[imc-presse] [Fwd: EILIGE PRESSEMITTEILUNG ZUR G-8-KUNDGEBUNG AM FLUGHAFEN ROSTOCK-LAAGE - BITTE WEITERLEITEN!]

Anna anna at mail.nadir.org
Wed Jun 6 21:25:51 CEST 2007



-------- Original-Nachricht --------
Betreff: 	EILIGE PRESSEMITTEILUNG ZUR G-8-KUNDGEBUNG AM FLUGHAFEN
ROSTOCK-LAAGE - BITTE WEITERLEITEN!
Datum: 	Wed, 06 Jun 2007 20:37:24 +0200
Von: 	Claus Förster <cf at cfoerster.de>
An: 	Verborgene_Empfaenger:;





*/Rechtsanwälte Schultz & Förster/*

Haus der Demokratie und Menschenrechte

Greifswalder Str. 4 · 10405 Berlin

Tel. 030 43725026 · Fax: 030 43725027

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Rostock, den 06.06.2007

                                                                                                                               


G 8-Protest-Kundgebung am Flughafen von Rostock-Laage am 05.06.07 trotz
massiver Behinderungen durch Polizeikräfte ohne gewaltsame
Auseinandersetzungen zu Ende gegangen - Verzögerung bei der
Polizeidirektion Rostock und fehlender Eildienst beim zuständigen
Verwaltungsgericht verhindern Realisierung des Versammlungsrechts

 

1.

Die Protestkundgebung in Weitendorf gegen Militarisierung und Krieg
konnte nach den Vorgaben des Oberverwaltungsgericht mehrere hundert
Meter vom Flughafen-Zaun entfernt mit über Tausend Teilnehmer/innen
stattfinden (vgl. unsere Pressemitteilungen vom 01. bis 04.06.). Die
gesamte Umgebung des Flughafens erweckte mit massivem Polizeiaufgebot
(zum Teil mit Maschinenpistolen, Absperrungen, Fahrzeugen von
Bundespolizei und GSG bis hin zu Schützenpanzerwagen) den Eindruck eines
Belagerungszustandes. Die Kundgebung selbst wurde nach Feststellungen
von RA Schultz als Vertreter der Versammlungsleitung vor Ort erheblich
behindert:

 

·         Die Anfahrt und der Zugang zur Kundgebung wurden durch
Absperrungen, Kontrollstellen und verweigerte Parkmöglichkeiten vor Ort
behindert; die Erklärung zur »Sperrzone« durch Polizeikräfte im Ort
konnte erst durch Intervention von RA Schultz bei der Einsatzleitung als
»Irrtum« beendet werden.

·         Trotz der ausdrücklichen Festlegung im Protokoll des OVG,
wonach die »Sichtbarkeit der Veranstaltung nicht durch Polizeifahrzeuge
oder andere polizeilichen Maßnahmen  behindert wird", waren zwei riesige
Polizei-LKW auf der Parkstraße Richtung Flughafen so aufgestellt, dass
die Sicht vom und zum Flughafen versperrt wurde. Auf die Intervention
von RA Schultz bei der Einsatzleitung vor Ort und mehrfacher Anmahnung
verblieb diese rechtswidrige Behinderung bis lange der nach Ankunft und
Abtransport von Präsident Bush mit dem Hubschrauber bestehen,

·         Nach der kurzfristigen Blockierung einer Kreuzung an der
Bundesstraße 103 durch einige Dutzend abziehende
Versammlungsteilnehmer/innen wurden diese auf eine Böschung neben der
Straße abgedrängt und eine Stunde lang durch ein massives
Polizeiaufgebot mit Polizeihunden usw. am Weggehen gehindert, wodurch
die Straßen für den Durchgangsverkehr praktisch gesperrt waren. Während
der Einsatzleiter vor Ort auf Intervention von RA Schultz diesem
erklärte, die Demonstrant/innen könnten und sollten ungehindert und
einzeln in jede gewünschte Richtung abziehen, riegelten die
Einsatzkräfte der Polizei die Straße Richtung Weitendorf weiterhin ab,
per Lautsprecher wurde gleichzeitig eine Aufforderung zum Verlassen und
eine Androhung polizeilicher Maßnahmen verkündet.

·         Nach Auflösung der Versammlung wurde eine junge Auszubildende
aus Görlitz festgenommen und in einer »Wanne« zur Gewahrsamsstelle
abtransportiert, weil ihr ein »Verstoß gegen das Versammlungsgesetz«
vorgeworfen wurde und sie sich nicht habe ausweisen können, während sich
RA Schultz noch als Vertreter des »Legal Teams“ um eine Klärung bemühte.

·         Ebenfalls nach Versammlungsende wurde bekannt, dass ein
vollbesetzter Bus auf der Anfahrt von Rostock zum Kundgebungsort auf
einen Autobahn-Parkplatz geleitet und dort mehrere Stunden festgehalten
worden war: Nachdem die polizeiliche Durchsuchung lediglich eine
Gasmaske und zwei Funkgeräte erbracht hatte, wurden sämtlichen Insassen
die Ausweise abgenommen, sie wurden einzeln fotografiert und ihnen wurde
erklärt, die Fotos würden erst gelöscht, wenn sie keine »Post von der
Staatsanwaltschaft« erhalten.

