[imc-presse] Pressemitteilung von NAV-DEM

NAV-DEM e.V. info at navdem.com
Thu Feb 7 10:06:43 CET 2019


07.02.2019




*Verwaltungsgericht Düsseldorf stellt klar: NAV-DEM ist nicht Teil der PKK.
Demoverbot war rechtswidrig.*



Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom gestrigen Tag
festgestellt, dass das Verbot einer geplanten kurdischen Versammlung zum
Thema „Stoppt den Krieg in Afrin“ rechtswidrig war.



In der mündlichen Urteilsbegründung führte die Vorsitzende aus, dass
zwischen dem Demokratischen Gesellschaftszentrum der KurdInnen, Nav-Dem
e.V., einerseits und der verbotenen PKK scharf getrennt werden müsse. Mit
dieser Begründung können also kurdische Versammlungen nicht verboten werden.



Zugleich stellte das Gericht klar, dass durch die geplante Demo mit 2.000
Teilnehmern im Februar 2018 auch keine unmittelbare Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit zu befürchten war. Nur vereinzelt bleibende
Verstöße gegen das Vereinsgesetz reichen hierfür nämlich nicht aus.



Schließlich habe die Düsseldorfer Polizei den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit nicht beachtet. Auf einzelne Verstöße gegen das
Strafgesetz könne nicht mit einem Versammlungsverbot reagiert werden, das
einer Vielzahl von Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern ihr
Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nehme, nur weil einzelne Straftaten
begehen würden.



Ayten Kaplan, Ko-Vorsitzende von NAV-DEM, begrüßte das richtungsweisende
Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. „Wir haben von Anfang an klar
gemacht, dass die Demonstrationsverbote gegen unseren Verband eine
Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit darstellt. Die
deutschen Sicherheitsbehörden haben dieses Grundrecht im vergangenen Jahr
mit willkürlichen Gründen für eines der größten MigrantInnengruppen in
Deutschland ausgehöhlt und sich somit zur Helferin des diktatorischen
Erdogan-Regimes gemacht. Wir hoffen, das mit dem gestrigen Gerichtsurteil
diese Willkür endlich ein Ende hat“, so Kaplan.



Klägervertreter Rechtsanwalt Theune zeigte sich erfreut über die Klarheit
der Urteilsbegründung: „In aller Deutlichkeit stellte das Gericht klar,
dass die Behauptung der Düsseldorfer Polizei, NAV-DEM sei eine
„Unterorganisation“ der PKK, jeder Tatsachengrundlage entbehrt. Das
Versammlungsrecht in Deutschland gilt nach wie vor auch für Kurdinnen und
Kurden.“



Kontakt: NAV-DEM: info at navdem.com

Klägervertreter Rechtsanwalt Lukas Theune: theune at akm-berlin.de
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