[imc-presse] [attac-d-presse] Gutachten: Ceta verstößt gegen Grundgesetz und EU-Recht

Attac-Pressestelle presse at attac.de
Fri Oct 31 08:28:58 CET 2014


Pressemitteilung
Attac München
31. Oktober 2014


* CETA verstößt gegen Grundgesetz und EU-Recht

* Rechstgutachten von Andreas Fischer-Lescano und Johan Horst

Am gestrigen Donnerstag hat Attac München auf einer Pressekonferenz der
Öffentlichkeit ein Rechtsgutachten vorgestellt, das Professor Andreas
Fischer-Lescano und Johan Horst von der Juristischen Fakultät der
Universität Bremen auf der Grundlage des Ende August veröffentlichten
Entwurfs des CETA (geplantes Handelsabkommen zwischen EU und Kanada)
verfasst haben.

Johan Horst präsentierte in der Münchner Seidl-Villa das von Attac
München in Auftrag gegebene Gutachten im Detail
(http://t1p.de/CETA-Gutachten). Es kommt zu dem Ergebnis, dass CETA in
mehrfacher Hinsicht sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen EU-Recht
verstößt. In seiner jetzigen Form könne es von der Bundesregierung nicht
unterzeichnet werden. Im Gutachten werden für diese Einschätzung u. a.
die folgenden Punkte angeführt:

1. CETA ist im Gegensatz zur Auffassung der EU-Kommission ein
"gemischtes Abkommen", das auch der Zustimmung der Parlamente aller
EU-Mitgliedsstaaten bedarf.

2. Es verletzt durch die Einrichtung von Investor-Staat-Schiedsverfahren
den Grundsatz der Autonomie der Unionsrechtsordnung und das richterliche
Rechtsprechungsmonopol. Entscheidungen eines Schiedsgerichts können, so
Horst, "faktisch einen unionsrechtswidrigen Zustand herbeiführen".

3. Darüber hinaus gefährden die CETA-Regulierungsausschüsse die
demokratische Partizipation auf nationaler und europäischer Ebene. Diese
Ausschüsse sind mit Exekutivvertretern der EU und Kanadas besetzt und
haben eine Vielzahl von Kompetenzen. Völlig unklar sei, so Horst, wie
die Beteiligung des Europaparlaments und die der Mitgliedstaaten an der
Arbeit dieser Ausschüsse sichergestellt werden kann. Es besteht die
Gefahr, dass mit den Regulierungsausschüssen ein Instrument geschaffen
wird, das Entscheidungen mit weitreichenden Folgen trifft, die keine
Rückbindung an die unionalen und mitgliedstaatlichen demokratischen
Verfahren haben.

4. Das CETA verletzt außerdem durch Negativlisten und die so genannte
Ratchet-Klausel die im Grundgesetz verankerte Garantie der kommunalen
Selbstverwaltung und beschränkt die demokratische Gestaltung der
Wirtschafts- und Sozialordnung. Es bietet darüber hinaus keinen
hinreichenden Schutz von Menschen- und Umweltrechten.

--

Das vollständige Gutachten: http://t1p.de/CETA-Gutachten

(Originallink:
https://www.dropbox.com/s/93jvbjietstmxop/CETA-Rechtsgutachten_Oktober%202014_Fischer-Lescano%20Uni%20Bremen.pdf?dl=0)

--

Für Rückfragen:

* Hagen Pfaff, presse at attac-m.org, Tel. 089 3066 7832 oder 0175 780 2690

-- 
------------------------------------------------
Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
------------------------------------------------
Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069 900 281-42; 0151 6141 0268
Mail: presse at attac.de, Fax: 069 900 281-99
------------------------------------------------
_______________________________________

Um diese Mailingliste abzubestellen oder die E-Mail-Adresse zu ändern, besuchen Sie bitte:
https://listen.attac.de/mailman/listinfo/attac-d-presse

Alle Pressemitteilungen von Attac Deutschland (mit Suchfunktion) finden Sie unter http://www.attac.de/presse

Neu: Als RSS-Feed gibt es die Presseinfos unter http://www.attac.de/presse/rss/


More information about the imc-presse mailing list