[imc-presse] Presseerklärung: Hamburger Polizei greift freie Advokatur an

RAV e.V. gs at rav.de
Tue Jul 4 10:01:29 CEST 2017


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

anbei und hier folgend machen wir Sie auf unsere Presseerklärung aufmerksam
und bitten um Veröffentlichung in Ihren Medien sowie ggf. um Weiterleitung
in die entsprechenden Ressorts.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ursula Groos

-Geschäftsführerin-

 

---

 

Presseerklärung Nr. 2 vom 4. Juli 2017

 

Hamburger Polizei greift freie Advokatur an

Mitgliedschaft in bürgerrechtlichem Anwältinnen- und Anwälteverein als
›Gefahr‹?

 

Die Hamburger Polizei greift im Rahmen der rechtlichen Auseinandersetzungen
um die Proteste gegen den G20-Gipfel die freie Advokatur und damit ein
tragendes Prinzip des Rechtsstaates an. In einem verwaltungsgerichtlichen
Verfahren vertritt die Behörde die Auffassung, die Mitgliedschaft von
Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen im RAV sei Indiz für eine Gefährdung
der öffentlichen Sicherheit.

 

Die Polizei hat per Allgemeinverfügung in weiten Teilen der Hansestadt
Versammlungen untersagt. Vier ehemalige Jura-Studierende aus Hamburg –
früher Mitglieder in der Initiative Hamburger aktive Jura-Student_innen
(HAJ) – klagen derzeit gegen das von der Hamburger Polizei erlassene Verbot
von Demonstrationen am 7./8. Juli 2017.

 

Gegen diesen Eilantrag geht nun die Polizei mit einem Angriff auf die freie
Anwaltschaft vor: Am 3. Juli 2017 hat die Behörde eine schriftliche
Gefahrenprognose vorgelegt, bei der sie ausführt, die Antragstellenden und
die genannte Studierendengruppe seien mit dem ›Republikanischen Anwältinnen-
und Anwälteverein‹ (RAV e.V.) verbunden. Außerdem seien die im Verfahren
mandatierten Rechtsanwält_innen Mitglieder im RAV. Daher sei davon
auszugehen, dass eine große Anzahl von Personen an Spontanversammlungen
teilnehmen werde, so dass auch die Gefahr faktischer Blockaden bestehe.

 

Zum ›Beleg‹ sind diesem Schriftsatz u.a. die Ankündigung einer Veranstaltung
angefügt, auf der – organisiert vom RAV und dem HAJ/KSJ – über den »Kampf
gegen die Straflosigkeit von Völkerrechtsverbrechen« informiert wurde, sowie
Auszüge aus dem RAV-Anwaltsverzeichnis mit den Daten der die Antragsteller
vertretenden Rechtsanwält_innen.

 

Die freie Anwaltswahl ist ein zentrales rechtsstaatliches Prinzip. Mit ihrer
Argumentation unterteilt die Hamburger Polizeiführung Rechtsanwält_innen in
›genehme‹ und ›gefährliche‹. Die Wahl des Anwalts wird so zur
Gefahrenprognose herangezogen. Hierdurch werden Grundregeln des
Rechtsschutzes außer Kraft gesetzt.

 

Dr. Peer Stolle, Rechtsanwalt und Vorstandsvorsitzender des RAV, erklärt
dazu: »Das Vorgehen der Hamburger Polizei stellt grundlegende Prinzipien des
Rechtsstaats in Frage. Rechtsanwält_innen und renommierte Anwaltsvereine als
Gefahr zu definieren, offenbart ein fehlendes Verständnis von
rechtsstaatlichen Grundsätzen und für die Aufgabe und Funktion der
Anwaltschaft. Die Argumentation der Hamburger Polizeiführung schließt sich
nahtlos an die Missachtung des Gewaltenteilungsprinzips in den vergangenen
Tagen an, als sich die Hamburger Polizei über gerichtliche Entscheidungen
schlicht hinweggesetzt hat«.

 

Das Vorgehen der Polizei hat auch deshalb besondere Brisanz, weil unter dem
Dach des RAV der Anwaltliche Notdienst während der G20-Proteste organisiert
ist. »Der sowieso schon bei polizeilichen Großeinsätzen extrem
eingeschränkte Rechtsschutz droht in Hamburg vollends außer Kraft gesetzt zu
werden. Es ist zu befürchten, dass die Hamburger Polizeiführung eine
Vertretung durch den Anwaltlichen Notdienst in den Gefangenensammelstellen
verhindern will«, so Rechtsanwältin Britta Eder aus Hamburg, die einen der
Antragsteller vertritt.

 

Der RAV ruft alle Demokrat_innen auf, sich an den Protesten und für die
Stärkung der Bürgerrechte zu beteiligen. Es darf nicht sein, dass die Stadt
Hamburg und die Bundesregierung rechtsstaatliche Grundsätze über Bord werfen
und einen faktischen Ausnahmezustand schaffen, um ausländische Staats- und
Regierungschefs – darunter Vertreter verschiedener autoritärer Regime – zu
hofieren.

 

 

Kontaktmöglichkeiten

Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle (Berlin): 030.4467 9216

Rechtsanwältin Britta Eder (Hamburg): 0176.2216 9938

 

Aus unserem Selbstverständnis: Der RAV ist eine politische
Anwaltsorganisation. Er versteht sich als Teil der Bürgerrechtsbewegung und
arbeitet auf nationaler wie auf internationaler Ebene mit zahlreichen
Verbänden sowie mit Gruppen der Neuen Sozialen Bewegungen zusammen. Er nimmt
Einfluss auf rechtspolitische Entwicklungen u.a. durch Beteiligungen an der
öffentlichen und fachöffentlichen Diskussion, Stellungnahmen gegenüber der
Legislative sowie dem Bundesverfassungsgericht oder Unterstützung von Legal
Teams bei demonstrativen Großereignissen.

 

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Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.

Greifswalder Str. 4 | 10405 Berlin

Tel 030.41723555 | Fax 030.41723557

www.rav.de <http://www.rav.de/>  | kontakt at rav.de

Mo - Fr 10 -16h

 

 

 

 

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