[imc-presse] STATEMENT zu Colonia Dignidad/Hartmut Hopp: Landgericht Krefeld muss schnell über Haftvollstreckung entscheiden

Anabel Bermejo Bragado bermejo at ecchr.eu
Tue Jun 7 15:03:53 CEST 2016


ECCHR - European Center for constitutional and human rights

 

STATEMENT zum Fall Hartmut Hopp / Colonia Dignidad

 

Staatsanwalt beantragt endlich Haft für Arzt von Colonia Dignidad

 

ECCHR fordert: Landgericht Krefeld muss schnell entscheiden

 

 

Berlin, 7. Juni 2016 - Das European Center for Constitutional and Human
Rights (ECCHR) in Berlin begrüßt, dass die Staatsanwaltschaft Krefeld beim
Landgericht beantragt hat, die gegen Hopp in Chile verhängte Freiheitsstrafe
von fünf Jahren in Deutschland zu vollstrecken.

 

„Die deutsche Justiz muss jetzt endlich dafür sorgen, dass Hartmut Hopp
seine Strafe wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch an Kindern verbüßt“,
sagte ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck. „Wir erwarten, dass sich das
Landgericht Krefeld zügig mit dem Antrag auf Haftvollstreckung befasst. Die
Opfer der Verbrechen in der Colonia Dignidad warten schon viel zu lange auf
Gerechtigkeit aus Deutschland.“ Auch das Auswärtige Amt sein gefragt. „Die
kürzlich freigegebenen Akten des Auswärtigen Amtes müssen jetzt mit Blick
auf neue Beweismittel und Ermittlungsansätze ausgewertet werden."

 

Kaleck wies auf die Gefahr einer Flucht von Hopp hin. „Hartmut Hopp hat in
der Vergangenheit bewiesen, dass er in der Lage ist, sich Gerichtsverfahren
und Strafen zu entziehen. Es steht zu befürchten, dass er nach wie vor über
entsprechende Mittel und Unterstützer verfügt.“ 

 

Das ECCHR arbeitet seit 2011 zu den Menschenrechtsverletzungen in der
Colonia Dignidad und deren Kollaboration mit der Pinochet-Diktatur.
Ausgehend von einer Strafanzeige des ECCHR im August 2011 führt die
Staatsanwaltschaft Krefeld ein eigenes Ermittlungsverfahren gegen Hopp. „Der
chilenische Vollstreckungsantrag entbindet die Staatsanwaltschaft Krefeld
nicht von ihrer Pflicht, die eigenen Ermittlungen stärker und zielstrebiger
zu führen.“ Eines der deutschen Opfer von Hopp ist 2015 verstorben und
weitere warten auf eine Anklage. Auch Hopps Verantwortlichkeit für das
„Verschwinden“ chilenischer Oppositioneller in der Sektensiedlung müsse
aufgearbeitet werden. „Mit einer Anklage gegen Hopp könnte Deutschland auch
zur Aufarbeitung der Diktaturverbrechen in Chile beitragen“, sagte Kaleck.

 

Hopp war „rechte Hand“ des Gründers und Führers der Colonia Dignidad, Paul
Schäfer. Die Sektensiedlung war jahrzehntelang Ort schwerster
Menschenrechtsverletzungen. Gegner des Pinochet-Regimes (1973-1990)
verschwanden dort, wurden gefoltert und ermordet. Deutsche und chilenische
Kinder wurden systematisch jahrzehntelang sexuell missbraucht.

 

Mehr zu Hartmut Hopp und den Verbrechen in der Colonia Dignidad:
http://www.ecchr.eu/de/unsere-themen/voelkerstraftaten-und-rechtliche-verant
wortung/colonia-dignidad.html

 

Für Interviews steht Wolfgang Kaleck gerne zur Verfügung.

 

Besten Gruß

Anabel Bermejo

 

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