[imc-presse] Pressemitteilung zur Entscheidung des BVG zum Bayr. VersammlR

RAV e.V. ravev at t-online.de
Fri Feb 27 16:43:02 CET 2009


Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. 
Katrin Heide, RAV-Geschäftsstelle
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin 
Tel.: 030-41723555
Fax: 030-41723557
VR 25942 B, Nr. 1, AG Charlottenburg, Bln.


PRESSEMITTEILUNG


Bundesverfassungsgericht setzt Verschärfung des Versammlungsrechts in Bayern
außer Kraft

Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Großteil der
Bußgeldvorschriften des Bayrischen Versammlungsgesetzes sowie das Recht,
anlasslos jede Demonstration zu filmen vorläufig – bis zur Entscheidung in
der Hauptsache – außer Kraft gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht darf eine
Regelung nur dann vorläufig außer Kraft setzen, wenn durch die Geltung des
Gesetzes erhebliche Nachteile entstehen und eine Entscheidung in der
Hauptsache nicht abgewartet werden kann.
Wer in Bayern demonstrierte, sah sich seit Oktober letzten Jahres mit einer
Vielzahl von neuen Ge- und Verboten konfrontiert, deren Nichteinhaltung
empfindliche Bußgelder nach sich ziehen sollte. Außerdem mussten alle damit
rechnen, bei der Ausübung ihres Grundrechts gefilmt zu werden. Bayern hatte
als erstes aller Bundesländer von seiner neuen Länder-Gesetzgebungskompetenz
für das Versammlungsrecht Gebrauch gemacht. Weitere
Länder-Versammlungsgesetze sind geplant oder schon im
Gesetzgebungsverfahren. Das Bayrische Gesetz diente in Niedersachsen als
Vorlage.
Das Bundesverfassungsgericht befürchtete, dass Bürgerinnen und Bürger durch
das Gesetz vom Demonstrieren abgeschreckt werden könnten. Ohne die
Machtkritik durch das Volk entstünde jedoch ein schwerer Schaden für die
Grundrechte einzelner und das freiheitlich-demokratische Gemeinwesen.
Der RAV begrüßt die Entscheidung. Zugleich zeigt sich der Vorstand besorgt
darüber, wie häufig das Bundesverfassungsgericht in letzter Zeit
korrigierend eingreifen muss.  Eine Vielzahl weiterer
Verfassungsbeschwerden, unter anderem zu weitreichenden
Demonstrationsverboten bei Castor-Transporten oder beim G8-Gipfel in
Heiligendamm 2007 sind noch beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
„Offensichtlich ist den Parlamentariern und Versammlungsbehörden das
Grundrechtsbewusstsein abhanden gekommen, so dass sie immer wieder vom
Verfassungsgericht belehrt werden müssen“, so Karen Ullmann,
RAV-Vorstandsmitglied und Rechtsanwältin in Hamburg. „Es ist bemerkenswert
und zeigt den Trend der Zeit, dass die Länder ihre neue
Gesetzgebungskompetenz ausschließlich nutzen, um das geltende Recht zu
verschärfen, anstatt endlich verständliche und grundrechtsfreundliche Regeln
zu schaffen.“
Die nächste Probe für die Versammlungsfreiheit stellt sich bei der
Nato-Tagung Anfang April in Strasbourg. Auch auf deutscher Seite sind
zahlreiche Gegendemonstrationen geplant. Die Demokratie der Straße darf
nicht, wie regelmäßig im Wendland oder auch beim G8-Gipfel,
polizeitaktischen Erwägungen geopfert werden. Die Entscheidung des
Bundesverfassungsgericht macht deutlich, dass eine Rückkehr von der
Grundrechts-Demontage durch Gesetzgebung und Polizei hin zu effektivem
Grundrechtsschutz auf der Straße dringend notwendig ist.
26.02.2009

Ansprechpartnerinnen des RAV:
Ulrike Donat: 0171-7175913
Karen Ullmann: 0179-2027439

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