[imc-presse] [attac-d-presse] Erbschaftssteuer: Bundesamt für Statistik belegt Privilegierung großer Betriebsvermögen

Attac-Pressestelle presse at attac.de
Tue Aug 29 13:30:13 CEST 2017


Pressemitteilung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main, 29. August 2017



* Erbschaftssteuer: Statistik zeigt enorme Privilegierung großer
Betriebsvermögen


* Attac legt Vorschläge für gerechte Reform der Erbschaftssteuer vor


Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes bestätigen die Kritik von
Attac an der ungerechten Erbschaftssteuer: Je höher das vererbte oder
verschenkte Betriebsvermögen ist, desto niedriger fällt die prozentuale
Steuerbelastung der Erben aus. Das globalisierungskritische Netzwerk
fordert daher eine echte Reform der Erbschaftssteuer, die den Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird, Betriebsvermögen angemessen
zu besteuern.

Die Auswertung des Bundesamtes zeigt, dass bei Vermögensübergängen ab 20
Millionen Euro der tatsächliche Steuersatz bei nur 3,4 Prozent liegt.
Gesetzlich vorgesehen sind 20 Prozent. Noch extremer sind die Daten bei
Schenkungen – also dann, wenn der Vermögensübergang bereits vor dem Tod
der Eigentümer geregelt wird. Bei Schenkungen von mehr als 20 Millionen
Euro bezahlen die Erben nur 0,7 Prozent Steuern. Mit insgesamt 37
Milliarden Euro machten diese hohen Schenkungen 2016 rund ein Drittel
der gesamten erfassten Vermögensübergänge aus.
(http://t1p.de/Statistik-Erbschaftssteuer)

"Damit wird die eigentliche Steuergesetzgebung auf den Kopf gestellt.
Statt größere Vermögen gemäß dem Prinzip der Leistungsfähigkeit stärker
zu belasten, werden sie faktisch freigestellt", sagt Attac-Steuerexperte
Alfred Eibl. "Eine solche Schieflage ist unerträglich und zerstört
unsere Gesellschaft. Jahrelang abzuwarten, bis wieder Fälle bis zum
Bundesverfassungsgericht durchgeklagt worden sind, ist unzumutbar."

Die Daten des Bundesamtes beziehen sich auf das Jahr 2016.
Vorausberechnungen der Bundesregierung im aktuellen 26.
Subventionsbericht zeigen indes, dass sie durch die Reform der
Erbschaftssteuer keine grundsätzliche Veränderung erwartet.

Attac hat während des Gesetzgebungsverfahrens wiederholt kritisch auf
die fortdauernde Privilegierung großer Betriebsvermögen hingewiesen. Das
Netzwerk hat einen Alternativvorschlag entwickelt, dessen Grundsätze lauten:

	• Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, also Beibehaltung der
	progressiven Steuerbelastung (je höher das erhaltene Vermögen,
	umso höher der Steuersatz)

	• Abschaffung der Privilegierung des Übergangs von großen
	Vermögen

	• Entlastung von kleinen Erbschaften und Schenkungen, die
	derzeit am stärksten belastet werden. Dazu verhilft ein
	personenbezogener Freibetrag für jeden Leistungsempfänger von
	zwei Millionen (insgesamt im Leben). Der bisherige
	Freibetragswildwuchs ist abzuschaffen.

	• Über Ratenzahlungen und Stundungen können Schwierigkeiten im
	Unternehmensbereich oder bei der Aufteilung von Vermögen
	aufgefangen werden.

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Für Rückfragen und Interviews:

* Alfred Eibl, Attac.Koordinierungskreis, Tel. 0160 9078 0266

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Weitere Informationen:

* Pressemitteilung "Attac legt Vorschlag für gerechte Erbschaftssteuer
vor" (2016)
www.attac.de/presse/detailansicht/news/attac-legt-vorschlag-fuer-gerechte-erbschaftssteuer-vor/


* Kampagne "Nein zu dieser Reform der Erbschaftssteuer"
http://www.attac.de/kampagnen/umverteilen/erbschaftssteuer/

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Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
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Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069 900 281-42; 0151 6141 0268
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