[imc-presse] [Fwd: [Pressemitteilung] G8: "Verbotszonen beispiellos in bundesrepublikanischer Geschichte"]

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Sun May 20 13:41:21 CEST 2007



-------- Original-Nachricht --------
Betreff: 	[Pressemitteilung] G8: "Verbotszonen beispiellos in
bundesrepublikanischer Geschichte"
Datum: 	Sun, 20 May 2007 13:38:47 +0200
Von: 	Gipfelsoli Infogruppe Presseverteiler
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Antwort an: 	presse at gipfelsoli.org
An: 	gipfelsoli-presse at lists.nadir.org



Sternmarsch-Bündnis 

Pressemitteilung 

20. Mai 2007 

G8: Demoverbot bis 6 Kilometer von Heiligendamm
Anwalt: "Verbotszonen beispiellos in bundesrepublikanischer Geschichte"
Sonderbehörde "Kavala" verschleppt weitere Demonstrationsanmeldungen 

Während des G8-Gipfels gilt ein 10-tägiges Demonstrationsverbot innerhalb 
des Zauns in Heiligendamm und bis zu 200 Meter außerhalb.
Vom 5. bis 8. Juni, also während des Gipfeltreffens, erweitert sich die 
Zone zusätzlich auf bis zu 4 Kilometer vom Zaun. Demonstrationen sollen 
somit auf bis zu 6 Kilometer vom Tagungshotel entfernt verbannt werden. 

Eine Gruppe von Anwälten hatte für das  "Sternmarsch-Bündnis" am 
Wochenende einen Eilantrag gegen das Demonstrationsverbot beim 
Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht. In dem Eilantrag legen die Anwälte 
dar, dass die G8-Delegationen, obwohl nicht dafür legitimiert, 
international bedeutsame Entscheidungen treffen. Daher müsse 
internationaler Protest für die G8 auch sichtbar sein. Die "Empfindungen 
der Staatsgäste", die die Polizei nicht trüben möchte, spielen dabei eine 
untergeordnete Rolle. Aus dem Eilantrag: 

"Bürger-Proteste gegen Politik auf internationalem Niveau haben ein 
besonderes Gewicht - sie brauchen einen Raum, um bei Staatsoberhäuptern der 
G 8 und in der internationalen Öffentlichkeit Ausdruck und Beachtung zu 
finden. Öffentlichkeitswirksam bedeutet bei internationalen Ereignissen in 
besonderem Maße, daß es um Zugang und Beachtung durch die internationalen 
Medien geht. Die notwendige Beachtung können derartige Proteste nur finden, 
wenn sie "medienwirksam am Ort des Geschehens" stattfinden. Die Bedeutung 
des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit geht daher bei derart wichtigen
übernationalen Anlässen über die Bedeutung der Versammlungsfreiheit bei 
nationalen Anlässen hinaus". 

Nach Auffassung des Hamburger Anwalts sind die Demoverbote in erheblichen 
Teilen rechtswidrig: "Die von Kavala verhängten Verbotszonen sind 
beispiellos in der bundesrepublikanischen Geschichte", erklärt Anwalt 
Carsten Gericke. "Können die Antragsteller ihre Versammlung nicht 
durchführen, ist ihre Versammlungsfreiheit irreparabel verletzt, denn die 
Versammlung ist unwiderruflich anlassbezogen", führt er weiter aus. 

Auch die "besondere Gefährdungslage" des G8-Treffens wird zwar von der 
Polizei behauptet. Jedoch gibt es dafür keinerlei Anhaltspunkte. Dies 
müssen auch das BKA und der Verfassungsschutz auf Nachfrage einräumen: 
"Tragfähige Anhaltspunkte für drohende hinreichend erhebliche Gefahren hat 
die Versammlungsbehörde nicht vorbringen können", erläutert die 
Klageschrift. 

Kritisiert wird in der Klage die Polizeiorganisation "Kavala": "Die 
Schaffung einer Sonderbehörde "Kavala" bei der Polizeidirektion Rostock 
für den Erlass der angegriffenen Verfügungen ist verfassungswidrig", 
schreibt Gericke. Vor allem habe die Schaffung einer Sonderbehörde mit 
Hunderten von Beamten dazu geführt, dass Anmeldungen von Versammlungen und 
Demonstrationen nicht oder schleppend bearbeitet werden: 

"Diese Konstruktion führte im Ergebnis dazu, dass verfassungsrechtlich 
gebotene Kooperationspflichten der Versammlungsbehörde faktisch über 
Monate auf Eis lagen bzw. verschleppt wurden, da erst eine 
Sonderverwaltungseinheit dafür aufgebaut und durch auswärtige 
Verwaltungsbeamte besetzt wurde. Auf diese Weise wurde den Antragstellern 
zudem die Möglichkeit frühzeitigen und effektiven Rechtsschutzes 
genommen". 

Auch andere Anmeldungen sind vom Verbot betroffen. Für den 5. Juni hat die 
"Jüdische Stimme" zusammen mit Aktivisten aus Israel und Palästina eine 
Protestkundgebung mit 150 Teilnehmern angemeldet. Der 5. Juni ist der 40. 
Jahrestag des Beginns des Sechs-Tag-Kriegs. Bis heute ist bei der 
"Jüdischen Stimme" nicht einmal eine Verbotsverfügung eingegangen. 

"Wir sind sehr erfreut über das breite, sogar internationale Medienecho und 
die Sympathie für unseren Protest gegen das G8-Treffen", erklären die 
Veranstalter des Sternmarschs am 7. Juni. Gegenwärtig wird weiter 
international zur Demonstration aufgerufen. 

Kontakt: 0160/ 953 14 023 

[Sternmarsch-Bündnis] 

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