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Mon Aug 13 07:02:18 CEST 2012


*Pressemitteilung*

*§129 b Verfahren vor dem OLG Hamburg -*

*Terrorzuschreibung gegenüber kurdischen AktivistInnen ist keine Lösung*

Am Montag den 13. August beginnt vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg
ein Verfahren nach § 129b StGB gegen den kurdischen Aktivisten Ali Ihsan
Kitay.

Bereits seit dem 12. Oktober 2011 saß der kurdische Aktivist Ali Ihsan
Kitay in Hamburg wegen des Vorwurfs der „Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung“ gemäß § 129b in Isolationshaft. Straftaten in
Deutschland werden ihm und mittlerweile fünf weiteren aufgrund §129b
inhaftierten Kurden, nicht vorgeworfen. Zur Last gelegt wird den
Betroffenen, leitende Funktionen innerhalb von PKK Strukturen eingenommen
zu haben. Ali Ihsan Kitay saß bereits mehr als 20 Jahre in der Türkei im
Gefängnis und wurde dort mehrfach gefoltert.

Der §129b ist verfassungsrechtlich bedenklich. Es wird der Exekutive, in
diesem Fall dem Bundesministerium für Justiz, überlassen zu entscheiden,
ob eine ausländische Vereinigung terroristisch ist - oder ob sie legitimen
Widerstand gegen eine Diktatur leistet oder als legitime Befreiungsbewegung
gelten darf. Diese Entscheidung ist von politischen und geostrategischen
Interessenlagen abhängig.

“Die Gewaltenteilung ist sinnvoller Weise, zum Schutz der Menschen vor
Willkür, in der Verfassung verankert. Der § 129 b widerspricht diesem
Anliegen und dieser Norm. Er sollte sofort abgeschafft werden”, kritisiert
die Bundestagsabgeordnete Heidrun Dittrich.

Der Bundesgerichtshofs entschied am 28. Oktober 2010, dass zukünftig der
Paragraph 129b des Strafgesetzbuches »Mitgliedschaft in einer kriminellen
oder terroristischen Vereinigung im Ausland« gegen die PKK und deren
Nachfolgeorganisationen angewandt werden soll.

„Während die kurdische Seite und die Demokratische Friedenspartei BDP sich
seit Jahren für Frieden und eine Demokratisierung des Landes einsetzen,
brach die Regierung Erdogan Friedensgespräche ab und ließ seit 2009 im
Rahmen der KCK Verfahren mehr als 8000 kurdische PolitikerInnen und
AktivistInnen, darunter auch sechs ParlamentarierInnen, dreiunddreißig
BürgermeisterInnen und mehr als hundert Stadträtin inhaftieren. In
Anbetracht der Situation in der Türkei sollte die Exekutive der
Bundesrepublik die Rechte der KurdInnen hier stärken anstatt diejenigen,
die sich für Menschenrechte und Frieden einsetzen, zu kriminalisieren“,
erklärt Dittrich weiter.

Um die Demokratisierung in der Türkei und positive Entwicklungen im
Mittleren Osten zu bewirken, müssen die dortigen Realitäten und die Ziele
der politischen Akteure richtig eingeschätzt werden. Da die kurdische
Bewegung sich seit langer zeit für die Demokratisierung und
Völkerverständigung sowie die Stabilisierung der Region einsetzt, wäre
richtig das PKK Verbot in der BRD aufzuheben und die vom § 129 b
betroffenen Kurden sofort freizulassen.

*Heidrun Dittrich, Mitglied des Bundestags, Die Linke*

*Marion Padua, Stadträtin, Linke Liste Nürnberg*

*Yilmaz Kaba, Landesvorstand Die Linke Niedersachsen*

*Hamide Akbayir, Die Linke NRW*
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