[imc-presse] [attac-d-presse] Polizeigesetz NRW: Bündnis fordert vollständigen Stopp / Demonstration am 8.12. in Düsseldorf

Attac-Pressestelle presse at attac.de
Fri Nov 23 12:36:09 CET 2018


Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie die folgende Pressemitteilung des Bündnisses
"Polizeigesetz NRW stoppen!", dem auch Attac Deutschland angehört.

Als Ansprechpartnerin von Attac zum Thema steht Ihnen gern Sabine
Lassauer zur Verfügung unter Tel. 0176 8165 1247, sabine.lassauer at attac.de.

Weitere Pressekontakte des Bündnisses finden Sie unten in der Mail.

Mit freundlichen Grüßen
Frauke Distelrath

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Pressemitteilung
Bündnis "Polizeigesetz NRW stoppen!"


+++ Weiterhin breiter Widerstand gegen geplante Verschärfung des
Polizeigesetzes NRW

+++ Das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ ruft auf zu Aktionswochen
und einer landesweiten Demonstration am 8.12.2018 in Düsseldorf

+++ Bündnissprecherin Michèle Winkler fordert, das Gesetz vollständig zu
stoppen, statt kosmetische Änderungen vorzunehmen

Die Fraktionen von CDU und FDP des Landtags NRW haben am 9. Oktober
einen  Änderungsantrag zur umstrittenen Verschärfung des Polizeigesetzes
vorgestellt. Das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ bemängelt, dass
die öffentliche Kritik und die Stellungnahmen zahlreicher Expert*innen
nicht ernst genommen wurden und fordert, die geplanten Verschärfungen zu
kippen. Das Bündnis ruft zum landesweiten Protest auf, mit lokal
organisierten Aktionswochen und einer landesweiten Demonstration am
8.12.2018 in Düsseldorf.

Bündnissprecherin Kerstin Demuth kommentiert: „Die Regierungsfraktionen
erklären nicht, wie die Verschärfung für mehr Sicherheit sorgen soll.
Das Gegenteil ist der Fall: Unsere Abwehrrechte gegen den Staat schaffen
Sicherheit – und die werden durch den Gesetzentwurf ausgehöhlt. Das
Gesetz führt zu Rechtsunsicherheit, weil die polizeilichen Maßnahmen
fortan jede*n treffen können: Es kann ausreichen, bestimmte
Internetseiten anzuklicken, mit vermeintlich Verdächtigen in Kontakt zu
stehen oder einfach zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein."

*Weitreichende Überwachungsbefugnisse*

Auch in der veränderten Fassung des Gesetzes sollen alle Überwachungs-
und Repressionsmaßnahmen des Entwurfs erhalten bleiben, darunter
elektronische Fußfesseln und Schleierfahndung. Ebenso soll die
Videoüberwachung ausgeweitet werden, obwohl sie Studien zufolge gegen
Gewalt und Terror wirkungslos ist. Dagegen wird der Polizei mit dem
Taser eine neue, lebensgefährliche Waffe zugestanden, die in den USA
schon zu Hunderten Toten führte.

Auch staatliches Hacking via Staatstrojaner ist weiterhin vorgesehen.
Gegen Staatstrojaner laufen mehrere Verfassungsbeschwerden – auch von
der FDP, unter anderem, weil das Eindringen in Geräte nur über offen
gehaltene Sicherheitslücken funktioniert.

*Zwei Wochen Unterbindungsgewahrsam ohne anwaltlichen Beistand*

Der Unterbindungsgewahrsam soll deutlich verlängert werden: von aktuell
zwei Tagen nun auf zwei Wochen. Diese erste Frist kann jedoch verlängert
und anschließend beliebig oft neu beantragt werden. Damit wird die
Möglichkeit geschaffen, Menschen ohne Rechtsbeistand und ohne
Verurteilung einzusperren. Das ist ein Bruch mit dem Prinzip der
Unschuldsvermutung. Die Vorschrift gilt sogar – anders als noch im
letzten Entwurf – für alle (und nicht ausschließlich für terroristische)
Straftaten. "Ein perfektes Sinnbild für den gesamten Änderungsantrag",
so Sabine Lassauer, Sprecherin des Bündnisses. "Die Änderungen sind
reine Augenwischerei, um unsere Kritik zu ersticken. Aber wir bleiben
dabei: Das Gesetzesvorhaben strotzt vor Kontrollwahn. Es bleibt ein
Angriff auf unsere Grundrechte und Freiheiten. Wir lehnen es deshalb
kompromisslos  ab."

*Fragwürdige Definition von Terrorismus*

Trotz gegenteiliger Behauptung ist der weithin kritisierte Begriff der
"drohenden Gefahr" weiterhin im Gesetz enthalten. Zwar wurden die Worte
"drohende Gefahr" entfernt, allerdings findet sich deren Definition nun
in den Maßnahmenvorschriften der Quellen-TKÜ, der Aufenthaltsvorgaben
und der elektronischen Fußfessel.

An die Stelle der "drohenden terroristischen Gefahr" tritt ein weit
gefasster Straftatenkatalog "terroristischer Straftaten". Solch ein
Katalog ist laut Sachverständigem Prof. Dr. Clemens Arzt grundsätzlich
ungeeignet für die Gefahrenabwehr und überschreite hier deutlich das Maß
des grundrechtlich Vertretbaren. Danach würde in Zukunft bereits das
Beschädigen eines Polizeifahrzeugs als Terrorismus gewertet, wenn es mit
„terroristischem Vorsatz“ geschieht. Wie dieser Vorsatz nachgewiesen
werden soll, bleibt unklar.

„Das Gesetz stellt einen Paradigmenwechsel dar und der Änderungsantrag
ist nur eine Verschleierungstaktik“, erklärt Bündnissprecherin Michèle
Winkler. „Die Gefährder-Definition gibt der Polizei die Möglichkeit,
weit vor einer konkreten Gefahr Menschen zu überwachen und ihre Freiheit
empfindlich einzuschränken. Die Pläne der NRW-Regierung schaffen die
Voraussetzungen für polizeiliche Willkür, beschneiden wesentliche
Grundrechte und zerstören das Vertrauen in die Demokratie.“

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Weitere Informationen:

• Bündnis "Polizeigesetz NRW stoppen!": https://Polizeigesetz-NRW-stoppen.de

• Übersicht über die Polizeigesetzverschärfungen der Bundesländer und
Protestbündnisse:
https://digitalcourage.de/blog/2018/uebersicht-polizeigesetze

• Gesetzentwurf der Fraktionen CDU & FDP und Beratungsvorgang zum
Gesetzentwurf im Dokumentenpool des Landtags NRW:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/SicherheitspaketI/index.jsp

• Stellungnahme zum Änderungsantrag von Prof. Dr. Clemens Arzt:
https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-936.pdf

• Zur Kritik am Einsatz von Staatstrojanern:
https://digitalcourage.de/staatstrojaner

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Pressekontakte:

Bündnis: 0157 38319976, presse at polizeigesetz-nrw-stoppen.de

Kerstin Demuth, Digitalcourage: 0521 1639 1639, mail at digitalcourage.de

Sabine Lassauer, Attac Deutschland: 0176 81651247, sabine.lassauer at attac.de

Michèle Winkler, Komitee für Grundrechte und Demokratie: 0221 9726930,
michelewinkler at grundrechtekomitee.de

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Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
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Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel. 069 900 281-42; 0151 6141 0268
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