[imc-presse] Pressemitteilung "Senatorin Kolat schafft Klarheit >Einigungspapier< wurde vom gesamten Senat verabschiedet

RAV e.V. gs at rav.de
Mon Sep 22 12:09:53 CEST 2014


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
anbei eine Pressemitteilung des Republikanische Anwältinnen- und
Anwälteverein (RAV) vom heutigen Tag mit der Bitte um Kenntnisnahme und 
Veröffentlichung in Ihren Medien.

Vielen Dank

mit freundlichem Gruß


Ilona Picker
RAV-Geschäftsstelle

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin
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Pressemitteilung, 22.09.2014


Senatorin Kolat schafft Klarheit
›Einigungspapier‹ wurde vom gesamten Senat verabschiedet
Ausländerbehörde muss die Zusagen umsetzen


Zahlreiche im RAV organisierte Kolleginnen und Kollegen vertreten die
protestierenden Flüchtlinge vom Oranienplatz und der
Gerhart-Hauptmann-Schule. Sie haben dabei die Feststellung machen müssen,
dass gerade diese Mandanten seitens der Berliner Ausländerbehörde schlechter
behandelt werden, als dies bei Flüchtlingen in Berlin ohnehin schon der Fall
ist. Und das trotz des ›Einigungspapiers‹, das explizit eine »umfassende
Prüfung der Einzelfallverfahren« und «Unterstützung« der Flüchtlinge
vorsieht.
 
Der RAV hat mit Presseerklärung vom 14.08.2014 darauf hingewiesen, dass »in
keinem Fall ernsthaft einzelfallbezogen geprüft wurde. Es gibt keine einzige
Umverteilung nach Berlin, keine einzige Aufenthaltserlaubnis, keinen
Abschiebestopp«. Mit dieser rigiden Haltung der Ausländerbehörde werden die
Verfahren so einfach beendet, die Flüchtlinge von einem Tag auf den anderen
in die Obdachlosigkeit getrieben. In dem schon zynisch zu nennenden
Verhalten des Innensenators wird das besonders deutlich: Er fühlt sich an
das ›Einigungspapier‹ nicht gebunden, behauptet aber gleichzeitig, die
Ausländerbehörde habe es angemessen umgesetzt. 

Antwortschreiben der Senatorin Kolat
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

Der RAV hat daraufhin in einem Schreiben an die Senatorin für Arbeit,
Integration und Frauen um Aufklärung dieser Vorgänge gebeten. Weiter wollte
der RAV wissen, ob die Senatorin das ›Einigungspapier‹ mit
Rechtsbindungswillen unterschrieben hat.

Die Senatorin Kolat antwortete dem RAV mit Schreiben vom 11. September 2014,
dass sie damit beauftragt war, »für den Senat über Gespräche mit den
Flüchtlingen eine Einigung zu erzielen« und weiter: »Jedes Wort im
Einigungspapier wurde in Chefgesprächen zwischen Herrn Senator Henkel und
mir abgestimmt«. Sie teilt zudem mit, es »besteht kein Zweifel daran, dass
das Papier Rechtswirkung entfaltet«.

Das Papier sei auch »im Senat ausführlich vorgestellt« worden, und es wurde
im Senat zudem »Einvernehmen mit dem Einigungspapier festgestellt«. Für den
Vorstand des RAV ist mithin klar, dass die Ausländerbehörde und Innensenator
Henkel in klarem Widerspruch zu der erzielten Vereinbarung handeln.

Rechtsanwältin und RAV-Vorstandsmitglied Franziska Nedelmann erklärt hierzu,
»anders kann das auch gar nicht sein, denn der Regierende Bürgermeister
Wowereit, Innensenator Henkel und Senatorin Kolat haben das
›Einigungspapier‹ am 18. April 2014 gemeinsam der Öffentlichkeit als ihren
Erfolg vorgestellt. Die Flüchtlinge haben ihrerseits alle Vorgaben erfüllt
und die Besetzungen von Oranienplatz und Hauptmann-Schule eingestellt. Das
Handeln der Ausländerbehörde widerspricht der Vereinbarung und den Aussagen
der Senatorin eklatant. Der RAV-Vorstand fordert daher vom Berliner Senat,
unmittelbar dafür Sorge zu tragen, dass die Verfahren in rechtskonformer
Weise und im Geiste des ›Einigungspapiers‹ geführt werden. Für die bereits
beendeten Verfahren bedarf es einer Wiederaufnahme«.

Der RAV-Vorstandsvorsitzende und Rechtsanwalt Martin Heiming: »Mit ihrem
Schreiben macht die Senatorin zugleich deutlich, dass es im öffentlichen
Interesse liegt, eine Lösung für die Flüchtlinge nicht irgendwo, sondern in
Berlin zu finden. Das Verhalten der Ausländerbehörde und des Innensenats ist
unerträglich. Der Regierende Bürgermeister ist noch im Amt und muss hier
sofort seine Richtlinienkompetenz einsetzen«.


Der RAV fordert den Berliner Senat auf:

Der Senat muss sofort einen Beschluss für die Flüchtlinge vom Oranienplatz
und der Hauptmann-Schule fassen, der folgende Mindestregelungen enthält:

•	Wiederaufnahme aller bereits als beendet erklärten Verfahren
•	Erteilung einer humanitären Duldung für alle bis zum rechtskräftigen
Abschluss der Antragsverfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
•	Berücksichtigung der im Einigungspapier enthaltenen
Unterstützungszusagen im Rahmen der behördlichen Ermessenausübung.
•	 Das Aufenthaltsgesetz beinhaltet verschiedene Möglichkeiten, den
Rechtsstatus der Personen zu Gunsten der Betroffenen zu regeln. Wir fordern,
diese strikt anzuwenden.


Zudem fordert der RAV:

•	 Die Aufhebung der Residenzpflicht bundesweit.
•	 Die Unterbringung aller Flüchtlinge und Asylbegehrenden in
Wohnungen und nicht in Sammelunterkünften.
•	 Den umgehenden Zugang zu Deutschkursen, Arbeitsmarkt und
Bildungseinrichtungen.
•	 Das Engagement des Berliner Senats bei der Bundesregierung für die
umgehende Änderung des Europäischen Flüchtlings- und Asylrechts, besonders
Dublin III, sowie die Entwicklung menschenrechtskonformer Verträge und
Gesetze, die das Massensterben von Flüchtlingen beenden.


Kontakt
RAV-Geschäftsstelle Tel. 030.417 235-55


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