[imc-presse] RAV-PM: Mietpreisbremse verfassungsgemäß_Gericht bestätigt Anwendbarkeit

RAV e.V. gs at rav.de
Wed Oct 18 17:57:36 CEST 2017


Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freundinnen und Freunde,

 

anbei und hier folgend senden wir Ihnen/Euch eine aktuelle Pressemitteilung
des ›Arbeitskreis Mietrecht‹ im RAV zur Verfassungsmäßigkeit der
Mietpreisbremse, mit der Bitte um Kenntnisnahme und Veröffentlichung in
Ihren Medien. 

 

Wir danken für engagierte Weiterleitung,

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ursula Groos

-Geschäftsführerin-

 

---

 

RAV-Pressemitteilung Nr. 5 vom 18. Oktober 2017

 

 

Mietpreisbremse verfassungsgemäß!

Gericht bestätigt Anwendbarkeit 

 

Das Amtsgericht Neukölln hat die Anwendbarkeit und Verfassungsmäßigkeit der
Mietpreisbremse bestätigt und widerspricht damit in seinem Urteil vom 11.
Oktober 2017 (Az. 20 C 19/17) ausdrücklich der 67. Kammer des Berliner
Landgerichts, die die Mietpreisbremse Ende September 2017 in einem Beschluss
für verfassungswidrig befunden hatte.

 

In dem vorliegenden Urteil wird die Mietpreisbremse zudem in bestimmten
Konstellationen für analog anwendbar erklärt.

Konkret ging es darum, dass die Vermieterin die Kündigung der ausziehenden
Hauptmieterin einer von mehreren jungen Leuten bewohnten Wohnung zur
Bedingung für einen Vertragsabschluss mit den bisherigen Untermietern
machte. Nach der Kündigung der Hauptmieterin bestand die Vermieterin jedoch
plötzlich darauf, noch in der verbleibenden Mietzeit eine Vertragsänderung
zu vereinbaren, laut der die Untermieter zu Hauptmietern werden würden, die
bisherige Hauptmieterin aus dem Vertrag ausscheiden und die Miete für die
58qm große Wohnung um über 300,- EUR steigen sollte. Andernfalls wollte sie
keinen Vertrag mit den Untermietern abschließen.

 

Ganz offensichtlich ging es der Vermieterin darum, die bei einem neuen
Vertragsabschluss anwendbare Mietpreisbremse zu umgehen.

In dieser Konstellation hielt das Amtsgericht Neukölln eine analoge
Anwendung der Vorschriften der Mietpreisbremse für richtig. »Die Erhöhung
der Miete um über 300,- EUR müssen die Mieter nicht zahlen«, so das Gericht.

 

Rechtsanwalt Max Althoff erklärt dazu für den ›Arbeitskreis Mietrecht‹ im
RAV: »Mit dieser Entscheidung bestätigt das Amtsgericht Neukölln unsere
Rechtsauffassung in Sachen Mietpreisbremse«.

 

(Siehe dazu auch -
http://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/rav-haelt-mietpreisb
remse-fuer-verfassungskonform-und-uebt-kritik-an-entscheidung-des-landgerich
ts-berlin-536/)

 

Kontakt für weitere Informationen zum Urteil:

RA Max Althoff, 030.342 24 42

 

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Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.

Greifswalder Str. 4 | 10405 Berlin

Tel 030.41723555 | Fax 030.41723557

www.rav.de <http://www.rav.de/>  | kontakt at rav.de

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