[imc-presse] Pressemitteilung: Daimler Bremen schüchtert Beschäftigte ein_RAV und VDJ fordern Rücknahme der Abmahnungen

RAV e.V. gs at rav.de
Tue Feb 10 14:41:08 CET 2015


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

anbei und folgend eine gemeinsame Mitteilung des RAV und der VDJ mit der
Bitte um Berücksichtigung in Ihren Medien.

 

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

 

Sigrid v. Klinggräff

RAV-Geschäftsstelle

 

***

Pressemitteilung, 10.2.2015 [14:30 h]

 

Daimler Bremen schüchtert Beschäftigte ein

RAV und VDJ fordern Rücknahme der Abmahnungen

 

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein e.V. und die Vereinigung
Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. haben Kenntnis davon erhalten,
dass 761 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Daimler Werkes in Bremen
abgemahnt worden sind, weil sie am 11./ 12. Dezember 2014 nach einer
Informationsrunde bei dem Betriebsrat über ein zwei Milliarden Euro schweres
Sparprogramm, über geplante Fremdvergaben in Werkverträgen und Leiharbeit,
spontan das Werk gemeinsam verlassen haben, um gegen die von dem Konzern
beabsichtigten Maßnahmen zu protestieren.

 

Aus der öffentlichen Berichterstattung ist uns bekannt, dass den
Sparmaßnahmen Milliardengewinne gegenüberstehen, die die Belegschaft im
Jahre 2014 für den Konzern erarbeitet hat. Es erscheint uns unsozial und
politisch wie wirtschaftlich verantwortungslos, wenn allein der Profit
Grundlage für Unternehmerentscheidungen ist, die bestehende
Arbeitsverhältnisse gefährden und prekäre Arbeit fördern. Die gegenwärtige
höchstrichterliche Rechtsprechung erlaubt es den Arbeitsgerichten nicht,
eine „Unternehmerentscheidung“ auf ihre Sinnhaftigkeit, Wirtschaftlichkeit
oder Zweckmäßigkeit zu prüfen, sondern lediglich darauf, ob eine solche
Entscheidung offenbar unvernünftig oder willkürlich ist. Für die
Unternehmensseite mögen die Sparmaßnahmen „vernünftig“ sein, weil sie den
Profit weiter in die Höhe schnellen lassen. Für die Seite der Beschäftigten
aber sind sie unvernünftig und willkürlich und verabschieden sich von
jeglichem Anspruch an eine „soziale Marktwirtschaft“ und ein Mindestmaß an
innerbetrieblicher Demokratie.

 

Die spontane Arbeitsniederlegung der Abgemahnten des Daimler-Werkes Bremen
ist nachvollziehbar und berechtigt. Sie hat den Finger in die Wunde einer
einseitig und ungezügelt an Profitmaximierung orientierten Konzernpolitik
gelegt. Der laute und öffentlichkeitswirksame Protest dagegen ist notwendig
und darf nicht Grundlage für Abmahnungen sein, die im Wiederholungsfall den
Bestand der Arbeitsverhältnisse in Frage stellen können. Wir fordern Daimler
auf, alle Abmahnungen unverzüglich zurückzunehmen.

 

 

***

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.

Haus der Demokratie und Menschenrechte

Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin

Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57

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Mo - Fr 10:00 - 16:00

 

 

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