[imc-presse] [attac-d-presse] Geldwäscherichtlinie: Register wirtschaftlich Berechtigter offenlegen

Attac-Pressestelle presse at attac.de
Fri Mar 4 11:30:30 CET 2016


Pressemitteilung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main. 4. März 2016


Sehr geehrte Damen und Herren,

gemeinsam mit anderen Organisationen hat das globalisierungskritische
Netzwerk Attac Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in einem offenen
Brief (http://t1p.de/Brief-Register) aufgefordert, das Register der
wirtschaftlich Berechtigten im Rahmen der EU-Geldwäscherichtlinie
offenzulegen.

Die Einführung des Registers der wirtschaftlich Berechtigten an
Unternehmen, Stiftungen und Trusts ist ein Erfolg der jahrelangen
Kampagne von Attac und des internationalen Netzwerks für
Steuergerechtigkeit. Vor allem die deutsche Regierung hatte die
Forderung nach dem Register anfangs unter Hinweis auf das
Steuergeheimnis empört zurückgewiesen.

Um Geldwäsche und die dahinter stehenden Straftaten wirksam bekämpfen zu
können, muss das Register aus Sicht von Attac und seinen Bündnispartnern
unbedingt öffentlich gemacht werden. Die Erfahrungen aus den Skandalen
der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass oft nur öffentlicher Druck
Behörden aktiv werden lässt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass ein
falsches Verständnis von Wirtschaftsfreundlichkeit oder gar Kumpanei von
Verantwortlichen dazu beitragen, dass nichts passiert.

Mit Rückfragen an Attac zum Thema wenden Sie sich bitte an:

* Karl-Martin Hentschel, Attac-Vertreter im Netzwerk
Steuergerechtigkeit, Tel. 0151 5908 4268

* Detlev von Larcher, Attac-AG Finanzmärkte und Steuern,
Tel. 0160 9370 8007


Mit freundlichen Grüßen
Frauke Distelrath

--

An den
Bundesminister der Finanzen
Dr. Wolfgang Schäuble
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin


EU-Richtlinie gegen Geldwäsche: Register der wirtschaftlich Berechtigten
offenlegen – "berechtigtes Interesse" von Nichtregierungsorganisationen
umfassend anerkennen


Sehr geehrter Herr Minister,

die vierte Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche
leistet mit den verpflichtenden Registern zu den wirtschaftlich
Berechtigten an Unternehmen, Stiftungen und Trusts einen wichtigen
Beitrag bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der dahinter stehenden
Straftaten.

Das Netzwerk Steuergerechtigkeit und seine Mitglieder Transparency
International Deutschland, Attac und WEED (Weltwirtschaft Ökologie &
Entwicklung) arbeiten gegen die verheerenden gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Folgen von Korruption, Kriminalität,
Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Dafür sind wir dringend auf einen
Zugang zu dem neuen Register angewiesen. Mit unserer Arbeit leisten wir
einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Missständen, der die Arbeit
der Behörden ergänzt.

Die Richtlinie hält in Art. 30, Abs. 5 c) fest, dass die Angaben "in
allen Fällen" zugänglich sein sollen für "alle Personen oder
Organisationen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können". Wir
denken jedoch, dass Deutschland das Register öffentlich machen sollte.
Das würde die Aufklärung über Missstände erleichtern und Kosten sparen.
Auch rechtlich stellt die Öffentlichkeit kein Problem dar, da die
Richtlinie nur einen Mindeststandard im Hinblick auf Transparenz
vorschreibt. Das Finanzministerium der Niederlande beschloss vorletzte
Woche, das Register öffentlich zu machen, weil ein Zugang nur bei
berechtigtem Interesse "schlecht überprüfbar und durchsetzbar definiert
und mit hohen Belastungen sowohl für den Administrator des Registers als
auch den Nutzer verbunden" sei. 1)

Sofern das Register nicht ganz öffentlich wäre, müsste zumindest das
"berechtigte Interesse" von Nichtregierungsorganisationen umfassend
anerkannt werden. Eine Prüfung der Zugangsberechtigung müsste
gegebenenfalls auf ein Minimum beschränkt sein und auch einen
Dauerzugang ermöglichen.

Die Daten müssen zudem leicht über das Internet und systematisch gut
abrufbar sein. Schließlich darf keine Gebühr erhoben werden, weil große
Recherchen sonst nicht finanzierbar sind. Nur so kann die
Geldwäsche-Richtlinie ihre volle Wirkung entfalten. Wir würden Ihnen
unser Anliegen auch gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Henn, Referent für Finanzmärkte, WEED
Lisa Großmann, Koordinatorin Netzwerk Steuergerechtigkeit
Caspar von Hauenschild, Vorstand Transparency International Deutschland
Karl-Martin Hentschel, Vertreter von Attac im Netzwerk Steuergerechtigkeit

--

Um Antwort wird gebeten an:
Netzwerk Steuergerechtigkeit, c/o WEED e.V.
Eldenaer Str. 60, 10247 Berlin
Tel. 0049-(0)30-275 82 614,
info at netzwerk-steuergerechtigkeit.de
www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de

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Die Mitglieder des Netzwerks Steuergerechtigkeit sind:
- Attac Deutschland
- Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt (KDA-EKD)
- Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS)
- Global Policy Forum
- MISEREOR
- Oxfam Deutschland
- Transparency International Deutschland
- ver.di
- WEED – Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung

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1) Zu Details vgl.
https://financialtransparency.org/dutch‐government‐plans‐to‐grant‐public‐access‐to‐beneficial‐ownership‐register



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Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
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Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069 900 281-42; 0151 6141 0268
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