooperationen mit dem
Assad-Regime sind indiskutabel** *

*Der RAV fordert anlässlich der Konferenz der Innenminister in dieser
Woche, den Abschiebungsstopp nach Syrien zu verlängern. Abschiebungen in
einen Folterstaat sind indiskutabel, Syrien ist für keinen Menschen sicher.*

In Syrien ist weiterhin ein brutales und verbrecherisches Regime an der
Macht: Jegliche oppositionelle Handlung oder auch nur der Verdacht,
gegen die Regierung zu sein, wird von Assad und seinem Regime sofort
gewaltsam unterdrückt und verfolgt. Zigtausende Menschen sind und werden
weiter inhaftiert und gefoltert. Dem Verdacht, das Regime zu bekämpfen,
können alle Menschen in allen Teilen des Landes ausgeliefert sein.
Insbesondere diejenigen, die in das Land zurückkehren, sind bedroht, als
Regimegegner*innen angesehen zu werden und im Gefängnis zu landen. Hinzu
kommt eine katastrophale humanitäre Situation und ein durch den Krieg
verwüstetes Land, in dem mehr als sechs Millionen Binnenvertriebene leben.

Die allgegenwärtige existenzielle Gefahrenlage wird von internationalen,
staatlichen wie nichtstaatlichen, Organisationen, einschließlich des
UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR einhellig bestätigt. Auch der Europäische
Gerichtshof (EuGH) hat wieder klar gestellt, dass der syrische
Bürgerkrieg gekennzeichnet sei »/durch die wiederholte und systematische
Begehung von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit
durch die Armee/« (EuGH, Urteil vom 19.11.2020 - C-238/19 -). Auch das
Auswärtige Amt stellt aktuell in seinem Lagebericht fest, dass Syrien
für keinen Menschen und in keiner Region sicher ist. Es verbietet sich
jegliche Kooperation mit syrischen Sicherheitsbehörden.

Auch der Bundesinnenminister hat keine anderen Erkenntnisse, will aber
nun im Zusammenspiel mit seinen Innenministerkollegen der Länder aus CDU
und CSU den Abschiebungsstopp nach Syrien beenden: »/Der Innenminister
hat noch nicht einmal schlechte, er hat schlicht gar keine Argumente.
Abschiebungen nach Syrien würden gegen die Vorgaben der Europäischen
Menschenrechtskonvention verstoßen/«, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dr.
Matthias Lehnert, Mitglied im erweiterten Vorstand des RAV.

Nach Syrien abzuschieben ist aber –  abgesehen davon, dass es
rechtswidrig wäre – auch politisch keine kluge Antwort auf Straftaten
mit mutmaßlich islamistischen Motiven. Islamistische Gefahren dürfen
nicht dazu instrumentalisiert werden, Menschenrechte einzuschränken und
auszuhöhlen. Dazu Rechtsanwältin Barbara Wessel (ebenfalls erw.
RAV-Vorstand) »/Das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlungen
gilt bedingungslos für//alle Menschen, auch bei Abschiebungen in andere
Staaten. Abschiebungen von Straftäter*innen und sogenannten
Gefährder*innen sind ein gefährlicher Dammbruch, der den Schutzwall vor
Abschiebungen auch von anderen Menschen bricht, wie wir am Beispiel
Afghanistan sehen/«.

Um Abschiebungen nach Syrien praktisch möglich zu machen, müsste der
deutsche Staat mit den syrischen Sicherheitsbehörden kooperieren:
»/Theoretisch müssten die syrischen Behörden im Einzelfall gegenüber den
deutschen Behörden sicherstellen, dass keine Folter droht. Es ist völlig
realitätsfern, dass ein durchweg autokratisches, repressives und
unterdrückerisches Regime Zusicherungen gibt, die verlässlich wären und
die rechtsstaatlich einwandfrei in einem Verfahren vor dem
Verwaltungsgericht geklärt werden können/«, so Berenice Böhlo,
Rechtsanwältin und Vorstandsmitglied des RAV.

*Wir fordern die Innenminister des Bundes und der Länder auf, sich an
der Situation in Syrien anstatt an rechten Forderungen zu orientieren,
die Menschenrechte zum Maßstab zu nehmen anstatt sie zu relativieren.
Der Abschiebungstopp nach Syrien muss verlängert werden.*

*Syrien ist nicht sicher – Menschenrechte sind nicht verhandelbar.*

****
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
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Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
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