[imc-presse] Presse-Info_Einladung: Kritische Veranstaltung zur sog. 'Mietenbremse' durch den AK Mietrecht im RAV_23.6.14 in Berlin

RAV e.V. gs at rav.de
Fri Jun 6 13:06:38 CEST 2014


Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freundinnen und Freunde,

 

der Arbeitskreis Mietrecht im RAV gestaltet einen Informationsabend zu dem
Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Änderung des Mietrechts. Ein
besonderes Augenmerk wird auf die sogenannte ‚Mietenbremse‘ gelegt, die
kritisch hinterfragt werden soll.

Die am 23.5.14 eingereichte Stellungnahme des Arbeitskreises zu dem GE
findet sich auf der Internetseite des RAV unter http://bit.ly/1hQxZBF.

 

Wir laden herzlich ein, am

 

am 23. Juni 2014 um 19:30 h im

Mosaik-Raum, Oranienstraße 34, 10999 Berlin-Kreuzberg

Hinterhof rechts, 1. OG mit dem Fahrstuhl (über dem „Familiengarten“)

 

rege an der Diskussion teilzunehmen und Ihre Fragen zu stellen.

 

Weitere Infos können der Anlage entnommen werden.

 

Mit den besten Grüßen

 

Sigrid v. Klinggräff

RAV-Geschäftsstelle

 

...

 

Ist die Mietenbremse der Großen Koalition ein effektives Mittel zur
Bekämpfung der Mietenexplosion?

 

Die Bundesregierung hat im März dieses Jahres einen Gesetzesentwurf zur
Änderung des Mietrechts vorgelegt. Kernstück ist die sog. Mietenbremse. Die
Miete soll bei Wiedervermietung auf 10 % über der ortsüblichen
Vergleichsmiete beschränkt sein. So hatte es bereits im Koalitionsvertrag
gestanden. 

 

Aber würde das Gesetz in der jetzigen Form tatsächlich bezahlbaren Wohnraum
erhalten und den Mietenanstieg bremsen? 

 

Bedenken sind angebracht, denn das Gesetz enthält viele Beschränkungen und
Ausnahmen. Es soll nur zum Teil für Wohnraum zur Anwendung kommen, der in
den letzten drei Jahren modernisiert wurde. Bei umfangreicher Modernisierung
wird es überhaupt nicht gelten, und die VermieterInnen, die schon jetzt mehr
als die Vergleichsmiete von ihren MieterInnen verlangt haben, werden dies
auch zukünftig tun dürfen. Gleichzeitig werden für die MieterInnen
erhebliche formale Hürden aufgebaut, ihr Recht überhaupt einfordern zu
können. 

 

Zudem erhält eine Begrenzung des Entgeltes auf 10 % über der Vergleichsmiete
keinen bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwache Mieterinnen und Mieter.
Die JobCenter übernehmen regelmäßig nur Mieten für Wohnungen, die nicht
teurer sind als vergleichbare Unterkünfte in einfachen Wohnlagen. Eine
Überschreitung von 10 % der Vergleichsmiete wird vom JobCenter nicht
bezahlt. 

 

Schließlich soll es ein folgenschweres Geschenk an die Vermieterseite geben:
Geplant ist die Abschaffung von § 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Hiernach ist es
derzeit noch verboten, unter Ausnutzung der Notlage am Wohnungsmarkt von
Mieterinnen und Mietern mehr als 20 % der Vergleichsmiete zu verlangen. Die
60 Jahre lang bußgeldbewährte Sanktionierung von Mietpreisüberhöhungen soll
nun legalisiert werden. 

 

Eine sanktionierte generelle Begrenzung der Miethöhe wird es bei den
zahlreichen Ausnahmen, die die Mietenbremse vorsieht, zukünftig nicht mehr
geben. Ob dieser Nachteil durch die von der Bundesregierung geplante
Mietenbremse letztlich aufgewogen wird, ist mehr als fraglich.

 

Der Arbeitskreis Mietrecht im RAV hat den Gesetzesentwurf kritisch gewürdigt
und stellt diesen zusammen mit Änderungsvorschlägen vor: 

 

Montag, 23. Juni 2014, 19.30 Uhr

Mosaik-Raum, Oranienstraße 34, 10999 Berlin-Kreuzberg

Hinterhof rechts, 1. OG mit dem Fahrstuhl

 

Die Stellungnahme des Arbeitskreises finden Sie auf der Internetseite des
RAV unter http://bit.ly/1hQxZBF.

 

...

 

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.

Haus der Demokratie und Menschenrechte

Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin

Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57

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Mo - Fr 10:00 - 16:00

 

 

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