[imc-presse] PRESSEMITTEILUNG: ECCHR begrüßt Urteil im FDLR-Kriegsverbrecherprozess am OLG Stuttgart

Anabel Bermejo Bragado bermejo at ecchr.eu
Mon Sep 28 12:21:53 CEST 2015


Sehr geehrte Damen und Herren,

das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat heute die beiden gebürtigen
Ruander Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni, Führer der Hutu-Miliz FDLR,
zu Freiheitsstrafen von 13 bzw. acht Jahren verurteilt. Der Hauptangeklagte
Murwanashyaka wurde wegen Beihilfe an Kriegsverbrechen gemäß dem
Völkerstrafgesetzbuch und Rädelsführerschaft in einer ausländischen
terroristischen Vereinigung (Paragraph 129 b Strafgesetzbuch) verurteilt,
sein Stellvertreter Musoni wegen Rädelsführerschaft zu acht Jahren Haft. Der
Präsident der „Forces Démocratiques de Libération du Rwanda" (FDLR) und sein
Stellvertreter waren angeklagt, 2008/2009 im Osten der Demokratischen
Republik Kongo schwere Völkerrechtsverbrechen begangen zu haben.

 „Mit dem FDLR-Prozess in Stuttgart hat Deutschlands einen Beitrag zur
weltweiten Strafverfolgung von Menschheitsverbrechen, Kriegsverbrechen und
Völkermord geleistet“, sagte Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European
Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR
<http://www.ecchr.eu/de/home.html> ) in Berlin. Im
FDLR-Kriegsverbrecherprozess verhandelte ein deutsches Gericht erstmals eine
Anklage nach dem Völkerstrafgesetzbuch, mit dem 2002 das deutsche Strafrecht
an die Straftatbestände des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs
(IStGH) angepasst wurde. „Richtig und wichtig war, dass das Gericht nicht
nur Tötungen und Misshandlungen, sondern auch Vergewaltigungen und sexuelle
Versklavung unter der FDLR untersucht hat. Leider waren dabei die
Betroffenen, vor allem Frauen, die sexuelle Gewalt durch FDLR-Milizionäre
erleiden mussten, nicht ausreichend in den Prozess einbezogen.“

Trotz aller Schwierigkeiten habe das Verfahren gegen Murwanashyaka und
Musoni gezeigt, dass solche Prozesse nach deutschen Standards möglich sind.
Ob der FDLR-Prozess als Modell für weitere Prozesse nach dem
Völkerstrafgesetzbuch taugt, werde sich zeigen müssen.

Das ECCHR fordert die deutsche Justiz auf, die Möglichkeiten des
Völkerstrafgesetzbuches umfassend zu nutzen und insbesondere mögliche
Beweismittel in Deutschland zu sichern. „Die Bundesanwaltschaft sollte
weiterhin die Aussagen von Zeugen beispielsweise aus Syrien für künftige
Verfahren sichern“, sagte Kaleck. „Das wäre ein wichtiges Signal an Syrien
und andere Konfliktregionen: Kriegsverbrecher sollten nicht darauf bauen
können, dass sie straffrei ausgehen und unbehelligt durch Europa reisen
können.“

Gemeinsam mit vier weiteren Organisationen und Instituten hat das ECCHR den
Prozess von Beginn an beobachtet und regelmäßig zu verschiedenen Fragen wie
beispielsweise der Behandlung von Sexualstraftaten in eigenen Berichten
Stellung genommen:
http://www.ecchr.eu/de/unsere-themen/voelkerstraftaten-und-rechtliche-verant
wortung/kongo-kriegsverbrecherprozess.html

Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR, steht (in Berlin) für Interviews
zur Verfügung.

Andreas Schüller, Leiter des ECCHR-Programmbereichs „Völkerstraftaten und
rechtliche Verantwortung“, ist in Stuttgart vor Ort und steht ebenfalls für
Medienanfragen zur Verfügung.

Doppelsendungen bitten wir zu entschuldigen!

 

 

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Anabel Bermejo 

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