[imc-presse] gemeinsame Pressemitteilung zur VB gegen 29.Senat des LSG Berlin-Brandenburg
RAV e.V.
gs at rav.de
Mon Oct 14 13:48:15 CEST 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
anbei eine gemeinsame Pressemitteilung des VDJ und RAV vom heutigen Tage mit
der Bitte um Kenntnisnahme und gern zur Verbreitung in Ihren Medien.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Ilona Picker
RAV-Geschäftsstelle
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Greifswalder Str. 4 | 10405 Berlin
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Mo - Fr 10 -16h
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PRESSEMITTEILUNG
LSG Berlin-Brandenburg will Menschenwürde nur für Deutsche
Eine Verfassungsbeschwerde soll Hartz IV für EU-Bürger sichern
[Berlin] Das deutsche Sozialrecht sieht vor, dass EU-Bürger, die sich in
Deutschland zur
Arbeitssuche aufhalten keine Hartz IV Leistungen beziehen dürfen. Ob diese
Gesetzeslage
verfassungs- und europarechtskonform ist, ist seit langem sehr umstritten.
In zahlreichen
Eilverfahren dazu hat die Mehrzahl der Sozialgerichte erhebliche Zweifel an
der
Europarechtmäßigkeit dieser Regelung geäußert und daher vorläufig Leistungen
bewilligt, bis
eine endgültige Klärung in den jeweiligen Klageverfahren erfolgen kann. Als
erstes hat nun das
LSG NRW am 11.10.2013 in einem Urteil entschieden, dass der Ausschluss von
EU-Bürgern
für Sozialleistungen rechtswidrig ist. Daneben sind Revisionen beim BSG
anhängig, um eine
grundsätzliche Klärungen zu dieser Frage herbeizuführen.
Da Klageverfahren bei Sozialgerichten wegen Überlastung der Gerichte oft
Jahre dauern, sind
die Betroffenen auf Eilverfahren bei den Sozialgerichten angewiesen.
Angesichts der sehr
umstrittenen Rechtslage, der überwiegenden Ansicht, dass ein
Leistungsausschluss für EUBürger
europarechtswidrig ist und dass das BVerfG klargestellt hat, dass der
Anspruch auf eine
Sicherung des Existenzminimums ein Menschenrecht ist, führen die
Sozialgerichte im
Eilverfahren eine sog. Folgenabwägung durch. Dabei wird das Interesse am
Überleben der
Betroffenen gegen das Interesse des Staates auf Ausschluss dieser
Betroffenen von
Sozialleistungen abgewogen. Diese Abwägung führt dann dazu, dass Leistungen
vorläufig,
zunächst als Darlehen, bewilligt werden.
Der 29. Senat des LSG Berlin-Brandenburg weicht seit längerem stark von der
allgemeinen
Praxis ab. So verweigert er bereits eine Folgenabwägung und stellt sich auf
den Standpunkt,
der Ausschluss von EU-Bürgern von Hartz IV Leistungen sei nicht zu
beanstanden und die
Betroffenen könnten ja ihre Hilfsbedürftigkeit durch Ausreise in ihr
Heimatland beenden. Eine
solche Geht doch nach Hause! Argumentation ist eines unabhängigen Gerichts
unwürdig,
sagt Rechtsanwalt Michael Wittich, der gegen eine Entscheidung des 29.
Senats nun
Verfassungsbeschwerde erhoben hat. In diesem Fall wurde einer Spanierin, die
seit 2010 in
Berlin lebt, die Bewilligung von Hartz IV verwehrt. Wenn ein
Landessozialgericht sich weigert,
das Kernstück des Eilrechtsschutzes nämlich die Folgenabwägung
anzuwenden, dann ist
der verfassungsmäßig gebotene effektive Rechtsschutz nicht mehr gewahrt.,
sagt
Rechtsanwalt Wittich weiter. In Berlin-Brandenburg gleicht der Rechtsschutz
in diesen
Angelegenheiten einer Lotterie. Die verschiedenen Senate beim
Landessozialgericht vertreten
verschiedene Ansichten, so dass der Erfolg eines Rechtsmittels in erster
Linie davon abhängt,
bei welchem Senat die Betroffenen landen. Der Republikanische Anwaltsverein
(RAV) und die
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) verurteilt diese
Praxis, die
Rechtsunsicherheit schafft und die EU-Bürgerschaft entwertet. Insbesondere
die extrem
restriktive Rechtsprechung des 29. Senats des LSG Berlin-Brandenburg sei
nicht hinnehmbar.
Weitere Informationen:
Zum Urteil des LSG NRW vom 11.10.2013:
http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/11_10_2013/index
.php
anhängige Revisionen beim BSG:
14. Senat - B 14 AS 16/13 R zur grundsätzlichen Frage der Rechtswidrigkeit
des
Leistungsausschlusses für EU-Bürger (hier: Litauische Staatsangehörige)
4 Senat - B 4 AS 9/13 R zur Frage der Anwendbarkeit des Europäischen
Fürsorgeabkommens
Für Nachfragen:
RA Michael Wittich: (0) 30 547 13 999, e-mail: wittich at kanzlei-berlin.net
VDJ (RA Volker Gerloff): (0)30 44 67 92-42, e-mail:
gerloff at aufenthaltundsoziales.de
RAV: (0) 30 41 72 35 55, e-mail: kontakt at rav.de
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