[imc-presse] PM des RAV_RAV fordert angesichts der Corona-Krise: »Kündigungsschutz muss auf Dauer gestellt werden«

RAV e.V. gs at rav.de
Wed Apr 15 10:46:06 CEST 2020


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei und hier folgend die heutige Pressemitteilung des RAV zum Thema
Kündigungsschutz für Gewerbe- und Wohnraummieter*innen in Zeiten von
COVID-19 und danach mit der Forderung nach Schutz auf Dauer.

Die PM kann auch von unserer Webseite abgerufen werden, *hier*
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/rav-fordert-angesichts-der-corona-krisebr-kuendigungsschutz-muss-auf-dauer-gestellt-werden/d9aa291d73f72357a72c1481252037bc/>.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Veröffentlichung in Ihren Medien.

Ein Kontakt zum AK-Mietrecht im RAV kann über die Geschäftsstelle
hergestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

+++
Pressemitteilung Nr. 07/20 vom 15.4.2020


      *RAV fordert angesichts der Corona-Krise: Kündigungsschutz muss
      auf Dauer gestellt werden*

*Die Bundesregierung hat auf die wirtschaftlichen Folgen der
Corona-Krise zunächst zügig reagiert und unter anderem eine schnelle
Verabschiedung von Schutzvorschriften für Wohnungs- und
Gewerbemieter*innen erwirkt. Allerdings konzentriert sich die Diskussion
aktuell allein darauf, wie den Vermietern und Vermieterinnen die
Mieteinnahmen zu 100 Prozent erhalten werden können. Die Frage nach
einer gerechten Verteilung der Lasten der Corona-Krise wird nicht gestellt.*

Vor diesem Hintergrund erweisen sich die neuen Schutzvorschriften bei
näherer Betrachtung als unzureichend und ungerecht. Gerade bei
Wohnraummieter*innen und Kleingewerbetreibenden werden die Probleme nur
auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

»/Eines ist schon jetzt klar: Auf die gesundheitliche Krise wird eine
wirtschaftliche Krise folgen, und viele Menschen werden die aktuellen
finanziellen Einbrüche später nicht ausgleichen können/«, stellt der
Berliner Rechtsanwalt Henrik Solf, Mitglied im ›Arbeitskreis Mietrecht‹
im RAV dazu fest.

Die neue Regelung soll nur bis zum 30. Juni 2022, also lediglich zwei
Jahre, gelten. Solange sollen Mietrückstände aus der Zeit von April bis
Juni 2020 nicht zur Begründung einer Kündigung herangezogen werden
können. Das reicht zum Schutz der Mieter*innen vor dem Verlust der
Wohnung oder des Gewerberaumes jedoch nicht aus. Es ist zu befürchten,
dass viele Mieter*innen in Kurzarbeit, Kleingewerbetreibende oder
Soloselbständige die wirtschaftlichen Folgen der Krise innerhalb von
zwei Jahren nicht überwunden haben werden.

»/Es ist bereits jetzt absehbar, dass die Betroffenen in dieser Zeit die
Rückstände nicht abtragen können. Es bedarf daher eines dauerhaften
Kündigungsschutzes/«, betont Carola Handwerg, Berliner Anwältin und
ebenfalls im ›AK Mietrecht‹ tätig.

*Wir fordern daher eine differenzierte Lösung:*

Bei allen Gewerbe- und Wohnraummieter*innen sollte die Nachzahlung der
Miete binnen zwei Monaten nach Zustellung einer Räumungsklage eine
Kündigung heilen können – unabhängig davon, ob sie fristgerecht oder
fristlos erklärt wurde. Dieser Schutz muss dauerhaft gelten.
Gleichzeitig ist das Sozialrecht zu ändern: Mieter*innen, die aufgrund
der Corona-Pandemie wegen Einkommenseinbußen ihre Miete nicht zahlen
können, sollten einen Anspruch auf Übernahme der Mietschulden durch die
Sozialleistungsbehörden haben. Derzeit steht die Mietschuldenübernahme
lediglich in deren Ermessen. Für Gewerbemieter*innen mit bis zu zehn
Beschäftigten muss zudem ein Fonds eingerichtet werden, aus dem etwaige
Mietzuschüsse gezahlt werden können.

»/Nur so kann verhindert werden, dass Mieter*innen nicht auch noch unter
den Spätfolgen der Corona-Krise zu leiden haben/«, so Rechtsanwalt
Benjamin Raabe vom RAV. »/Die krisenbedingten Kosten muss die
Allgemeinheit tragen/«.

---
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
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