[imc-presse] Pressemitteilung: Keine Geordnete-Rechtlosigkeit! Weiterer Angriff auf den Rechtsstaat in Vorbereitung.

RAV e.V. gs at rav.de
Sun Jun 2 11:57:28 CEST 2019


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

anbei und hier folgend senden wir Ihnen unsere heutige Pressemitteilung
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/keine-geordnete-re
chtlosigkeit-br-weiterer-angriff-auf-den-rechtsstaat-in-vorbereitung/b20ec12
e054deb0f0857543faff8d702/>  "Keine Geordnete-Rechtlosigkeit! Weiterer
Angriff auf den Rechtsstaat in Vorbereitung".

Der RAV kritisiert darin noch mal sehr deutlich das Gesetzesvorhaben zum
„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, das am Montag den 3.6.19 im Innenausschuss des
Bundestages verhandelt werden wird.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Veröffentlichung in Ihren Medien.

 

Rechtsanwältin Berenice Böhlo wird am Montag in ihrer Kanzlei erreichbar
sein. Tel. 030-24 72 40 90

 

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

 

Sigrid v. Klinggräff

RAV-Geschäftsstelle

 

***

RAV-Pressemitteilung Nr. 3 vom 2. Juni 2019

 

Keine Geordnete-Rechtlosigkeit!

Weiterer Angriff auf den Rechtsstaat in Vorbereitung

 

Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz, das morgen im Innenausschuss des Bundestages
verhandelt werden soll, ist ein fundamentaler Angriff auf den Rechtsstaat.
Das Gesetz sieht systematische Inhaftierungen und existenzielle Einschnitte
bei den Sozialleistungen und der Integration von Geflüchteten vor.

 

Rechtsanwältin Berenice Böhlo vom Vorstand des RAV sagt: »Dieses Gesetz
stellt unsere Mandant*innen rechtlos. Es wird zu massenhaft rechtswidrigen
Inhaftierungen und Abschiebungen kommen, ohne dass die Betroffenen einen
Anwalt oder eine Anwältin einschalten können. Wir werden für unsere
Mandantinnen vor den Sozialgerichten wieder um jede Windel kämpfen müssen«.

 

Die Regierungsparteien behaupten, das Gesetz sei eine Reaktion auf ein
angebliches Defizit im Vollzug von Abschiebungen. Tatsächlich ist das Gesetz
die Reaktion auf die Angriffe von rechts und zeigt, wie die Entrechtung von
Flüchtlingen nicht nur ein Thema von Rechtsaußen ist, sondern von CDU und
SPD zentral vorangetrieben wird.

 

Ein dauerhafter Aufenthalt von bis zu 18 Monaten in Anker-Einrichtungen
<https://de.wikipedia.org/wiki/Ankerzentrum>  verhindert systematisch und
gezielt den Zugang zum Recht. Das Asylrecht ist, wie es das
Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, in besonderer Weise ein
verfahrensabhängiges Recht. Verfahrensrecht hat Verfassungsrang.

 

Alle bisherigen anwaltlichen Erfahrungen mit Anker-Zentren zeigen, dass
gerade dort das Verfahrensrecht systematisch verletzt wird. Eine
unabhängige, anwaltliche Vertretung von Anfang an ist Grundlage eines
rechtsstaatlichen Verfahrens, in den Anker-Einrichtungen aber nicht mehr
möglich. Der Bundestagsabgeordnete Dr. Lars Castellucci (SPD) hatte im
Rahmen der Koalitionsvereinbarung versprochen, dass in den
Anker-Einrichtungen der Zugang zum Recht erhalten bleibt. Genau das ist, wie
die Erfahrung zeigt, nicht der Fall. Dennoch ist auch die SPD bereit, die
Entrechtung von Flüchtlingen noch weiter voranzutreiben.

 

Über 80 Prozent der Haftentscheidungen von Richtern*innen haben sich als
rechtswidrig erwiesen. Würde es der Gesetzgeber mit dem Zugang zum Recht
ernst meinen, müsste jeder inhaftierte Flüchtling eine anwaltliche
Vertretung beigeordnet bekommen. Hier aber schweigt das Gesetz.

In der Vergangenheit hat sich weit über die Hälfte der Entscheidungen des
Bundesamtes als falsch erwiesen und wurde von den Verwaltungsgerichten
aufgehoben. Das Bundesamt ist nunmehr stolz auf eine angebliche Fehlerquote
von ›nur‹ noch 25 Prozent. Auch in den Verfahren, in denen es um die
Überstellung in andere EU-Länder geht, kommt es regelmäßig zu behördlichen
Entscheidungen, die später von den Gerichten aufgehoben werden.

 

RAV-Vorstandsmitglied Berenice Böhlo: »Die Rechtslage ist äußerst komplex,
da es kein einheitliches europäisches Asylsystem gibt. Ohne anwaltliche
Beratung und Vertretung wird es in Zukunft kaum gelingen, überhaupt
effektiven Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten zu erhalten, denn die
Betroffenen können faktisch nicht mehr vor den Verwaltungsgerichten klagen«.

 

Nach wie vor ist ein Großteil der Gesellschaft in der Unterstützung mit
Geflüchteten aktiv. Das Gesetz ist eine schallende Ohrfeige für alle hier
aktiven Bürger*innen. Die neue ›Härte‹ von der der CDU-Abgeordnete Philipp
Amthor so begeistert spricht, basiert auf struktureller Entrechtung und ist
eine Katastrophe, die die Gesellschaft an sich betrifft.

 

Neben dem RAV kritisieren über 20 weitere zivilgesellschaftliche
Organisationen, darunter Richter*innen und Anwält*innen, das Gesetz und
haben in einem
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/geordnete-rueckkeh
r-gesetz/156602b4959eb2f8307e6a8d09fdfb11/> Offenen Brief dagegen Stellung
bezogen.

 

****

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.

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