[imc-presse] Presseerklärung zur Verschärfung des Polizeigesetz BaWü

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Wed Nov 14 07:40:57 CET 2012


Liebe Presse,

unten eine Presseerklärung des Arbeitskreis Spitzelklage zur geplanten
Verschärfung des Polizeigesetz BaWü.

schöne Grüße
Alex für den AK Spitzelklage


Heidelberg 13.11.12


Pressemitteilung zur geplanten Änderung des baden-württembergischen
Polizeigesetzes

Am 15.11.2012 soll im mittlerweile grün-rot regierten Bundesland
Baden-Württemberg das ohnehin restriktive Polizeigesetz, das mit seinen §§
20 und 22 auch den Einsatz Verdeckter Ermittler_innen regelt, noch einmal
verschärft werden - allen vollmundigen Wahlversprechen vor allem aus dem
grünen Lager zum Trotz. Vor der Landtagswahl am 27. März 2011 kündigte
nämlich vor allem die Partei Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg
gebetsmühlenartig ihr Vorhaben an, das Polizeigesetz einer
„Generalrevision“ zu unterziehen, um die darin enthaltene Fülle an
überwachungsstaatlichen Instrumentarien zumindest rechtlich eindämmen zu
können. Davon war nach der Wahl, aus der eben diese Partei als faktische
Wahlsiegerin und damit als Übernehmerin des Ministerpräsidentenpostens
hervorging, nichts mehr zu hören. Im Gegenteil: Mit Reinhold Gall (SPD)
wurde ein Hardliner Innenminister der rot-grünen Koalition, der es sich
scheinbar zur Aufgabe gemacht hat, die Führungsrolle Baden-Württembergs
auf der Ebene staatlicher Repression noch auszubauen. Neben anderen
Punkten wie der Änderung des Personenstandsgesetzes und der Anpassung des
Polizeigesetzes an den europaweit geltenden Vertrag von Prüm sieht der nun
vorliegende Gesetzesentwurf der grün-roten Landesregierung die Schaffung
einer Rechtsgrundlage für den präventivpolizeilichen Einsatz von so
genannten Vertrauenspersonen vor. Damit sollen Anquatschversuche durch die
Polizei auf eine breitere rechtliche Basis gestellt werden.
RadioDreyeckland zufolge könnte das neue Polizeigesetz „somit die
verstärkte Anwerbung von Informant_innen z. B. in der linken Szene
bedeuten und dies, obwohl Spitzeleinsätze - wie im prominenten Fall Simon
Bromma in Heidelberg - höchst selten zu einer relevanten Verfolgung von
schweren Straftaten führen“.Der § 22 Absatz 1 PolG BW, der auch beim
Einsatz Simon Brommas gegen die linke Szene Heidelbergs in Anschlag
gebracht wurde, soll noch um einen weiteren Passus erweitert werden, der
in Bezug auf den Einsatz Verdeckter Ermittler_innen eine neue
Rechtsgrundlage schafft, indem der präventivpolizeiliche Einsatz von
Spitzeln bereits bei „schwerem Landfriedensbruch“ ermöglicht wird, ohne
die Ausspionierten überhaupt darüber in Kenntnis setzen zu müssen. Während
beim Bromma-Einsatz in Heidelberg noch „die Gefährdung des Wohls des
Landes Baden-Württemberg“ vorgeschoben werden musste, um den
rechtswidrigen Einsatz nachträglich zu rechtfertigen, soll in Zukunft
allein der Verdacht auf einen geplanten „schweren Landfriedensbruch“
ausreichen; beispielsweise der Verdacht, jemand könnte „gefährliche
Werkzeuge“ wie Transparentstangen auf eine Demonstration mitnehmen wollen;
diese könnten nämlich geeignet sein, sich selbst zu verteidigen - zum
Beispiel gegen exzessive, bei vielen Aufmärschen linker Gruppierungen zur
Normalität gewordene Polizeigewalt.

Die grün-rote Regierung unter Ministerpräsident Kretschmann versucht also
mit aller Gewalt, den Bromma-Skandal in eine Stärkung
polizeirechtsstaatlicher Maßnahmenkataloge umzumünzen, indem sie den
Einsatz solcher Spitzel auf niedrigschwelliger Ebene verrechtlicht und
damit Tür und Tor öffnet für die vollkommen willkürliche Handhabung eines
im Kern rechtswidrigen Eingriffs in die grundgesetzlich verbrieften Rechte
aller Bürger_innen.
Dabei hat der Umgang der neuen, an Aufklärung desinteressierten
Landesregierung mit dem Bromma-Einsatz gezeigt, dass das alte und neue
Zielobjekt des staatsschützerischen Wahns nicht die Faschisten, sondern -
ganz allgemein - die Linken sind.

Der Arbeitskreis Spitzelklage wird sich auch weiterhin dafür einsetzen,
dass eine umfassende Aufklärung des Spitzeleinsatzes in Heidelberg
vorangetrieben und eine Änderung des Polizeigesetzes verhindert werden
kann.

Der Arbeitskreis Spitzelklage am 13.11.2012

Für Nachfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
ak-spitzelklage at riseup.net
http://spitzelklage.blogsport.de
Pressekontakt: M.Dandl: 0162 9154917





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