[imc-presse] Diskussionsveranstaltung, 21.5. Berlin, Neuer Schritt zum Feindstrafrecht? EU-Terrorlisten in Verbindung mit Paragraph 34 des Aussenwirtschaftsgesetzes

RAV e.V. gs at rav.de
Tue May 11 11:13:52 CEST 2010


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit möchten wir auf folgende Veranstaltung hinweisen mit der Bitte um
Kenntnisnahme und Veröffentlichung.

Wir hoffen auf ihr Interesse und würden uns freuen, Sie bei dieser
Diskussionsveranstaltung begrüßen zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sigrid v. Klinggräff

RAV-Geschäftsstelle

 

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Neuer Schritt zum Feindstrafrecht?

Die EU-Terrorlisten in Verbindung mit § 34 des Außenwirtschaftsgesetzes

Diskussionsveranstaltung mit:
Prof. Dr. Andreas Paulus, Richter am Bundesverfassungsgericht

RA Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR

RAin Britta Eder
Moderation: Wolfgang Nešković, MdB, Bundesrichter a. D. 

 

21.05.2010, 18.30 Uhr 

Humboldt-Universität zu Berlin, Senatssaal

Unter den Linden 6, 10099 Berlin 

Hauptgebäude, Busverbindung: 100, 200, TXL, Tramverbindung: 50 und ML, S-
und U -Bahn Haltestelle Friedrichstraße

Veranstalter: arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen (akj-berlin),
Fraktion DIE LINKE im Bundestag, European Center für Constitutional and
Human Rights (ECCHR), Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)

 

Die Terrorlisten der Europäischen Union stehen bereits seit längerer Zeit in
der Kritik. Wer auf einer dieser Listen steht, den treffen Reiseverbote und
Finanzrestriktionen. Für die betroffene Person hat eine Listung zunächst die
Sperrung sämtlicher Konten zur Folge. Zugleich dürfen der gelisteten Person
auch keine Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt
werden. 
Diese Sanktionen werden in einem demokratisch und rechtsstaatlich überaus
fragwürdigen Verfahren verhängt. Das Vorgehen der Europäischen Union hat
deshalb bereits scharfe Kritik erfahren. Dick Marty, der Sonderbeauftragte
des Europarates, hat die Terrorlisten scharf angegriffen und sie als
rechtsstaatlich skandalös bezeichnet. Für ihn kommt eine Listung auf einer
Terrorliste einer zivilen Todesstrafe gleich. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger
Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sprach in einem Spiegelinterview
von den Terrorlisten als >ganz heiklem und ungelöstem Problem<.

Zurzeit wird in mehreren Gerichtsverfahren über Anklagen der
Bundesanwaltschaft verhandelt, basierend auf dem § 34 Abs. 4 des
Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in Verbindung mit den EU-Terrorlisten. Bei
der Strafvorschrift des § 34 Abs. 4 AWG handelt es sich um eine sogenannte
Blankettnorm, d. h. das Gesetz beschreibt nicht abschließend, welche
konkreten Handlungen strafbar sind, sondern überlässt diese Bestimmung
europäischen oder internationalen Rechtsakten. Auf die Terrorlisten bezogen
bedeutet dies, dass nicht etwa durch den deutschen Gesetzgeber entschieden
wird, mit welchen Personen oder Organisationen finanzielle Kontakte strafbar
sind, sondern dass diese Festlegungen durch in regelmäßigen Abständen
wechselnde EU-Ministerratsbeschlüsse getroffen werden.

In einem der Verfahren legte das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf
jetzt mehrere Fragen an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur
Vorabentscheidung vor. Die entsprechende mündliche Verhandlung findet am 12.
Mai statt.
Kritiker sehen in den Anklagen einen neuen Schritt zum Feindstrafrecht und
die Etablierung eines neuen Mittels zur Kriminalisierung unliebsamer
politisch tätiger Menschen, das kaum mehr einer juristischen und
demokratischen Kontrolle unterliegt.

Nähere Informationen zu den rechtlichen Hintergründen sind zu finden unter:
http://www.ecchr.de/Terrorismuslisten/articles/ecchr-nimmt-in-terrorismuslis
ten-prozess-stellung.html

Weitere Nachfragen können gerichtet werden an
oeffentlichkeit at rainnen-eder-pues.org

 

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Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. 
Haus der Demokratie und Menschenrechte 
Greifswalder Straße 4 
10405 Berlin 
Tel.: 030-41723555 
Fax: 030-41723557 
VR 25942 B, Nr. 1, AG Charlottenburg, Bln

Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 15:00

 

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