[imc-presse] [attac-d-presse] G20-Proteste: Attac klagt gegen Aktionsverbote in Hamburg

Attac-Pressestelle presse at attac.de
Tue Apr 3 12:01:07 CEST 2018


Pressemitteilung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main, 3. April 2018



* G20-Proteste: Attac klagt gegen Aktionsverbote in Hamburg


* Solch massiver Angriff auf demokratische Rechte darf sich nicht
wiederholen


Attac wehrt sich gegen die Verletzung der Grundrechte auf
Demonstrations-, Meinungs- und Kunstfreiheit während der G20-Proteste in
Hamburg. Dazu hat das globalisierungskritische Netzwerk nun beim
Hamburger Verwaltungsgericht Klagen gegen die Verbote von drei
Attac-Aktionen am 7. Juli des vergangenen Jahres eingereicht. Ziel der
Klagen ist es auch, die Rechtswidrigkeit der 38 Quadratkilometer großen
Versammlungsverbotszone während des G20-Gipfels feststellen zu lassen.

Mit den Aktionen "Neoliberalismus ins Museum", "Wider den Wachstumswahn"
und "Freihandel als Fluchtursache" wollte Attac seine inhaltliche Kritik
an der Politik der G20 in die Öffentlichkeit tragen. Die Stadt Hamburg
verbot die angemeldeten Versammlungen jedoch, da sie in der so genannten
blauen Zone, stattfinden sollten.

„Von dem versprochenen Festival der Demokratie war Hamburg während des
G20-Gipfels im vergangenen Sommer so weit entfernt wie die Türkei von
Pressefreiheit. Mit dem Totalverbot von Versammlungen in der gesamten
Innenstadt und weit darüber hinaus erklärte der Senat die Stadt zur
demokratiefreien Zone“, sagt Judith Amler vom bundesweiten
Attac-Koordinierungskreis.

Sabine Lassauer, ebenfalls Mitglied im Attac-Koordinierungskreis
ergänzt: „Ein solch massiver Angriff auf politische Grundrechte darf
sich nicht wiederholen – weder in Hamburg, noch anderswo in unserem
Land. Darum ist es auch neun Monate nach dem G20 unerlässlich, dass wir
gegen die Aktionsverbote rechtlich vorgehen.“

Bereits im Januar haben Sabine Lassauer und zwei weitere Attac-Aktive
gegen einen gewaltsamen Polizeieinsatz während der G20-Proteste geklagt,
bei dem sie als friedlich Demonstrierende so verletzt wurden, dass sie
im Krankenhaus behandelt werden mussten. Der Prozesstermin steht noch
nicht fest.

Hamburger Rechtsanwältinnen und -anwälte reichten zu Jahresbeginn zudem
weitere Klagen ein, um anhand von Einzelfällen exemplarisch feststellen
zu lassen, dass Versammlungsverbote und Polizeieinsätze während der
G20-Proteste rechtswidrig waren.

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Weitere Informationen:

* Pressemitteilung „G20: Attac-Aktive reichen Klage gegen gewaltsamen
Polizeieinsatz ein“, 17.1.2018:
http://www.attac.de/presse/detailansicht/news/g20-attac-aktive-reichen-klage-gegen-gewaltsamen-polizeieinsatz-ein-1/


* Pressemitteilung des RAV zu weiteren Klagen, 9.1.2018:
www.attac.de/presse/detailansicht/news/einladung-zur-pressekonferenz-2/

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Für Rückfragen und Interviews:


* Judith Amler, Koordinierungskreis von Attac Deutschland,
Tel. 0176 6248 6383

* * Sabine Lassauer, Koordinierungskreis von Attac Deutschland,
Tel. 0176 816 512 47

* Rechtsanwältin Waltraut Verleih, Tel. 069 6109 3662
(erreichbar ab 9.4.)


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Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
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Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069 900 281-42; 0151 6141 0268
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