·         Dem Lautsprecherwagen der Kundgebung wurde erst Stunden nach
Ende der Versammlung gestattet, für das erforderlich werdende Manöver
zur Rückfahrt nach Rostock den abgesperrten Kreisel (der sich mehrere
100 m vom Flughafenzaun befindet) zu benutzen.

 

Wenn es trotz dieser massiven Behinderungen zu keinen gewaltsamen
Auseinandersetzungen kam, zeigt dies wie besonnen die Teilnehmer/innen
agierten und dass sie sich durch entsprechende Aufforderung der
Versammlungsleitung nicht provozieren ließen.

 

Diese unvollständigen Beispiele verdeutlichen, wie die Polizeimaßnahmen
den gesetzlichen Aufgaben und rechtlichen Verpflichtungen zuwiderlaufen
und die Realisierung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit gefährden.
Am Rande der Kundgebung wurde die Vermutung geäußert, die Maßnahmen
seien Bestandteil großangelegter Notstandsübungen zur Untermauerung der
Forderung nach einer Änderung des Grundgesetzes, damit das Militär in
Zukunft auch im Inneren eingesetzt werden könne.

 

2.

Wer gemeint hat, gegen polizeiliche Willkür und Schikanen sei es
möglich, auch kurzfristig Rechtsschutz durch die zuständigen
Verwaltungsgerichte zu erhalten, die bekanntlich für voraussehbare
Konflikte in der Größenordnung der G-8-Proteste Eil- bzw. Notdienste
rund um die Uhr einzurichten haben, sei auf ein aktuelles Beispiel
verwiesen:

 

Die Bemühungen von RA Förster, gegen das Verbot einer weiteren
Kundgebung durch die Polizeidirektion Rostock außerhalb der Verbotszone
gerichtlich vorzugehen, sind in seiner Antragsschrift an das VG
Schwerin(VG) so dokumentiert:

/ /

/"Am 04.06. wurde der Antragstellerin mitgeteilt, dass man beabsichtige,
die Versammlungen zu verbieten. Gleichwohl wurde dem Unterzeichner erst
heute um 1:30 Uhr – also 5 ½ Stunden vor dem Beginn der Kundgebungen ein
rechts-mittelfähiger Bescheid übermittelt. Der Unterzeichner hatte gegen
22:30 bei der Antragsgegnerin angerufen und um die kurzfristige
Übersendung des Bescheids gebeten. Herr Dr. E. von der Antragsgegnerin
erklärte, es werde gerade an dem Bescheid gearbeitet. In einer Stunde
werde mir dieser vorliegen. Er sei fast fertig und würde nur noch auf
Rechtschreibfehler durchgesehen. Der Unterzeichener hat dann noch
mehrfach bei der Antragsgegnerin angerufen. Immer wieder wurde er
vertröstet, dass in einer halben Stunde der Bescheid übermittelt werden.
Gegen ca. 0 Uhr wurde ihm gesagt, Herr Dr. E. sei gerade aus dem Raum
gegangen und werde wahrscheinlich gerade die Übersendung des Bescheids
veranlassen"./

 

Weiter berichtet er:

Unmittelbar nach dem ersten Anruf bei Dr. E. habe ich beim VG 
angerufen, um den Antrag anzukündigen. Ein Anrufbeantworter, der nicht
durch eine Aufforderung zum Sprechen angekündigt war, schaltete sich
ein, brach aber nach kurzer Zeit ab, so dass ich die Ankündigung in
mehreren Anläufen in Teile zerlegt aufsprechen musste. Ich habe dann in
der ganzen Nacht bis zum frühen Morgen immer wieder versucht, das VG zu
erreichen. Um 7:40 erreichte ich die Zentrale und wurde mit Frau I.
verbunden. Ich fragte, ob mein Antrag eingegangen und wer zuständig sei.
Die Mitarbeiterin fragte, wann ich den Antrag eingereicht hätte. Als ich
dies sagte, fragte sie, ob ich denn glaube, ob das VerwG nachts arbeite,
die Frage könne sie nicht beantworten. Das Faxgerät stehe unten, da
müsste sie erst runtergehen. Ich sagte dann, dann würde ich in fünf
Minuten wieder anrufen. Bis 8.45h war niemand mehr zu erreichen. - dies
zum Thema Notdienst der zuständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit.

 

*Für weitere Informationen stehen wir unter den Telefonnummern 0172
4203768 (RA Schultz) und 0163 1565347 (RA Förster) zur Verfügung. *

* *

* *

*H.-Eberhard
Schultz                                                             
Claus Förster*

*-Rechtsanwalt-                                                                        
-Rechtsanwalt*-

 


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