[imc-presse] Pressemitteilung zum mg-Prozess

RAV e.V. ravev at t-online.de
Thu Sep 25 10:04:14 CEST 2008


Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. 

Katrin Heide, RAV-Geschäftsstelle

Haus der Demokratie und Menschenrechte

Greifswalder Straße 4

10405 Berlin

Tel.: 030-41723555

Fax: 030-41723557

VR 25942 B, Nr. 1, AG Charlottenburg, Bln.

 

 

Pressemitteilung – Prozessbeginn wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen
Vereinigung in Berlin

 

Am heutigen Donnerstag, dem 25. September 2008, beginnt vor dem
Staatsschutzsenat des Kammergerichts der Prozess gegen drei Berliner, denen
Mitgliedschaft in der „militante(n) gruppe“ vorgeworfen wird. Nachdem der
Bundesgerichtshof (BGH) die der „militanten gruppe“ („mg“) zugerechneten
Anschläge im November 2007 nicht als Terrorismus einstufte, lautet die
Anklage auf versuchte Brandstiftung und „Mitgliedschaft in einer kriminellen
Vereinigung“ nach §129 StGB.

 

Im Zuge der Ermittlungen kamen alle Sonderbefugnisse zur Anwendung, die den
Ermittlungsbehörden in einem Terrorismus-Verfahren zur Verfügung stehen.
Neben der Überwachung von Festnetz- und Mobiltelefonen, E-Mails und der
Internetnutzung wurden u. a. GPS-Peilsender, Videoüberwachung und sogenannte
stille SMS eingesetzt. Die rechtsstaatlich bedenkliche Totalausforschung
stellt nicht nur eine massive Beeinträchtigung der Privatsphäre der
Betroffenen dar, sondern führte auch kaum zu Erkenntnissen, wer oder was die
„militante gruppe“ sein soll. Einzelne Ermittlungsergebnisse wurden dagegen
vollkommen beliebig in ein Terrorismus-Raster gepresst.

 

Diese einem rechtsstaatlichen Verfahren Hohn sprechende Vorgehensweise setzt
sich in den von dem Staatsschutzsenat verfügten Sicherheitsvorkehrungen
fort. Obwohl die Angeklagten seit November 2007 auf freiem Fuß sind, ist es
u. a. bis zu sechs Polizisten gestattet, sich mit ihren Schusswaffen im
Gerichtssaal aufzuhalten.

 

In den letzten Jahren wurde eine Vielzahl von Terrorismus-Verfahren gegen
linke Aktivisten geführt. Bei dem jetzigen Prozess handelt es sich um das
einzige Verfahren, in dem seitens der Bundesanwaltschaft auch tatsächlich
Anklage erhoben und das Hauptverfahren von einem Gericht eröffnet wurde. „In
dem Prozess“, so Rechtsanwalt Peer Stolle vom Republikanischen Anwältinnen-
und Anwälteverein (RAV), „müssen daher die skandalösen Ermittlungsmethoden
und die Zusammenarbeit zwischen dem Verfassungsschutz und dem BKA zur
Sprache kommen.“

 

Gegen mindestens sieben weitere Beschuldigte wird weiterhin wegen
Mitgliedschaft in der „mg“ ermittelt. „Wenn die Bundesanwaltschaft gegen
diese Personen nach intensiven Ermittlungen über mehrere Jahre hinweg keine
stichhaltigen Beweise hat, um eine Anklage zu erheben, dann muss sie diese
Verfahren endlich einstellen“, so Rechtsanwalt Stolle vom RAV.

 

Vor diesem Hintergrund wird der RAV den Prozess beobachten.

 

Kontakt:

RAV Geschäftsstelle, Tel.: +49 (0)30 41723555

Rechtsanwalt Peer Stolle, Tel: +49 (0)30 54713999

 

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