[imc-presse] Berlin: Gedenken an das Kriegsverbrechen Kunduz

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Mon Sep 2 09:00:31 CEST 2013


Pressemitteilung
*Berlin: Gedenken an das Kriegsverbrechen Kunduz*

An die Bombardierung des Tanklastzugs in Kunduz 2009 und die dabei 
getöteten Zivilisten erinnert eine Videokundgebung am 3. September, 18 
Uhr, auf dem Platz des 18. März am Brandenburger Tor.

Auf der Veranstaltung werden sprechen:

- Rechtsanwalt Karim Popal, Vertreter der Opfer von Kunduz
- Mitglieder des afghanischen Kultur- und Kommunikationszentrums Berlin
- Antimilitaristen des AK Kunduz erinnern

Aufgrund des Befehls eines Bundeswehroberst starben in den Morgenstunden 
des 4. September 2009 über hundert Menschen. Der Luftangriff wurde 
zunächst als erfolgreicher Schlag gegen Terroristen verkündet, das 
deutsche Verteidigungsministerium versuchte tagelang zu verschleiern, 
dass es sich um ein verheerendes Massaker an Zivilisten handelte.

Der Kriegseinsatz in Afghanistan wurde als Krieg gegen den Terrorismus, 
als Hilfe zum Aufbau eines demokratischen Rechtsstaates und zur 
Befreiung der afghanischen Frauen gerechtfertigt. Brunnenbauende 
Bundeswehrsoldaten prägten lange Zeit das öffentliche Bewusstsein.
Doch die Entwicklung seit Beginn der NATO-Intervention und die aktuelle 
Lage hat wenig mit den verkündeten Zielen zu tun. Die Zahl der zivilen 
Opfer ist auch im ersten Halbjahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr 
gestiegen, die Intensität der Kampfhandlungen zwischen Warlords, 
Taliban, Regierungseinheiten und NATO-Soldaten ist nach wie vor hoch, 
wobei inzwischen die afghanischen Regierungseinheiten stärker als die 
NATO-Soldaten in die Kampfhandlungen involviert sind und die 
Drogenindustrie floriert.

Das Protokoll des Funkverkehrs aus der Nacht vom 3./4. September 2013 
veranschaulicht, dass der Befehl zur Bombardierung unter Missachtung der 
gängigen Einsatzregeln gegeben wurde und unter Angabe einer Bedrohung, 
also der Notwendigkeit einer Gefahrenabwehr, die, wie nachträglich 
bekannt wurde, so nicht bestanden hatte.

Welche Konsequenzen werden bzgl. des Kriegseinsatzes gezogen? Wen 
verteidigt die Bundeswehr, für wen und gegen wen wird Krieg geführt? Es 
wird versucht die blutigen Details des Krieges geheim zu halten. So gibt 
es öffentliche und geheime Berichte über den Kriegsverlauf in 
Afghanistan. Gegen eine Zeitung, die die geleakten Berichte 
veröffentlicht hat, geht das Verteidigungsministerium strafrechtlich 
vor.

Für den Bundeswehroberst Georg Klein hatte der tödliche Befehl weder 
strafrechtliche, noch berufliche Konsequenzen. Das Ermittlungsverfahren 
gegen ihn wurde eingestellt und von seinem Arbeitgeber bekam er sogar 
eine Beförderungsurkunde ausgehändigt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
AK Kunduz erinnern
Jens Friedrich: 0179-3764812



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