[imc-presse] Pressemitteilung: Die Mietenbremse der Großen Koalition ist kein effektives Mittel zur Bekämpfung der Mietenexplosion, 28.11.14

RAV e.V. gs at rav.de
Fri Nov 28 10:14:32 CET 2014


Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freundinnen und Freunde,

 

anbei und hier folgend senden wir Ihnen die heutige Pressemitteilung des RAV
zum Gesetzesentwurf des Bundesregierung zur Änderung des Mietrechts.
Besonderes Augenmerk wird hier auf die sog. Mietenbremse gelegt.

Eine von dem RAV-Arbeitskreis ausgearbeitete ausführliche und überarbeitete
Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf finden Sie auf der Webseite des RAV
http://bit.ly/1rC3bJT (verkürzter Link).

 

Wir bitten um Kenntnisnahme, Weiterleitung und Veröffentlichung in  Ihren
Medien.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Sigrid v. Klinggräff

RAV-Geschäftsstelle

 

 

****

Pressemitteilung, Berlin 28.11.2014

 

Die Mietenbremse der Großen Koalition ist kein effektives Mittel zur
Bekämpfung der Mietenexplosion

 

Die Bundesregierung hat im Oktober 2014 einen Gesetzesentwurf zur Änderung
des Mietrechts vorgelegt. Kernstück ist die sog. Mietenbremse. Die
Mieterhöhung soll bei Wiedervermietung auf 10% über der ortsüblichen
Vergleichsmiete beschränkt werden.

 

Das Gesetz wird in der derzeit geplanten Form bezahlbaren Wohnraum nicht
erhalten können und den Mietenanstieg nicht bremsen. Auf massive
Intervention der Vermieterlobby wurde der ohnehin nur halbherzige
Gesetzesentwurf weiter verwässert und die Hürden für die Mietenbremse wurden
erhöht.

 

Die Mietenbremse gilt nicht automatisch, vielmehr bedarf sie jeweils einer
Rechtsverordnung der Bundesländer. Diese können eine Begrenzung der
Wiedervermietungsmiete in Gebieten einführen, in denen die Versorgung der
Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet
ist. Das betreffende Bundesland muss die Verordnung begründen und darf
Gebiete mit Mangellage nur dann ausweisen, wenn es gleichzeitig Programme
zur Wohnungsbauförderung auflegt. Der damit verbundene organisatorische und
finanzielle Aufwand wird eine schnelle Umsetzung gefährden. Da die
entsprechenden Verordnungen zudem bis zum 31.12.2020 beschlossen werden
müssen, wird die Mietenbremse wohl eine leere Versprechung bleiben. Dabei
ist die zeitliche Begrenzung völlig unnötig. Wenn man mit der
Gesetzesbegründung von der richtigen Annahme ausgeht, dass die Mietenbremse
den Mietenanstieg abmildern und bezahlbaren Wohnraum erhalten soll, dann
kann dies nur langfristig dämpfend wirken. 

 

Außerdem enthält das Gesetz viele Ausnahmen: Es gilt bei vorherigen
Modernisierungen nur eingeschränkt, bei umfassenden sogar gar nicht.
Außerdem wurde der Neubau komplett aus der Regelung herausgenommen.
Diejenigen gierigen VermieterInnen, die schon jetzt mehr als die
Vergleichsmiete von ihren MieterInnen verlangen, werden dies beim Abschluss
neuer Verträge auch künftig dürfen. Gleichzeitig werden für MieterInnen
erhebliche formale Hürden aufgebaut, ihr Recht einzufordern. 

 

Zudem erhält eine Begrenzung des Entgeltes auf 10% über der Vergleichsmiete
keinen be-zahlbaren Wohnraum für einkommensschwache MieterInnen. Die
JobCenter übernehmen regelmäßig nur Mieten für Wohnungen in einfacher
Wohnlage, die nicht teurer sind als vergleichbare Unterkünfte. Eine
Überschreitung von 10% der Vergleichsmiete wird vom JobCenter nicht bezahlt.

 

Von daher gibt es Nachbesserungsbedarf, damit aus der Mietenbremse kein
Mietenbremschen wird. Wir fordern unter anderem,

 

-              die deutschlandweite ausnahmslose Einführung einer
Mietenbremse;

-              dass neben einer Begrenzung der Wiedervermietungsmiete auf
10% über der Vergleichs-miete, die neue Miete nicht mehr als 15% über der
Vormiete liegen darf.

 

Die ausführliche Stellungnahme des Arbeitskreises finden Sie unter 

http://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/mietpreisbremse-im-m
ietrechtsnovellierungsgesetz-389/ 

 

Kontakt

RAV-Geschäftsstelle Tel. 030.417 235-55

 

 

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Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.

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Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin

Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57

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