[imc-presse] Pressemitteilung - Berliner Versammlungsbehörde will über Inhalte von Versammlungen bestimmen

RAV e.V. gs at rav.de
Thu Aug 6 11:02:35 CEST 2015


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei und folgend eine gemeinsame Mitteilung des RAV und der VDJ mit der
Bitte um Berücksichtigung in Ihren Medien.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Groos
- RAV-Geschäftsführerin -

***

Pressemitteilung vom 06.08.2015

Berliner Versammlungsbehörde will über Inhalte von Versammlungen bestimmen

[Berlin] Am 08.08.2015 soll, wie jedes Jahr, die ›Hanfparade‹ in Berlin
stattfinden, um für die Legalisierung von Hanf in all seinen
Anwendungsmöglichkeiten zu demonstrieren. Die Versammlungsbehörde hat nun
ein Verbot für »nicht themenbezogene« Informationsstände erlassen. Das
heißt, die Behörde verbietet es dem Veranstalter, frei über seine Themen auf
seiner Versammlung zu entscheiden.

Hintergrund ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 09.08.2013.
Dort wurde ein Stand des Berliner Wassertisches auf der Hanfparade verboten,
da er nicht »in erster Linie« dem Zweck der Hanf-Legalisierung diene. Nun
befürchten die Veranstalter, dass die Polizei auf der diesjährigen
Hanfparade jeden einzelnen Stand darauf kontrollieren wird, ob er »in erster
Linie« die Legalisierung von Hanf thematisiert.

In einem demokratischen Rechtsstaat sollte es eine Selbstverständlichkeit
sein, dass allein die Versammlungsleitung über den Inhalt ihrer Versammlung
bestimmen darf. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin und der
vorliegende Auflagenbescheid stellen diese Selbstverständlichkeit erneut in
Frage. »Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seinem Beschluss aus 2013
leider den Grundsatz angewandt, ›Im Zweifel gegen die Versammlungsfreiheit‹
– nun trägt diese verfehlte Rechtsprechung Früchte«, so Rechtsanwalt Volker
Gerloff, der die Hanfparade anwaltlich vertritt. Das Verwaltungsgericht
Berlin wird am 07.08.2015 in nicht-öffentlicher Sitzung die Angelegenheit
mit den Parteien erörtern. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird das
Gericht entscheiden.

Wenn die hier versuchte Inhaltsprüfung Bestand hätte, müsste sich jede
Versammlung ihren Hauptslogan sehr genau überlegen! Bei einer Demonstration
unter dem Motto »Pressefreiheit schützen – mehr ›Landesverrat‹ wagen!« wäre
bspw. eine Thematisierung der fehlenden Ermittlungen zur NSA-Überwachung
verboten, da dieses Thema nicht »in erster Linie« dem Zweck der Versammlung
dient; eine Anti-Kriegs-Demo dürfte nicht gleichzeitig Kapitalismuskritik
üben, da dies aus Sicht der Behörde sicher nicht »in erster Linie« zum Thema
Krieg passt usw.

Die Versammlungsfreiheit war und ist immer eine tragende Säule der
Demokratie gewesen. Wenn sie das bleiben soll, muss der aktuellen
Entwicklung zur zunehmenden Einschränkung dieser grundlegenden Freiheit
entschieden entgegengewirkt werden.

Für Nachfragen:
Steffen Geyer, Versammlungsleiter 	info at hanfparade.de, Tel. 0178/65 94
399
Volker Gerloff, Rechtsanwalt	  	http://www.ra-gerloff.berlin

Text der Auflage:			»Das Aufstellen und Betreiben von
Informationsständen, die nicht themenbezogen sind, wird untersagt«

Text des VG-Beschlusses vom 09.08.2013 – VG 1 L 230.13 – (eine Klage dazu
ist nach wie vor anhängig)
»[
] weil der ›Berliner Wassertisch‹ die Ausgabe von Wasser offenbar dazu
nutzen will, auf den Bürgerentscheid zur Privatisierung der Wasserbetriebe
aufmerksam zu machen. Damit aber geht es gerade nicht – zumindest nicht in
erster Linie – darum, die Meinungsbildung und -kundgabe in Bezug auf die
Legalisierung von Hanf zu gewährleisten«

Anhang:	Vollständiger Auflagenbescheid 
		Antragsschriftsatz an das VG Berlin 
		VG-Beschluss vom 09.08.2013

***


Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin
Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
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Mo - Fr 10:00 - 16:00


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