[imc-presse] [attac-d-presse] Berliner Verfassungsrichter stärken Position von Privatisierungsgegnern

Frauke Distelrath presse at attac.de
Tue Oct 6 17:35:47 CEST 2009


Pressemitteilung
Attac Deutschland
Berlin / Frankfurt am Main, 6. Oktober 2009


* Berliner Verfassungsrichter stärken Position von
Privatisierungsgegnern

* Attac startet bundesweite Kampagne gegen Public Private Partnership

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac begrüßt das heutige Urteil
des Berliner Verfassungsgerichtshofes, demzufolge das vom Berliner
Wassertisch initiierte Volksbegehren zur Offenlegung der
Geheimverträge für die Berliner Wasserwirtschaft zulässig ist. "Dieses
Urteil dürfte auch bundesweit bahnbrechend sein", stellte Dorothea
Härlin von Attac Berlin fest. "Der Richterspruch stärkt nicht nur die
Rolle von Volksbegehren, sondern enthält auch Ansatzpunkte, die unsere
Forderung nach einer Offenlegung der Verträge inhaltlich stützen." So
hat der Verfassungsgerichtshof in seiner Begründung festgestellt, dass
"die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung seit jeher
Bestandteile zentraler staatlicher Daseinsvorsorge" sind. Auch bei
Beteiligung privater Dritter dürften die Rechtsgeschäfte daher "nicht
dem öffentlichen Recht entzogen" werden.

Der Berliner Wassertisch, 2006 von Attac Berlin gegründet und
mittlerweile ein breites Bündnis aus Einzelpersonen und
Organisationen, engagiert sich für eine Rekommunalisierung der
teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe und will die geheim
gehaltenen Verträge zwischen den privaten Investoren und der Stadt vor
Gericht auf Sittenwidrigkeit überprüfen lassen. "Dafür müssen aber die
Verträge offen gelegt werden, deshalb unser Volksbegehren", sagte
Claus Kittsteiner, ebenfalls aktiv bei Attac Berlin.

Attac wird sich in den kommenden Monaten mit einer bundesweiten
Kampagne verstärkt gegen die zunehmende Privatisierung öffentlicher
Daseinsvorsorge durch so genannte Public Private Partnerships (PPP)
engagieren. Ein erstes bundesweites Vernetzungstreffen fand am
Wochenende statt. Dorothea Härlin: "Das Berliner Urteil ist ein gutes
Zeichen. Denn Geheimverträge sind generell ein Schlüsselinstrument
beim Ausverkauf des öffentlichen Eigentums."


Im Internet:
* Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes im Wortlaut:
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/lverfgh/entscheidungen.html

* Pressemitteilung des Berliner Wassertischs zum Urteil des
Berliner Verfassungsgerichtshofes:
https://www.attac.de/fileadmin/user_upload/bundesebene/Pressegruppe/PM%20Berliner%20Wassertisch.pdf


Für Rückfragen und Interviews:

* Dorothea Härlin, Attac Berlin, Tel. (0162) 894 1584
* Claus Kittsteiner, Attac Berlin, Tel. (01522) 921 6648



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Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
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Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-42; 0179/514 60 79
Mail: presse at attac.de, Fax: 069/900 281-99
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