[imc-presse] Pressemitteilung Anwaltsbüro Dirk Audörsch und Britta Eder

Britta Eder eder.britta at hamburg.de
Mon Apr 28 19:11:29 CEST 2008


* Pressemitteilung des Anwaltsbüro Dirk Audörsch und Britta Eder*



*Rechtswidriges Vorgehen der Polizei absehbar - Präsidium des
Verwaltungsgerichts lehnt die Einrichtung eines richterlichen
Eildienstes  für Demonstrationen rund um den 1. Mai ab
*
Um das von Verfassungswegen garantierte Gebot des effektiven
Rechtsschutzes zu gewährleisten ist die ordnungsgemäße Einrichtung eines
richterlichen Eildienstes notwendig. Für die Veranstaltungen rund um den
1. Mai, ab dem 29.04.2008 bis zum 02.05.2008, haben wir AnwältInnen
daher  beim Präsidium des Verwaltungsgerichts die Einrichtung eines
solchen beantragt. Das Präsidium des Verwaltungsgerichts hat dieses
Ersuchen abgelehnt.  Dadurch ist der Anspruch auf effektiven
Rechtsschutz der DemonstrantInnen nicht gewährleistet.

Dass die Polizei Hamburg im Zusammenhang mit Demonstrationen und
Kundgebungen oftmals nicht rechtmäßig handelt, wurde bereits in mehreren
gerichtlichen Verfahren festgestellt. Beispiele dafür sind eine Vielzahl
von rechtswidrigen Ingewahrsamnahmen und Aufenthaltsverboten, die die
Polizei Hamburg in den letzten Jahren, im Besonderen, im Jahr 2007
durchgeführt, bzw. ausgesprochen hat.  (So geschehen im Mai 2007 und auf
der sog. ASEM Demonstration sowie bei zahlreichen weiteren
Demonstrationen und Kundgebungen) "Unsere Erfahrungen sowie die
Rechtssprechung zeigen, dass mit fortgesetztem rechtswidrigen Handeln
der Polizei auch im Rahmen der bevorstehenden Demonstrationen um den 1.
Mai, sowie im zeitlichen Vorfeld, gerechnet werden muss, so dass die
Einrichtung des Eildienstes für die Gewährung effektiven Rechtsschutzes
geboten ist.", kommentiert Rechtsanwalt Dirk Audörsch die
Verweigerungshaltung des Präsidiums des Verwaltungsgerichts. "Im
Allgemeinen ist in diesem Zusammenhang die mangelnde Bereitschaft der
Gerichte und der Polizei  in Hamburg zu kritisieren, eine kooperative
Haltung gegenüber AnwältInnen, als Organen der Rechtspflege, einzunehmen."

Ohne Eildienst ist zu erwarten,  dass die Ingewahrsamnahmen und
Platzverweise erst im Nachhinein als teilweise rechtswidrig gewertet
werden. Auf diese Weise kann es erneut zu rechtswidrigen und übermäßig
langen Freiheitsentziehungen kommen, da eine gerichtliche Entscheidung
nicht unverzüglich (wegen des fehlenden Eildienstes) herbeigeführt
werden kann. "Wir befürchten, dass erneut nötig wird, die Strafbarkeit
wegen Rechtsbeugung und Freiheitsentziehung durch Unterlassen im
Nachhinein zu prüfen. Eine ganz entscheidende Frage ist jedoch die der
Motivation im Verhältnis zur Aussicht auf Erfolg und dem zeitlichen wie
finanziellen Aufwand einer Klage - sowie die empfundene Genugtuung und
die erlebte Gerechtigkeit im Prozessverlauf, für etwaige KlägerInnen",
beschreibt Rechtsanwältin Eder die Grundproblematik.

Eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von polizeilichen
Maßnahmen zu erheben, bedeutet sowohl erheblichen finanziellen (es
fallen im Normalfall bei einer Klage vor dem Verwaltungsgericht ein
Gerichtskostenvorschuss von ca. 365,- Euro und die Anwaltskosten in
mindestens der gleichen Höhe an) als auch zeitlichen Aufwand. Zudem
dauern Verfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit oftmals mehrere Jahre
(bis zur letzten Instanz auch mal 8-10 Jahre) bevor die Klagenden dann
unter Umständen Recht erhalten. "Die größte Erfolgsaussicht einer Klage
ist die Feststellung, der Rechtswidrigkeit der Polizeimaßnahme. Auch die
polizeiliche Praxis ändert sich dadurch meist nicht", so RA  Eder weiter.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter den Tel. Nr. 
*0176/621925540 * oder *0176/22169938* zur Verfügung

 

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